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Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen.

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  #1  
Alt 07.04.2011, 18:25
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Beiträge: 1
Standard Entgeltsicherung für ältere AN

Hallo,

ich habe gerade entdeckt, dass auf dieser Seite unter "Gesetze/Entgeltsicherung..." der
§421 j Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
wahrscheinlich (hoffentlich) nicht richtig wiedergegeben ist.
Unter (1) 1. steht hier nämlich, dass Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf Entgeltsicherung haben, wenn sie "bei Aufnahme der Beschäftigung noch über einen Restanspruch von mindestens 180 Tagen verfügen...".
Nach meinen Informationen und auch in der Broschüre der Agentur (allerdings aus 2010) ist aber von 120 Tagen die Rede. Was stimmt? Hat sich hier etwas geändert?

Danke für eine Info und viele Grüße

Martin
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  #2  
Alt 08.04.2011, 06:03
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Die 120 Tage sind richtig:

SGB 3 - Einzelnorm
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Stichworte
ältere arbeitnehmer, entgeltsicherung

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