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| Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen. |
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#1
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| Hallo zusammen. kurz zu mir, ich bin 27 jahre alt und würde gerne eine Ausbildung machen. hab bisher nur gejobbt und nix handfestes gemacht...momenan beziehe ich schon 2 jahre Hartz4, mir wurde von meinem Sachbearbeiter vor ca 1 Monat gesagt das wenn ich einen Betrieb finde der mich ausbildet das Jobcenter das finanziell unterstützt "da ich ein schwer zu vermitelnder Fall bin in meinem Alter zwecks Ausbildung etc" also dem Betrieb Geld dafür bezahlt. vor 3 tagen hatte ich dann einen erneuten Termin und sprach meinen Sachbearbeiter erneut auf das Thema an das das Jobcenter den Betrieb der mich ausbildet finanziell unterstützt wird. Dann hieß es auf einmal das würde es nicht geben................unterstützung in solch einer Richtung gäbe es nur in Sozialversicherungspflichtigen beschäftigungen! also ich habe weder Probleme mit meinen Ohren noch habe ich Sprachprobleme... und es wurde 100% mir zugesagt das es solch eine unterstützung in richtung Ausbildung gäbe! Und da sagt die Sachbearbeiterin doch tatsächlich das hätte ich missverstanden?! kann mir jemand weiterhelfen? danke im vorraus. gruß Tunot |
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#2
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| Ausbildungsbonus: SGB 3 - Einzelnorm Kannst du nachweisen, dass du dich seit Jahren JEDES Jahr vergeblich um Ausbildung bemüht hast? Hört sich nicht so an... Turtle |
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#3
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| aber unter punkt 2 wäre ich ein kandidat dafür "sozial benachteiligt. gründe hierfür sind u.a. das ich mich in ärtzlicher behandlung befinde aus psychischen gründen, ich wurde vom jobcenter auch schon vor ca 2 jahren zum "medizinischen dienst oder arbeitsagentur arzt k.A. wie genau das jetzt heißt geschickt und der hat mir bestätigt das ich psychische probleme habe und erstmal 3 monate garnicht arbeiten soll. daher gilt das ja auch für mich. man muss auch bedenken das sich der staat auch ausmalen kann das wenn ich zB niemals ne ausbildung mache ich immer nur teilzeitjobs oder gar für immer hartz beziehen muss...also wäre es ja in "Ihrem sinne mich zu fördern. mfg |
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#4
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| 421.r11 Als sozial benachteiligte Personen gelten insbesondere Auszubildene unabhängig von einem allgemein bildenen Schulabschluss, -die nach Feststellung des Psychologischen Dienstes verhaltensgestört sind oder gravierende soziale,persönliche und/oder psychische Probleme haben. beim Psychologischen Dienst war ich ja bereits vor ca 2 jahren und der hat mich aufgrund persönlich/psychischer Probleme, die auch festgestellt wurden. z.Z. befinde ich mich in allgemeinmedizinischer Behandlung und bekomme aufgrund psychischer probleme Medikamente, davon weiß das Jobcenter bzw mein Sachbearbeiter auch. |
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#5
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| Die Frage ist ja nur: Bist du überhaupt als Ausbildungssuchender registriert bzw.: bis wann warst du überhaupt als ausbildungssuchend gemeldet? Turtle |
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