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| Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen. |
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#1
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| Hallo...habe seit 1.10. einen 405 Euro Job und einen Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe gestellt. Arbeitsstätte liegt 120 km entfernt (eine Strecke)! 3 Arb.tage die Woche. Einmal bin ich Selbstfahrer, 2mal pro Woche habe ich die Möglichkeit als Mitreisende zur Arbeitsstätte zu gelangen. Allerdings fällt für mich dennoch als Selbstfahrer ein Arbeitsweg von 40km (eine Strecke) an, da die Mitfahrgelegenheit 40 km entfernt wohnt. So habe ich es auch beim Amt angegeben. Jetzt kam ein Brief mit folgendem Text: Ich bitte sie folgendes nachzuholen, bzw. nachzureichen: -genaue Anschrift des Abfahrtortes als Mitreisender -Name, Anschrift und Kennzeichen des Mitnehmenden zum Arbeitsort Ist es rechtmäßig das der Bearbeiter genaue Daten des Fahrzeugs und Daten der Person anfordert mit der ich mitreise??? Ich habe für die Strecke als Mitreisende keine Förderung beantragt da mir auch keine Kosten entstehen! Es wurde lediglich Förderung für von mir selbst gefahrene Strecken beantragt!!! Ich bitte um schnelle Hilfe! Danke...Kat |
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#2
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| Und wie willst du nachweisen, dass du mit Frau X aus Ort Y mitreist und bis zum Ort Y 40 km zu fahren hast, wenn du die Daten nicht angibst? Bedenke bitte: Die gewünschten Leistungen sind Ermessensleistungen des Amtes, sie müssen nicht gewährt werden und werden sicherlich auch nicht, wenn du nicht die entsprechenden Angaben tätigst. Turtle |
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| Stichworte |
| fahrtkosten pendelfahrten, fahrtkostenbeihilfe, mitreisende |
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