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| Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen. |
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#1
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| Als selbständige Webdesignerin bekomme ich seit über 2 Jahren ALG II , da keine nennenswerten Einnahmen vorhanden sind. Habe nun die Möglichkeit einer Festanstellung, falls der potentielle Arbeitgeber Eingliederungszuschuss erhalten würde. Falle ich durch das Raster ( trotz "über 50", alleinerziehend und Hartz IV-ler), da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden habe? Sieht jemand eine sinnvolle Vorgehensweise, die Kann-Bestimmung beim Fallmanager günstig zu beeinflussen? Wo seht ihr evtl. neutrale Informationsquellen? Besten Dank! |
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#2
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| Der § 217 SGB III sagt: "Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen." Es steht nichts dabei, dass vorher Arbeitslosigkeit vorliegen muss.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Danke Gerald, das seh' ich auch so. Jetzt ist also nur noch die Minderleistung überzeugend darzulegen... |
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