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Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen.

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  #1  
Alt 25.01.2009, 23:43
Benutzerbild von grünspan
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Beiträge: 398
Standard Förderung soz.pfl. Job

Moin ins Forum,
folgender Sachverhalt:
Nach Pleite in Selbständigkeit===>Sozialhilfe danach durchgehend bis jetzt im ALG.II Bezug. Vermittlungshemmis u.a schwerer Alkoholismus (seit 3,5 Jahren abstinent!) Durch ständige Mitarbeit in Selbsthilfegruppen und eigene Weiterbildung(Kommunikationstrainig, Gruppenmoderation pp.) sowie durch ständige Zusammenarbeit mit einer Suchtfachklinik hat mir der Klinikleiter den Vorschlag gemacht, eine eigen Gruppe zu initalisieren, die besonders junge Menschen, die schon früh und exessiv getrunken haben -und natürlich allerlei Beikonsum betrieben -anspricht, die sonst nicht erreicht werden...
Zum einen durch die vorhandene Alterstruktur in bestehenden Gruppen, zum anderen durch gewisse, jahrelang manifestierte Strukturen, die das Klientel eher abschrecken.
Da die "Probanden" ausserdemein etwas gewöhnungsbedürftiges Verhalten an den Tag legen-ich war selber auch so- und eine NULL-Struktur haben, besteht hier wohl erhöhter Handlungsbedarf.
Die Klinik hat mir einen Suchtkrankenhelfer-Lehrgang bezahlt, indem ich grade stecke.
Zusätzlich ist angedacht, diese garnicht erst als Ehrenamt zu starten, sondern gleich als Mitarbeiter der Klinik, da wir überein gekommen sind, zusätzliche Module wie Anti-Aggressions uns Soziales Kompetezttrainig mit anzubieten und das Projekt fest und verbindlich zu betreiben.

-Wird schwierig das nötige Mittelmaß zwischen "an die hand nehmen" und Eigenverantwortung bei den Klienten zu finden-

Da der Klinikträger neu ist, wird sich das Anfangsgehalt wohl nur leicht über der 400€ Marke bewegen. Hierfür benötige ich nun die Förderung da der Träger nicht bereit ist alles alleine zu tragen, zumal das Modell auch völlig neu ist und sich auch erst etablieren muss.
Zusätzlich hab ich noch einen 400 € Job.
Reicht also auf jeden fall um aus dem AlG.II Bezug -mit Wohngeld -rauszukommen
Nächste Woche hab ich einen Termin bei meiner SB. An was muss ich denken, was hilft mir bei der Argumentation etc. ..
und geht das überhaupt so in der Form???

Thx für´s Lesen.
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  #2  
Alt 26.01.2009, 10:11
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Meinst du jetzt, was der Arbeitgeber für Förderung erhalten kann? Das wäre Eingliederungszuschuss....

Turtle
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  #3  
Alt 26.01.2009, 11:03
Benutzerbild von grünspan
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Dann meine ich wohl den Eingliederungszuschuss...

Meines laienhaften Wissens nach wird der linear absteigend gewährt( von 80% pro Jahr, dann 70% usw.)

Wenn der Klinikbetreiber realisiert, daß das Projekt funzt und auch einen Mehrwert im therapeutischen Konzept bedeutet, wird er sicherlich auch bereit sein, sich mehr (finanziell) zu engagieren. das wird aber ein bißchen dauern.

Das Projekt ist für beide Seiten wohl Neuland.....
für die Fördertöpfe der ARGE und im bürokratischen Ablauf auch für den Betreiber, eine Krankenhausgesellschaft, die gerade seit einem knappen Jahr als Träger fungiert.
Wobei die Klink an sich schon seit Mitte der 80er etabliert ist.
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  #4  
Alt 26.01.2009, 11:55
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Den Eingliederungszuschuss kann der Arbeitgeber beantragen. Er beträgt bis zu 50 % des Lohnes für bis zu 12 Monate. Der Lohn muss aber tariflich bzw. ortsüblich sein.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #5  
Alt 26.01.2009, 12:28
Benutzerbild von grünspan
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das meine ich eher nicht...
Welcher Lohn ist für einen Selbsthilfegruppenleiter "Tarif" und ortsüblich???
Da ist wohl etwas Flexibilität gefragt und keine buchstabengetreue Auslegung von Gestzen.....
Der "Stelle" an sich gibt es ja nicht als solches und auch nicht als Schlüssel in einer Anmeldung bei de KK.
Diese Synthese aus "Alg.II Empfänger in beitragspflichtige Beschäftigung" und Förderung eines Sozialen Projektes ausserhalb der üblichen Schemata, die gilt es zu erreichen...
Lasst doch euer Brain mal stormen.....
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  #6  
Alt 26.01.2009, 13:31
Benutzerbild von Turtle1972
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Ich versteh nicht, was du willst. Es wird eine Stelle geschaffen. Die Eingruppierung dieser Stelle ist Aufgabe des Arbeitgebers, der sicherlich in Anlehnung an den Tarif im öffentlichen Dienst bzw. Gesundheitswesen zahlt, wenn es ein AG aus der Branche ist.

Und zu diesem Entgelt kann der Arbeitgeber halt einen Zuschuss erhalten.

Worüber sollen wir uns daher weiterhin unsere "brains" zermürben?

Turtle
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  #7  
Alt 26.01.2009, 13:46
Benutzerbild von grünspan
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
.

Worüber sollen wir uns daher weiterhin unsere "brains" zermürben?

Turtle
Ich dacht das wäre ein Forum hier?

Nun geht es mal nicht nach Schema "F" . Gabelstaplerschein===>Formular 17===>bewilligt===Kohle raus und tschüss, sondern ein etwas diffiziles Problem taucht auf und ihr schaltet ab??
Was nicht vorgesehen ist, ist auch in den Köpfen nicht vorgesehen??

Der Arbeitgeber kann dafür keine ganze Stelle schaffen, jedenfalls noch nicht...er könnte aber vielleicht -in Zusammenarbeit mit der Arge- mal etwas versuchen und auf den Weg bringen...............

Um mit meiner Sb produktiv zu reden, wollt ich von kompetenter Stelle mal ein paar Anregungen...was es noch so gibt an Fördermöglichkeiten...

..aber wenn euch das überfordert...
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  #8  
Alt 26.01.2009, 13:50
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Die MA der Ämter werden dafür bezahlt, das Gesetz umzusetzen. Was im Gesetz nicht vorgesehen ist, geht nicht. Da ist der Bundesrechnungshof sehr streng.
__________________
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  #9  
Alt 26.01.2009, 13:53
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Und wenn keine Vollzeitstelle drin ist, dann kann der AG eben eine Teilzeitstelle schaffen. Solange die versicherungspflichtig ist, kann es auch EGZ dafür geben.

Aber sich darüber eine Platte zu machen ist immer noch Aufgabe des Arbeitgebers.

Ansonsten kann man nur wie Gerald verbleiben: Es gibt Gesetze und danach gibt es Fördermöglichkeiten, hier z. B. eben EGZ. Was erfinden kann man da schlecht.

Turtle
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  #10  
Alt 26.01.2009, 14:07
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Oder konkretisiert,
hab meinen Eingangsbeitrag nochmal gelesen und gemerkt daß ihr das vll. anders lest als ich.:
1.: Angenommen ich erhalte als hauptberuflich angestellter Suchtkrankenhelfer in Teilzeit 500€ mtl. brutto. Welcher Teil kann maximal von einer anderen Stelle übernommen werden und gibt es Ermessenspielräume?
2.: Von wem konkret und wann muss es spätestens beantragt werden und von wem und welche anderen Stellen kommen in Betracht um Zuschüsse zu gewähren??
3: Gibt es bei den Argen oder sonstwo spezielle Ansprechpartner für die Schaffung neuer, bisher nicht existenter Berufsbilder zur Integration von Arbeitslosen?
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