| |
| |||||||
| Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo folgendes: Wir, zwei Brüder, wollen uns Selbständig machen. Einer ist ALG 1 (ich) der andere ALG 2 Bezieher. Er möchte den Gründungszuschuss, ich das Einstiegsgeld beantragen. Konkret: Mein Bruder teilte der Dame der Arbeitsagentur am 12.02 mit, dass er sich mit mir selbständig macht. Daraufhin wurde er von den üblichen Stellenangeboten, Bewerbungen und Terminen freisgestellt. Die Arbeitsagentur setzte (meinem Bruder) jedoch für die Aufnahme der Selbständigkeit eine Frist bis zum 04.05. Worin begründet sich diese Frist? Wo kann ich dies nachlesen? Oder gibt es diese Frist nicht? Die 90 Tage Rest ALG 1 Anspruch sind erst Mitte Juli vorbei, also daran liegt es nicht. Wir beschäftigen uns seit fast 5 Monaten mit der Selbstsändigkeit und arbeiten darauf hin (7 Tage die Woche 9-10 Stunden/Tag). Somit muss dies doch auch als eine Bemühung der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken gesehen werden, oder sehe ich das falsch? Warum also diese Frist?Die zuständige Dame versuchen wir seit über 2 Wochen zu erreichen (das mit dem Servicecenter und der Weiterleitung der Anliegen ist eine Frechheit...) Danke für eure Hilfe Das Unterstrichene kann ich nicht entfernen ??:-) Sorry, einfach nicht beachten |
|
#2
| |||
| |||
| Gegenfrage, was hinderte euch innerhalb dieser Frist das Gewerbe anzumelden? Gewerbeanmeldung heißt ja nicht ab dem Tage X muss Umsatz und Gewinn sprudeln. Es heißt nur, dass ihr der zuständigen Behörde angezeigt habt wir wollen die nachfolgende Tätigkeit ausüben. Und was ist nach Ablaus der Frist? Wenn in einem Bescheid eine Frist genannt wird, dann steht auch immer eine Rechtsfolgebelehrung, wenn nicht ...... dann wird ....., und die gesetzliche Grundlage. |
|
#3
| |||
| |||
| Die fehlende Tragfähigkeitsbescheinigung (ich als ALG II Bezieher MUSS ja davor eine Bescheinigung abgegeben - zumindest will das mein Betreuer so) Wir waren vor 2 Wochen bei der IHK, der Berater meinte, vor der Austelleung der Tragfähigkeitsbeschinigung MUSS eine Kreditzusage vorliegen (was wir für völligen Schwachsinn halten/hielten - dem Mann aber Vertrauten) Am Freitag habe ich einen Unternehmensberater gefragt, er meinte das der Betreuer seinen Job wohl nicht richtig ausführt und uns das Leben schwer macht (ich erzählte ihm von der Frist) |
|
#4
| |||
| |||
| Achso: ISt eine rückwirkende Gewerbeanmeldung thoeretisch möglich? |
|
#5
| ||||
| ||||
| Das ist ja wohl eher eine Frage fürs Gewerbeamt und nicht für das Forum hier. Bzgl. der Frist: ich kann mir gut vorstellen, dass die Vermittlerin nur innerhalb der Frist davon ausgeht, dass ernsthafte Bemühungen vorliegen und sie danach Stellenangebote suchen wird. Sonst käme ja so mancher auf die Idee, zu sagen: Belästigen Sie mich die nächsten Monate nicht mit Angeboten, ich will mish selbständig machen. Und legt sich dann faul und zufrieden aufs Sofa. Turtle |
|
#6
| |||
| |||
| Zitat:
Von dieser Verpflichtung wurdet Ihr aufgrund Eurer Angaben für 3 Monate entbunden. Den folgenden Satz werde ich daher nicht weiter kommentieren Die 90 Tage Rest ALG 1 Anspruch sind erst Mitte Juli vorbei, also daran liegt es nicht. |
|
#7
| |||
| |||
| "Eine Voraussetzung für den Bezug von ALGI ist die Verfügbarkeit als auch die aktive Mitwirkung, den Zustand Arbeitslosigkeit, schnellstmöglich zu beenden. Von dieser Verpflichtung wurdet Ihr aufgrund Eurer Angaben für 3 Monate entbunden." Ja, aber wir können ja nachweisen, dasss wir über diesen Zeitraum hinaus intensiv an der Existenzgründung arbeiten - wo ist also das Problem diese Frist zu verlängern? Die Dame sieht es ja weder für nötig uns zurück zu rufen noch hatte Sie Interesse an einem Termin (bezüglich Businessplan, Artikellisten usw.) Letzter Termin war der 12.02! |
|
#8
| |||
| |||
| Wir beschäftigen uns seit fast 5 Monaten mit der Selbstsändigkeit und arbeiten darauf hin (7 Tage die Woche 9-10 Stunden/Tag). Die gesetzte Frist war vor einem Monat verstrichen. Nach über einem Monat fragt Ihr hier an. Wann habt Ihr nun genau bis zum Ablauf der Frist, Eure Bemühungen bzw. Ergebnisse nachgewiesen? Ich gehe immer noch vom positiven aus. Am Freitag habe ich einen Unternehmensberater gefragt, er meinte das der Betreuer seinen Job wohl nicht richtig ausführt und uns das Leben schwer macht (ich erzählte ihm von der Frist) Und werte daher diesen Besuch bei einem U-Berater nicht als ersten Besuch bei einem U-Berater bzw. Coach für Existenzgründer. Ich kenne zwar den Zweck Eures zu gründenden Unternehmens nicht, jedoch wenn 140 Std/ Woche und das für fast 3 Monate (also rund 1820 Std.) für ein Konzept nicht ausreichen, so habe ich doch einige Probleme damit, dies richtig nachzuvollziehen. Klärt Eure Fragen mit Eurem Arbeitsvermittler/-in. Bei diesem Gespräch würde ich vorsorglich alles mitnehmen, was meine Aktivitäten beweist, incl. Konzept, Machbarkeitsberechnung (Wirtschaftlichkeitsberechnung) etc.. Und dies würde ich so schnell wie möglich machen, ansonsten kann ganz schnell ein Bescheid reinflattern, wo ALGI eingestellt ist. Die zuständige Dame versuchen wir seit über 2 Wochen zu erreichen (das mit dem Servicecenter und der Weiterleitung der Anliegen ist eine Frechheit...) Wenn Ihr meint. Wie wäre es mit einem Gang zum Arbeitsamt (schreibt sich besser als Agentur für Arbeit). Ihr wollt Rechtssicherheit ! |
|
#9
| |||
| |||
| "Wann habt Ihr nun genau bis zum Ablauf der Frist, Eure Bemühungen bzw. Ergebnisse nachgewiesen?" Die gute Dame sah keine Notwendigkeit sich VOR Ablauf dieser Frist sich etwas anzusehen. Auch als wir meinten es dauert l,änger. Letzer Termin war der 12.02 "Ich kenne zwar den Zweck Eures zu gründenden Unternehmens nicht, jedoch wenn 140 Std/ Woche und das für fast 3 Monate (also rund 1820 Std.) für ein Konzept nicht ausreichen, so habe ich doch einige Probleme damit, dies richtig nachzuvollziehen." Ich weiß, ich frage hier an. Also bewahre ich Ruhe: Es geht hier ja nicht nur um das Konzept -es geht auch um den Kapitalbedarf der nun mal im Businessplan erforderlich ist und da wir die Möglichkeit haben mit dem Gewerbeschein unsere Oma uns bei Großhändlern anmelden zu können (in ihrem Namen natürlich) Alleine die Artikelauswahl hat fast 2 Monate gedauert. Das sind arbeiten die kein Existenzgründer ohne Gewerbeschein machen kann. Aber wie soll ich auf mein benötigtes Kapital kommen? Meine Kristallkugel befragen? Wir gingen am Anfang von 10 000 € aus - nach der Artikelauswahl ist es fast das dreifache. Ich hoffe deine "einige Probleme" konnte ich etwas klären... "Und werte daher diesen Besuch bei einem U-Berater nicht als ersten Besuch bei einem U-Berater bzw. Coach für Existenzgründer" Nein, war der erste Besuch "Wenn Ihr meint." Du nicht? ISt normal das man ständig anruft und meint es es wichtig. Ja, ja, ich gebe es der Frau X weiter....Aber passieren tut nichts. Wenn du das nicht meinst, arbeitets du wohl beim "Arbeitsamt" Ich weiß, ihr wollt mir helfen, ich wirke jetzt etwas unfreundlich. Aber habe mich etwas aufgeregt gerade (vorallem über das erste Zitat - aber du kennst die Hintergründe nicht) Also nichts für Ungut und troztdem DAnke |
|
#10
| |||
| |||
| Zitat:
Habt Ihr mal nachgefragt wegen Coaching? Nach meinem letzten Informationsstand kann man dazu Informationen bei den Kammern erhalten. Wird auch gefördert. Was die Arbeit bei der Aufstellung eines Bussinessplanes betrifft, so denke ich, dies doch richtig einschätzen zu können ( ohne hier näher auf meine beruflichen Hintergründe einzugehen). Was die Agentur betrifft, so maile ich an das zentrale Postfach und bitte um Rückinfo. Aber nochmals zurück zu Eurem Anliegen. Wie wäre es mit einem Gang zum Arbeitsamt (schreibt sich besser als Agentur für Arbeit). Dabei könnt Ihr auch gleich dort nochmals wegen Coaching nachfragen. Dann wünsche ich Euch viel Erfolg bei Eurem Versuch in die Selbstständigkeit. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |