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| Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen. |
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#1
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| Hallo, ich habe ein Frage und Zwar, ich bin seit 2008 Alleinerziehnd mit 4 Kinder, da meine Frau an Borderline erkrankt ist und mit dem Stress der Kinder nicht mehr umgehen kann. Also bin ich seit 3 Jahren Alleinerziehnd da wir in Trennung leben Nun habe ich eine Neue Sachbearbeiterin beim Jobcenter, die mit mir über eine Eingliederung sprechen möchte. Nur wie soll ich das machen... 1Kind 6Jahre, noch Kindergarten und 3 Kinder in verschiedenen Schulen 1mal Grundschule, 1mal Realschule und 1mal Gynasium Das heißt ich habe 4 verschiedene Zeiten morgens bis alle aus dem Haus sind und 4 verschieden bis alle wieder da sind. Wie soll ich mich da verhalten. Bin für jeden tipp offen. LG Michael |
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#2
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| Ich glaube Du solltest erstmal hingehen und Dir anhören, was das Amt überhaupt von Dir möchte. Schließlich hast Du gerade noch nichts Konkretes, um die Pferde scheu zu machen. Also erstmal abwarten!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| nur will Sie meine Bewerbungen der letzten 6 Monate, ich hab gar keine, wenn ich was gesehen habe, oder in der Zeitung gelesen hab, bin ich dort vorbei gegangen, oder hab um ein Berwerbungsgespräch gebeten. Ich habe mich um Arbeit bemüht, wenn ich bei einem Gespräch gesagt habe, ich habe 4 Kinder, war es schon gelaufen. Ich würde auch lieber Arbeiten gehen als vom Amt leben. |
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#4
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| Hi, Du solltest da dennoch unbefangen hingehen. Aus vermeintlich unzureichenden Bewerbungsbemühungen kann man Dir ohne Eingliederungsvereinbarung keinen Strick drehen und vielleicht möchte die neue Sachbearbeiterin nur eine Bestandsausfnahme. |
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#5
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| werd da schön hingehen, werd mich überraschen lassen, hab da eh ein, zwei Fragen, bekomme nähmlich für meinen Großen der 12 ist ja kein Unterhaltsvorschuß mehr, bei meiner Berechnung zum Lebendunterhalt ist er auch nicht drauf, müsste ich he mal nachhaken. Vielen Dank für die Antworten |
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