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Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen.

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  #1  
Alt 17.04.2011, 15:33
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Standard Bildungsgutschein abgelehnt

Ich habe nach meiner Ausbildung nie gearbeitet, war danach 3 Jahre krank geschrieben und würde jetzt gerne wieder als Mediengestalter tätig werden. Dazu benötige ich aber eine Weiterbildung weil ich nicht mehr auf dem neuesten Stand der Dinge bin, was aber ziemlich essentiell in diesem Beruf ist.

Ok, vor mehr als einem halben Jahr war ich dann nicht mehr krank geschrieben, habe mich auch unter anderem um einen Studienplatz bemüht (mittels Härtefallantrag sogar), keinen bekommen. Also habe ich beim Jobcenter einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildungsmaßnahme die auch im Kursnet zu finden ist beantragt.

Das war 2010. Es hiess "dieses Jahr ist kein Geld mehr da" sowie "weil sie so lange krank waren müssen wir ein Gutachten erstellen lassen".

Nun wartete ich ein halbes Jahr auf den nächsten Kursstart anfang März, habe mich immer wieder bei meinem Sachbearbeiter nach dem Stand der Dinge erkundigt, war sogar 3 mal persönlich dort und wurde ohne Infos wieder weggeschickt, da der Sachbearbeiter krank war... Wieso mir seine Vertretung das Gutachten nicht eröffnen konnte konnte mir weder er noch seine Vorgesetzte erklären.. Das Gutachten wurde mir jedenfalls erst 2 Wochen vor Kursstart eröffnet, aus dem hervorgeht dass ich den Kurs nicht machen soll. Als ich dann fragte wieso man mir das nicht früher hätte mitteilen können hiess es "ja wir haben mal am 23. Dezember versucht sie telefonisch zu erreichen"... Ja wie bitte einen Tag vor Weihnachten?! Und es ist ja nicht so, dass die nicht auch meine Anschrift für nen Brief sowie meine Emailadresse gehabt hätten!!!

Oke, also bin ich mit dem Gutachten vom Amtsarzt zu meinen eigenen Facharzt gegangen, der ein gegenteiliges Gutachten erstellte, und habe Widerspruch eingelegt. Auf meine Ausführungen im Widerspruch wurde nicht richtig eingegangen und auf das Gutachten meines Arztes schon gar nicht. Wieder hat man sich auf das fehlerhafte (!!!) Gutachten bezogen und mir ausserdem mitgeteilt dass sich die Chancen am Arbeitsmarkt besser wieder eingegliedert zu werden nach der Weiterbildung nicht erhöhen würden...

Dabei kam bei einer Arbeitserprobung schon rum dass ich eine Weiterbildung benötige... Das Problem ist, die Arbeitserprobung fand im Rahmen einer Reha-Maßnahme statt, da ich aber gesundheitlich eben nicht eingeschränkt bin und ich somit im Prinzip keinen Anspruch auf Reha Maßnahmen habe, musste ich meinen Antrag auf Reha wieder zurückziehen und habe keinen Zugriff auf die Akten. Das ich überhaupt bei der Reha Abteilung gelandet bin war wohl von vornherein ein Missverständnis. Ich habe nämlich von anfang an gesagt dass ich keine Einschränkungen mehr habe, und dass ich jetzt bloss Probleme habe einen Job zu finden weil ich 3 Jahre krank war!!

Jedenfalls war ich jetzt damit beim Anwalt und das ganze wird wohl vor Gericht gehen.. Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas gemacht? Wie sind denn da meine Chancen?
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  #2  
Alt 18.04.2011, 07:48
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Zitat:
Zitat von Hamsterbacke Beitrag anzeigen
Jedenfalls war ich jetzt damit beim Anwalt und das ganze wird wohl vor Gericht gehen.. Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas gemacht? Wie sind denn da meine Chancen?
Schlecht, da es auf den Bildungsgutschein keinen Rechtsanspruch gibt. Das JC muss die Ablehnung allerdings ermessensfehlerfrei begründen.
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  #3  
Alt 18.04.2011, 09:09
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Naja ich hoffe die müssen wenigstens irgendwie begründen wie sie zu so einer Entscheidung gelangt sind, vor allem weil mir schonmal bestätigt wurde dass ich eine Weiterbildung brauche

Ich finde das alles andere als lustig, da wird man als Opfer einer Gewalttat drei Jahre krank geschrieben und ständig von Amtsseiten hängen gelassen, das sind ja nicht die ersten Probleme die ich seither habe.. Aber passt schon, Deutschland ist ja der super Sozialstaat den man als hilfebedürftiger wunderbar ausnutzen kann und ich lebe jetzt im Schlaraffenland und mir fliegen jetzt die gebratenen Hühner direkt in den Mund, ja ich merks... Sorry aber mir steht echt bis oben.
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  #4  
Alt 18.04.2011, 12:53
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Zitat:
Zitat von Hamsterbacke Beitrag anzeigen
Aber passt schon, Deutschland ist ja der super Sozialstaat den man als hilfebedürftiger wunderbar ausnutzen kann und ich lebe jetzt im Schlaraffenland und mir fliegen jetzt die gebratenen Hühner direkt in den Mund, ja ich merks... Sorry aber mir steht echt bis oben.
Ja, dieser schreckliche Deutsche Sozialstaat.

Also soweit ich das verstanden habe bist du Österreichischer Staatsbürger, bist nach Deutschland gekommen und hast, gewiß durch Schicksalsschläge, hier noch nie arbeiten können.

Fliegen bei gleicher Situation umgekehrt in Österreich die gebratenen Hühner direkt in den Mund?

Da ich Österreich ja auch sonst sehr schön finde, wie ist das eigentlich wenn ich nach Österreich ziehe, dort aus verschiedenen Gründen keine Arbeit finde, kann ich dort als Deutscher einen Antrag stellen und erstmal Wohnung und Lebensunterhalt bezahlt bekommen? Und dann mein Bildungsdefizit durch eine weitere Sozial-Gabe ausgleichen?

Das täte mich doch interessieren.
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  #5  
Alt 09.09.2011, 11:58
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Ort: Im Tal der Burgen und Schlösser
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Cool Bildundungsgutschein wird wie Abgelehnt ?

Das der Bildungsgutschein eine Kannleistung ist mir bekannt , aber gibt es Regeln für die Ablehnung . Von 2 Arbeitgebern hatte ich die Zusage(Schriftlich) das sie mich einstellen würden wen ich eine Weiterbildung mache , denn Umfang der Weiterbildung und das wie habe ich von den Bildungsträgern bekommen . Die eine Weiterbildung hat nicht so richtig gepasst , aber bei der zweiten war alles soweit in Ordnung und ich hatte auch die Voraussetzungen (6 Monate )um einen Abschluss zu erreichen.
Ich hatte einen formlosen Antrag gestellt und die Unterlagen der beiden Massnahmen bei gelegt.
Die AfA hat nur gesagt werden sie den wirklich nach der Massnahme eingestellt , was wird verdient und muss es 6 Monate dauern.
Keine schriftliche Begründung bzw. Ablehnung ist dies der Gang der Dinge oder weil ich Ü50 bin.
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