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Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen.

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  #1  
Alt 23.07.2009, 13:04
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Beiträge: 4
Standard Anspruch auf Bildungsgutschein

Hallo liebe Forennutzer,

bin neu in diesem Forum bzw. durch meine entstandene Problematik auf dieses Forum aufmerksam geworden.
Mein Sachverhalt sieht folgendermaßen aus:

- abgeschlossene Ausbildung zum Radi- und Fernsehtechniker
- Ü30 :-)
- abgeschlossene Schulausbildung (allg. Hochschulreife)

- desweiteren habe ich 5 Jahre in einem Call Center als technischer Endkundenberater für die Unterhaltungselektronik gearbeitet
- als Zerlegehilfe (artfremder Beruf) 3 Jahre gearbeitet
- beide letztgenannten Tätigkeiten als an- bzw. ungelernte Arbeitskraft

Zum Ende diesen Jahres werde ich vorraussichtlich aus betriebsbedingten Gründen gekündigt und habe entsprechend Anspruch auf Arbeitlosengeld.

Jetzt war ich bei meinem Arbeitsberater und habe mit Ihm die Gasmtsituation besprochen.

Ich habe mich vorzeitlich, da ich ungerne ALG Empfänger sein möchte bei einem Institut für Weiterbildung beworben um eine Umschulung als Elektroniker für Luftfahrtsicherheit zu erhalten.
Hier ist klar, die würden mich gerne nehmen, aber nur mit nem Bildungsgutschein. Die Maßnahme würd eim März nächsten Jahres starten.

Mein Berater hat mir aber nun mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein habe, da ich erstens eh noch arbeite und zweitens in dieser Fachrichtung keine Bildungsgutscheine vergeben werden, z.Z. wohl nur Altenpfleger etc.

Jetzt habe ich mich mit der Schule in Verbindung gesetzt und die haben mir erklärt, dass ich einen Anspruch auf diesen Bildungsgutschein haben, wenn § 77 SGB III erfüllt wird.

Jetzt hab eich mal ein wenig gegoogelt.

Folgende Punkte sind mir als Laien in diesem Paragraphen aufgefallen:

(1) Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn
1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, .......

Ist damit gemeint, dass diese Weiterbildung nur in meinem jetzigen Beruf in Frag käme, um nicht arbeitslos zu werden?

2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist,...

Was ist das?

Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie ....
über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, ...

Durch die Arbeit im Call Center und auf dem Schlachthof bin ich über diese vier Jahre.

Der Arbeitsvermittler hat mir suggeriert, dass ich immer wieder Jobangebote für irgendwelche Call Center erhalten werde.

Er hat mir erklärt, das man als Call Agent(Telefonist) immer arbeiten kann, egal welche Ausbildung und somit ich im Prinzip keine Chance habe meine o.g. gewünschte Weiterbildung zu erhalten.

Eine private Finanzierung der Umschulung ist aus finanziellen Gründen meinerseits nicht möglich (geschätzt Unkosten der Umschulung ca. 28.000,- Eureo).

Im Moment weiß ich leide rnicht weiter, da ich eigentlich diese Umschulung vor Auge hatte., auch alleine deswegen, um nicht zm ALG Empfänger zu mutieren und da der o.g. Job in der entsprechenden Branche sehr gefragt ist( auf einen Bewerber kommen ca. 2 Stellenangebote).

Kann mir irendjemand weiterhelfen, welche rechtlichen Mittel und Wege mir gzur Verfügung stehen, um diese Umschulung und nach Abschluss dieser den Job zu erhalten.

Die von der Schule sagten mir nur noch zusätzlich liegt es zum großen Teil an der Entscheidung meines Beraters, stimmt das?

Ich würde mich über Tipps und Tricks sehr freuen.

MfG Bully
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  #2  
Alt 23.07.2009, 13:12
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Auf einen Bildungsgutschein besteht kein Rechtsanspruch. Nur, wenn du ohne Weiterbildung gar nicht vermittelbar wärst, ist es die anzuwendende Vermittlungsmaßnahme. Und dabei ist auch zu prüfen, ob der Wunschberuf bzw. die Fortbildung die Vermittlungschancen erhöhen. Wenn es also nur 10 freie Stellen bundesweit für deinen Wunschberuf gibt, für den Altenpfleger aber 1000 Stellen, dann wird man dir keine BGS für den Wunschberuf geben.

Dieses "Arbeitslosigkeit verhindern" bezieht sich eher auf Maßnahmen beim jetzigen Arbeitgeber. Wenn du z. B. Pflegehilfskraft wärst und dein AG bescheinigt dir, dass er dich betriebsbedingt entlassen müsste, er dich aber weiterbeschäftigen könnte, wenn du Lehrgang X, Y oder Z mitgemacht hast.

Das scheint aber doch bei dir nicht der Fall zu sein. Selbst das "von Arbeitslosigkeit bedroht" ist ja nur deine Vermutung oder hast du die Kündigung schon erhalten?

Turtle
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  #3  
Alt 23.07.2009, 13:17
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Hallo Turtle,

danke für Deine schnelle Antwort. Auch wenn sie nicht ganz positiv ist. Du kannst davon Ausgehen, dass die Kündigung da ist und ich ab Dezember nicht mehr auf dem Schlachthof arbeiten werde, bin einer der letzten die angefangen hatten und die Auftragslage ist sehr bescheiden. Summa summarum bin aich ab Dezember arbeitslos.
Ich hatte auch gedacht, dass es eine Möglichkeit gibt, auf den RF Techniker auszubauen, da meine Ausbildung hierzu ja nicht so artfremd ist, wie die anderen Jobs.
Auch meine rechtzeitige Bemühung wurde vom Berater mit einem Lächeln beantwortet, mehr nicht.
Ich dachte nur, dass diese Art der Umschulung gefördert wird, da ich ja dann nicht mehr arbeitslos sein würde und der Bedarf in dieser Brnache ja defenitiv vorhanden ist.

MfG Bully
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  #4  
Alt 23.07.2009, 13:24
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Freie Stellen in der Jobbörse für den Radio- und Fernsehtechniker innerhalb der letzten 4 Wochen: 88.

Freie Stellen in der Jobbörse der Arbeitsagentur für den Elektroniker - luftfahrttechnische Systeme: 38.

Für einen solchen Beruf wirst du daher keinen BGS erhalten. Der erhöht nicht deine Chancen bei einer so geringen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt!

Turtle
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  #5  
Alt 23.07.2009, 13:27
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Aber als RF Techniker bin ich jetzt über 9 Jahre raus. Wurde damals nicht der Lehre nicht übernommen. D.h. durch die technische Weiterentwicklung wäre ich zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht mehr in der Lage z.b. ein TV Gerät zu reparieren, würde da auch nur halbwegs wie Schwein ins Uhrwerk gucken.
Aber lange Rede kurzer Sinn, du bist der Meinung, dass ich im Prinzip keine Chance habe, diese Umschulung zu bekommen?
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  #6  
Alt 23.07.2009, 14:35
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Nein, ich sehe da keine Chance. Momentan bist du in einem Arbeitsverhältnis und wieso sollte dich dein AG bezahlt freistellen für eine Weiterbildung? Und wenn du wirklich arbeitslos bist, wird man erstmal versuchen, dich in Arbeit zu vermitteln.

Turtle
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  #7  
Alt 24.07.2009, 18:31
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@Turtle1972

Beim Zitieren von Statistiken übersehe bitte nicht, dass diese meist gefälscht bzw. an den Haaren herbei gezogen sind. Eine Stellenausschreibung in der BA Jobbörse besagt noch lange nicht, dass es diese Stelle überhaupt gibt. Meist stecken Vermuttlungsgustschein-Keiler dahinter, oder die BA hat trotz bereits erfolgter Stellenbesetzung die Anzeige noch immer nicht gelöscht.

Bildungsgutscheine werden grundsätzlich OHNE Bezug zur realen Bedarfslage ausgegeben. Beispiele dafür sind die total überlaufenen Branchen "Bewachung/Sicherheitsgewerbe" und "IT", wo man sogar abgebrochene Metzgergesellen zum "Fachinformatiker" weiterbildet, die dann alle, sofern sie das Ziel jemals erreichen, in der Arbeitslosigkeit wieder landen.

Bildungsgutscheine für Maßnahmen von 3 Monaten Dauer, obwohl ein max. 2-wöchiger Kurs ebenfalls ausreichend wäre, sofern der Teilnehmer nicht unter der Debilitätsgrenze liegt, lassen zudem vermuten, dass da noch immer BA-Bedienstete Provisionen von den "Bildungsträgern" kassieren...

Dem Fragestelle möchte ich anraten, sich einen potentiellen Arbeitgeber zu suchen und bestätigen zu lassen, dass eine Einstellung aber erst nach Absolvierung der Maßnahme XY erfolgen kann. Auf dieser Welle reiten übrigens auch einige "Bildungsträger", die Tochtergesellschaften von Arbeitgebern sind und sich damit recht bequem ihren Teilnehmerkreis stabil halten können. "Gefördert" wird die Ausgabe von Bildungsgutscheinen auch für jene Angebote von Bildungsträgern, wo Beamte selber als Dozenten auftreten. Lediglich bei jener Vermittlerin, die auch nebenamtlichen/freiberuflichen Unterricht im Bauchtanz (!) erteilt und dafür im Internet wirbt, habe ich bisher keine Interessenkollision festgestellt...
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  #8  
Alt 24.07.2009, 20:47
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Gut zu wissen, dass Bildungsgutscheine also immer ohne Realitätsbezug ausgegeben werden. Vielleicht könntest Du uns sagen, woher diese Weisheit kommt?
Die Bildungsgutscheine, die ich bisher ausgegeben habe, lagen hauptsächlich im Bereich Lager/Logistik, Maschinen- und Anlageführer, Fernfahrer, Altenpflege(helfer). Alles Berufe, in denen (bis vor dem Wirtschaftseinbruch) Personal gesucht wurde. Auffallend ist allerdings, dass ich unendlich viele Nachfragen nach Bürokaufmann, Fitnesstrainer und Nageldesign habe - Dinge, die ich definitiv nicht fördern werde, weil sie keine Chancen bieten.

Ach so: Provisionen von Bildungsträgern zu kassieren hieße Bestechung. Wenn es dafür ernsthafte Anzeichen gibt, sollte unverzüglich die Staatsanwaltschaft informiert werden. Bisher ist mir von echten Vorfällen nichts bekannt, vielleicht liegt das aber auch daran, dass es einfach so nicht stimmt?
Liebe Grüße,
Siebenstern
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  #9  
Alt 25.07.2009, 01:04
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Zitat:
Beim Zitieren von Statistiken übersehe bitte nicht, dass diese meist gefälscht bzw. an den Haaren herbei gezogen sind.
Ich habe keine Statistik zitiert, sondern die offenen Stellen lt. Jobbörse gezählt. Und selbst wenn einige davon schon besetzt sind oder gar doppelt, weil eine Firma 3 pAVs beauftragt hat und die alle ihr Angebot in die Jobbörse eingestellt haben usw.: Es ist trotzdem repräsentativ, wie die Marktnachfrage zum Beruf ist. Und die ist hier in dem Fall äußerst gering.

Zitat:
Bildungsgutscheine werden grundsätzlich OHNE Bezug zur realen Bedarfslage ausgegeben. Beispiele dafür sind die total überlaufenen Branchen "Bewachung/Sicherheitsgewerbe" und "IT", wo man sogar abgebrochene Metzgergesellen zum "Fachinformatiker" weiterbildet, die dann alle, sofern sie das Ziel jemals erreichen, in der Arbeitslosigkeit wieder landen.
Blödsinn. Ich bin selbst Vermittlerin und für Blödsinn werden keine Bildungsgutscheine vergeben. Der Arbeitsmarkt in meiner Region braucht examinierte Altenpfleger, also gibt es dafür Bildungsgutscheine. Der Arbeitsmarkt in meiner Region braucht Berufskraftfahrer, also gibt es dafür einen Bildungsgutschein. Der Arbeitsmarkt braucht CNC-Fräser, also gibt es dafür einen Bildungsgutschein. Oder im Einzelfall bei einer Einstellungszusage.

Zitat:
Bildungsgutscheine für Maßnahmen von 3 Monaten Dauer, obwohl ein max. 2-wöchiger Kurs ebenfalls ausreichend wäre, sofern der Teilnehmer nicht unter der Debilitätsgrenze liegt, lassen zudem vermuten, dass da noch immer BA-Bedienstete Provisionen von den "Bildungsträgern" kassieren...
Solche Frechheiten solltest du beweisen können. Oder sie unterlassen! Hier ist kein Anti-Behörden-Hetzforum!
Wenn ein Gabelstaplerscheinkurs 2 Wochen dauert, dann gibt es auch nur eine FbW von 2 Wochen!

Turtle
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  #10  
Alt 25.07.2009, 07:51
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@Turtle1972
Gut zu wissen, dass hier kein "Anti-Behörden-Hetzforum" ist. Also ein "Behörden-Forum"? Seit wann ist die BA wieder eine "Behörde"?

Auch das Zählen der "offenen Stellen der Jobbörse" ist Statistik. Nachdem nun die Herkunftsfrage deines Zahlenmaterials geklärt ist, ist wohl alles klar über deine Entscheindungsgrundlage. Frage: Wäre ein Sternegucken oder Kaffeesatzlesen nicht noch zielführender?

Ein offizieller Gabelstaplerkurs beim TÜV dauert 1-2 TAGE, je nach Vorpraxis. Wenn du 2 Wochen dafür akzeptierst, dann zeigst nur, dass man auch dich reingelegt hat. Keine Sorge, du befindest dich in allerbester Gesellschaft.

@Siebenstern
Seit weiland Stingls Zeiten konnte der Korruptionssumpf noch nie völlig ausgetrocknet werden. Das zeigen nicht nur die zahlreichen Verurteilungen, sondern auch interne Maßnahmen, die auch nicht vor Leitenden halt machen.

Auch mein Einsatz als Sicherheitsmitarbeiter bei der BA kam zustande durch Mauscheleien bei der BA, die einserseits zur Entlassung altbewährter, langjähriger Mitarbeiter führte und andererseits neue Mitarbeiter zum Hungerlohn und neue, gleich darauf pleite gegangener "Partner" beschäftigte. Bei meinen Rundgängen im Gebäudekomplex des größten Arbeits-"Amtes" stellte ich stets Grüppchen von Pennern/Perrerinnen fest, die die Zeit tot schlugen und den "Kunden" Kunde sein ließen. Ich stelle durch meine bis heute ausgedehnten Kontakte auch fest, dass schwer Vorbestrafte Bildungsgutscheine bekamen für "Sicherheitslehrgänge" ohne geringste Aussicht, in diesem Gewerbe jemals eingestellt zu werden. Ich stellte unmittelbar fest die Ausgabe von Bildungsgutscheinen an Handwerker zur "Umschulung" als "Fach-Informatiker" mit ebenfalls absoluter Aussichtslosigkeit. Ich entdeckte eine "IT-Dozentin" ohne jegliche IT-Berufspraxis und mit einem Background als Germanistin. Ich entdeckent auch einen "Dozenten für Rechts- und Werkschutzdienstkunde", der neberuflicher Berufsfeuerwehrmann war mit Hauptschulabschluss und Schreinerlehre. Kurse, die bei der IHK-Akademie mit 2 Wochen angesetzt waren und noch sind, werden bei priavten "Sicherheitsschulen" von ehemailigen GSG9-Helden mit 3 Monaten angesetzt und mit Bildungsgutscheine finanziert. Dabei lernt man als künftiger Wachmann allerdings auch "gutes Deutsch", wie die Prospekte mit mind. 8 gravierenden Rechtschreibfehlern verlauten lassen...
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