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| Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen. |
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#1
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| Ich habe da mal eine frage. Wenn die Eingliederungsvereinbarung Anfang januar abläuft ( 8. 1.) und ich immer bis zum 15. eines Monates meine sachen beim amt abgeben muss,( Bewerbungen, Nachweise...) muss ich für den Monat Januar auch noch Bewerbungen schreiben und die sachen beim Amt abgeben oder gilt das dann für diesen Monat nicht mehr, da ich ja immer bis zum 15. abgeben muss, aber es nun am 8. abläuft! Und bekomme ich dann Sanktion, wenn ich es nicht mache oder nicht korrekt alles abgegeben habe? |
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#2
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| Entschuldige das ich doff frage, bewirbst Du Dich nur wegen Deiner EGV oder weil Du Arbeit haben möchtest? Es liegt doch schon in Deinem Interesse Dich eigentlich ständig, auch ohne das Du zur Zeit eine gülitge EGV hast, Dich zu bewerben. Oder habe ich jetzt Deine Frage falsch verstanden? Angela |
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#3
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| ich bewerbe mich schon und tue auch alles dafür um arbeit zu bekommen. Ich wollte nur wissen wie es beim Amt ist, rechtlich gesehen will ich da kein ärger bekommen oder Sanktionen. Das mit dem bis zum 15. eines monates bewerben und ist am 8.1. abgelaufen. Gilt der vertrag dann noch für den monat januar oder nicht? |
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#4
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| Also ich versteh den Sinn Deiner Frage immer noch nicht ganz. Mir wäre es wurscht wie es rechtlich gesehen wird. Ich bewerbe mich und fertig. Egal ob ich nun eine EGV habe oder nicht. Auch die Nachweise, ich nehme mal an Du meinst die Bewerbungsliste würde ich weiterführen. So das ich alles da habe wenn es verlangt wird. Jetzt werde ich wieder einigen auf die Füße treten. Aber ich sollte mal auch zum Gespräch zu mener SB kommen. Es stand nicht extra auf der Einadung drauf das ich meine Bewerbungsnachweise mitbringen soll. Aber aus welchem Grund auch immer hatte ich meine Bewerbungsliste bei mir. Und sie wurden auch verlangt. Ich fragte auch nach und wurde belehrt das ich meine Bwerbungsmachweise bei jeder Einladung mitzubringen habe ob es drauf steht oder nicht. Ich denke so ähnlich wird es bei fehlender EGV auch sein. Abr wie gesagt, ich mache mir ja über vieles einen Kopf wo sich andere keinen machen. Aber hierüber nicht. Angela |
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#5
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| Danke für deine antworten. Ich glaube ich habe meine frage einfach und verständlich gestellt. Trotz bemühungen will ich gerne wissen ob es für diesen monat noch gilt, die Eingliederungsvereinbarung oder nicht. Auch wenn man sich, wie du wohl, sehr bemüht, alles zu tun. Bei mir ist es nun so, das die Ämter sehr pingelig sind und gleich einem eine kürzung rein drücken. Ich will nur wissen ob ich alles für diesen Monat noch dem Berater abgeben muss oder nicht. Die Vereinbarung läüft am 8.1. ab und ich hatte immer zeit bis zum 15. alles abzugeben. Diesen Monat noch ja oder nicht? |
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#6
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| Da es sich um die Eigenbemühungen für Dezember handelt, bist Du verpflichtet diese auch noch abzuliefern. (Die EGV war ja im Dezember noch gültig) |
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#7
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| Und da sie im Januar auch noch 8 Tage gültig war, wären auch für Januar Bewerbungen nachzuweisen. Im Übrigen kam mir derselbe Gedanke beim Lesen, ohne das ich Angelas Beiträge schon gesehen habe. Für jemanden, der wirklich nach Arbeit sucht, für den stellt sich diese Frage nämlich nicht. Und der hat auch keine Angst vor Sanktionen, weil er nämlich durch die aktive Arbeitssuche genau das macht, was das Amt von ihm verlangt. Turtle |
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#8
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| Stimmt schon, aber manchmal ists echt schwer die Anforderungen zu erfüllen weil einfach keine Stellenangebote da sind. Und ich denk dann stell man sich schon mal solche Fragen wie natti. Natti, ich würde die Bewerbungen machen, schon mir selbst zu Liebe - vor allem wenn du genug Stellen findest um dich zu bewerben. Bei uns ist es so das Bewerbungen geschrieben werden auf jede verfügbare Stelle die sinnvoll ist (also keine 400 Eurojobs) und das sind mal mehr oft aber mit Müh und Not die geforderte Anzahl von Eigenbemühungen. Leider kann der SB auch nciht helfen "Wo nichts ist, kann ich Ihnen keine Stellen zusenden" - da hat er Recht... lg hexep |
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