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| Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen. Bin seit November 2010 arbeitslos und bekomme ALG I. Ende Januar hatte ich einen Termin bei der Agentur, meine Sachbearbeiterin stellte mir einen Vermittlungsgutschein aus und meinte ich solle mich bei mindestens 5 privaten Arbeitsvermittlern bewerben und mit diesen einen Vertrag abschließen. Sie hat diesen Sachverhalt in die Eingliederungsvereinbarung aufgenommen, welche ich unterschrieben habe. Nun meine Fragen: 1. Bin ich per Gesetz verpflichtet, einen oder mehrere private Arbeitsvermittler einzuschalten und mit diesen einen Vertrag zu schließen? Wenn ich es nicht tue, droht mir dann eine Sperre beim ALG I ? (Bisher bewerbe ich mich ca. 10-15 mal pro Monat auf Stellenangebote in der Tageszeitung, über Freunde / Bekannte usw.) 2. Wie verhält es sich überhaupt mit der Eingliederungsvereinbarung, bei der Agentur wird man sofort beim ersten Termin dazu gedrängt diese zu unterschreiben. Ein Bekannter erzählte mir aber, dies sei nicht rechtens. Was stimmt nun? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. |
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#2
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| Zu 1. Du musst alles tun um Deine Arbeitslosigkeit möglichst schnell zu beenden - also auch die privaten Arbeitsvermittler nutzen. Diese sind in der Regel auch erfolgreicher als die Vermittler der AA. 2. In der Eingliederungsvereinbarung wird lediglich dokumentiert, was Du an 'Aufgaben' hast um (s.o.) möglichst schnell ne neue Beschäftigung zu bekommen und somit aus dem Leistungsbezug zu kommen. Was soll daran nicht rechtens sein? Eine Eingliederungsvereinbarung ist lediglich die verfeinerte Verpflichtung, die Du mit dem Antrag schon eingegangen bist - nur verständlicher gefasst. Außerdem schreibst Du ja selber, dass Du schon mehrere Monate arbeitslos bist. Wo siehst Du also ein Problem? |
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#3
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| Hallo Stuttgarter, zuerst einmal danke ich Dir für die Antwort. Dazu möchte ich aber anmerken: 1. Ich habe meine Fragen nicht gestellt, um darüber belehrt zu werden, dass ich "alles zu tun habe um meine Arbeitslosigkeit möglichst schnell zu beenden". Dies ist mir natürlich selbst mehr als bewusst, über eine derartige Selbstverständlichkeit brauche ich nicht belehrt zu werden. Ein gewisser Grundehrgeiz sollte doch bei jedem Menschen vorhanden sein. 2. In der Zwischenzeit bin ich natürlich nicht untätig gewesen und kann auch schon einen kleinen Teilerfolg, einen Job als Verkäuferin auf geringfügiger Basis, auf meinem Erfolgskonto verbuchen. Leider kann ich mich mit diesem Verdienst nicht bei der Agentur abmelden, also bin ich in Kontakt getreten mit 5 verschiedenen privaten Arbeitsvermittlern. Die Verträge habe ich nunmehr alle vor mir liegen, aber bei dem was ich da unterschreiben soll, fühle ich mich sehr unwohl. Diese Unternehmen sollen alle seriös sein, ich habe mich vorher gründlich informiert. Leider gilt bei allen: Es bedarf nur einer winzigen Unregelmäßigkeit und ich muss die 2000,00 € (Höhe Vermittlungsgutschein) aus eigener Tasche zurückzahlen. Auch mein Lebensgefährte, der ein kfm. Studium absolvierte, hat sich alles in Ruhe durchgelesen und meinte, an meiner Stelle würde er so etwas nicht unterschreiben. 3. Zum Thema Eingliederungsvereinbarung: Die Grundidee einer solchen ist ja erstmal nicht schlecht, immerhin möchte sich die Agentur auch absichern. Aber: das einem mit Sanktionen gedroht wird, wenn man nicht sofort unterschreibt, finde ich sehr übertrieben. Für mich ist die EGV auch eine Art Vertrag. Und Verträge nehme ich immer mit und lese sie gründlich durch, bevor ich unterschreibe. Diese Möglichkeit wurde mir nicht gegeben. Meine Frage war, ob irgendwo die Pflicht zum Abschluss einer EGV verzeichnet ist. Fazit: Darin sehe ich mein Problem PS: Ich habe mich in den letzten Tagen mal hier im Forum umgesehen. Auf welche Weise hier teilweise Beiträge beantwortet werden, finde ich unmöglich. Ich glaube, jeder der hier im Forum eine Frage stellt, ist froh wenn er einen gut gemeinten Ratschlag zurück erhält. Ob es demjenigen dann wirklich weiterhilft ist die andere Seite. Aber man kann seine Antworten auch freundlich formulieren. Das was ich hier als Antwort bekommen habe, wusste ich auch vorher schon. Nämlich die Belehrung über meine Pflichten während der Arbeitslosigkeit und die Definition einer Eingliederungsvereinbarung. Informationsgehalt null. Schade. MfG |
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#4
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| Zitat:
Es gibt hier zig tausend hilfreiche Antworten, falls Dir das entgangen ist.... Du musst das Forum nicht länger nutzen, wenn Du es so unmöglich findest!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Und was hast Du Dir denn als Antworten erhofft? Von mir kam nur die Erklärung zur Rechtslage. Die EV ist derselbe 'Vertrag' wie der Antrag auf Leistungen - nur eben detaillierter gefasst. Leider ist es so, dass immer wieder Leistungsempfänger (das unterstelle ich Dir ausdrücklich nicht) sich damit herausreden wollen, dass sie über ihre Pflichten nicht informiert worden sind - darum seit einigen Jahren die EV. Darin sind ja auch nicht nur die Pflichten des Leistungsempfängers aufgelistet sondern i.d.R. auch die Pflichten der AA - d.h. was diese konkret tun wird damit Du möglichst schnell aus dem Leistungsbezug herauskommst. Welche Sanktionen wurde Dir denn angedroht? Und da es sich um eine "Vereinbarung" handelt müsste diese auch mit Dir besprochen worden sein - zumindest wenn der Sachbearbeiter in der AA korrekt gearbeitet hat. Zur Ausgestaltung der Verträge der privaten Arbeitsvermittler kann ich nichts sagen -wenn Dir diese allerdings fragwürdig erscheinen so bespreche diese mit Deinem Vermittler in der AA. |
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#6
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| Ja das finde ich auch sehr schade, Mandy. Aber das ist leider der Eindruck, den ich hier größtenteils bekommen habe. Und nein, es ist mir durchaus nicht entgangen, dass viele der Antworten einen hohen Informationsgehalt haben und bestimmt bei Problemen weiterhelfen. Ich habe hier zu Beginn bei verschiedenen Themen quergelesen und da ist mir eben aufgefallen, dass viele Antworten - na sagen wir mal leicht provokant - rüberkommen. Aber Du hast ja auch keine halbe Stunde verstreichen lassen, um diesen Eindruck zu widerlegen...Nur wird dabei vergessen, dass ich lediglich meine persönliche Meinung äußere. Das ich hier gleich indirekt aufgefordert werde, das Forum nicht mehr zu nutzen ist genau die Art von Provokation, die ich meine. Stuttgarter, ich gebe Dir insoweit recht, dass sich viele Leistungsbezieher gern ein Hintertürchen offen lassen und behaupten, von Ihren Pflichten noch nie gehört zu haben. Auch ich habe einige Menschen mit dieser Einstellung kennengelernt. Die Nutzung privater Arbeitsvermittler wurde zum persönlichen Termin mit mir besprochen. Ich war mir jedoch nicht bewusst, dass dies auch in die EV aufgenommen wurde. Der Termin war im Januar und die erste EV hatte ich bereits im November vergangenen Jahres unterschrieben (ohne diesen Zusatz). Eine Änderung wurde mir im Januar nicht vorgelegt. Einige Tage später schaute ich in meinen Online-Account der Jobbörse und finde dort eine geänderte EV. Zur Sanktion, als ich damals im November die EV unterschreiben sollte fragte ich ob dies meine Pflicht sei (irritiert durch die schon angesprochene Information eines Bekannten). Die SB meinte ja, sonst drohe eine Kürzung des Arbeitslosengeldes. Ich werde nun wohl oder übel noch einmal mit den 5 Verträgen der verschiedenen PAV zur AA gehen und alles prüfen lassen, da mein nächster regulärer Termin erst im April ist. Vielleicht finde ich in der Zwischenzeit auch noch jemanden im Bekanntenkreis, der sich mit der Nutzung PAV auskennt. |
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#7
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| Was passiert wen die durch die AfA ausgestellte EGV vom Arbeitssuchenden erfüllt wird , aber der Teil welcher nur durch die AfA umgesetzt werde könnte nicht erfüllt oder nicht genehmigt wird ?? |
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#8
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| Die da wären (genauer Wortlaut)? Turtle |
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#9
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| In einer EGV von mir steht - Sie informieren sich im BerufeNet zu möglichen Ausbildungsberufen(für eine mögliche Umschulung im Rahmen von IFLAS) sowie KursNet zur entspechenden Umschulungsangeboten. Habe ich gemacht und zwei Fortbildungen gefunden, bei IFLAS habe ich nur sowas wie Landschaftbau , Gartenbau aber Umschulungsort 100 Km von mir weit weg gefunden , und im Lokistikbereich Ausbildungszeit ab 2 Jahre aufwärts im Nahbereich. |
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#10
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| Ja, gut. Und steht was in der EV drin, wozu sich die AfA verpflichtet? Dass man -sicherlich aufgrund deines Umschulungswunsches- von dir möchte, dass du dich mal umschaust, heißt ja noch nicht, dass man dir dann auch alles und jedes, was du dir aussuchst, genehmigt... Turtle |
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