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Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen.

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  #1  
Alt 12.10.2009, 13:26
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Standard Darf die Arbeitsagentur eine Befristung des Arbeitsvertrages verlangen? DRINGEND

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe hier eine klare Antwort auf meine Frage zu finden. Es ist so, dass ein guter Bekannter von mir, nach seiner Umschulung ein Jobangebot bekommen hat. Er durfte 14 Tage zur Probe arbeiten. Der Arbeitgeber sagte ihm mündlich einen unbefristeteten Vertrag zu. Nun möchte der Arbeitgeber gerne den ZUschuss der Arbeitsagentur für die Einstellung des Arbeitslosen bekommen. Daran ist ja auch NICHTS auszusetzen.

Nun sagt der Arbeitgeber allerdings, dass die Arbeitsagentur verlangt, dass der Vertrag auf die "Zuschusszeit" befristet wird und er DANACH dann einen unbefristeten Vertrag bekommen soll...

Ich frage mich die ganze Zeit, WAS bitte hat die Arbeitsagentur davon den Vertrag zu befristen??? Die sind doch eher daran interessiert die Leute in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu schicken... Ich verstehe das NICHT! Mein Bekannter hat schon bei der Agentur angerufen und die haben ihm das so bestätigt...Sagt ER! Ich glaube das nicht! Es ist wohl so, das seine Freundin eh schon Bedenken gegen den Job und den Arbeitgeber geäußert hatte und sich das mit dem Festvertrag NICHT vorstellen konnte und er sich anscheinend NICHT traut nun mit der Wahrheit rauszurücken...

Es wäre SUPI wenn hier Jemand helfen könnte!? Oder überhaupt mal wer von so einer Befristung durch die Agentur gehört hätte!

Danke elvinw
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  #2  
Alt 12.10.2009, 17:25
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Beiträge: 82
Standard

Kann ich mir kaum vorstellen. Um welche Förderung soll es denn dabei genau gehen?

Am ehesten zu vermuten ist, dass es sich hierbei um einen Eingliederungszuschuß (EGZ) handeln soll. Da ist eine Befristung der Beschäftigungsdauer auf den Förderungszeitraum wegen der erforderlichen (ungeförderten) Nachbeschäftigungszeiten ohnehin unzulässig (Ausnahme: EGZ für Ältere).

Zum zweiten bedarf jede Befristung nach dem TzBfG eines Sachgrundes. Die Gewährung eines EGZ stellt keinen derartigen, hinreichenden Sachgrund dar; die Befristung wäre somit unzulässig.
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  #3  
Alt 13.10.2009, 06:33
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Beiträge: 6
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Danke,

genau das Gleiche sagte mir gestern eine Freundin die sich mit dem Thema sehr gut auskennt. Aber das würde bedeuten, dass die Dame der Agentur für Arbeit die gefragt worden ist KEINE Ahnung hat -was ja nicht unmöglich wäre... Oder das mein Bekannter das weiß und Blödsinn erzählt hat... Ist Beides NICHT dolle oder?!
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  #4  
Alt 14.10.2009, 07:01
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Beiträge: 6
Standard NUN ist wieder ALLES ANDERS!!!

Hallo,

nun ist aus dem zu Anfang ja versprochenem UNBEFRISTETEM Vertrag, dem auf 3 Monate befristetem Vertrag ein PROBEARBEITSVERTRAG für 3 Monate geworden.

Und NICHT die Agentur hat die Befristung verlangt, sondern der Arbeitgeber hat das bei der Agentur beantragt...Ohne das mein Bekannter etwas davon wusste...Laut dem AG soll er danach einen unbefristeten Vertrag bekommen. Aber ist das noch glaubwürdig???

Und WARUM macht der Arbeitgeber das? Benötigt er nur nen Deppen fürs Weihnachtsgeschäft oder mache ich mir da zu nen großen Kopf?!?!

LG elvin
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