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Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen.

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  #1  
Alt 14.12.2011, 10:03
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Registriert seit: 14.12.2011
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Standard Alg1 wird Urlaubsanspruch in Geldleistung angerechnet

Hallo,
durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass evtl. meine Fragen beanzwortet werden können.

Ich bin schon seit über 2 Jahren krank, Aussteuerung erfolgte, bekomme zur zeit Alg1 (wegen Nahtlosigkeit oder so ähnlich, denn meine Arbeitsverhältniss besteht noch)
Nun ist festgestellt worden, dass ich nicht mehr arbeitsfähig bin (unter 15std/woche)
Rentenantrg läuft, ist ersteinmalabgelehnt worden, habe aber Widerspruch eingelehnt.

Nun habe ich erfahren, dass ich meinen alten Arbeitsplatz, auf Grund meiner Krankhiet kündigen darf.
Ich habe aber noch für 2 Jahre Urlaubsanspruch. Den würde mein Chef mir auszahlen und das Arbeitsverhältniss beenden. Entweder ein Aufhebungsvertrag oder ich kündige

Meine Fragen lauten nun:
1. Ist es besser einen Aufhebungsvertrag zu machen, oder ist es besser, dass ich kündige. Oder ist es sogar egal?

2. Wie wird das Geld, welches aus meinem Urlaubsanspruch besteht, mit dem Alg1 verrechnet.

Ich bedanke mich im voraus für zahlreiche Antworten.
L.G.
seife
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  #2  
Alt 14.12.2011, 10:18
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
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1.) Selber nicht kündigen. Entweder AG-Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Bei Aufhebungsvertrag bestätigen lassen, dass es keine Möglichkeit für einen leidensgerechten Arbeitsplatz gibt.

2.) SGB 3 - Einzelnorm
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 14.12.2011, 10:24
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Registriert seit: 14.12.2011
Beiträge: 4
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Danke, das ging ja schnell.

Warum nicht selber Kündigen? Habe ich daurch Nachteile?
AG kann mich nicht kündigen.
Aufhebungsvertrag würde gehen, warum ist das die bessere Lösung?

Urlaubsanspruch in Geldleistungen werden also voll berücksichtigt. O.K. Und wie ist das mit einer Abfindung?

Danke
seife
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  #4  
Alt 14.12.2011, 10:29
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Zitat:
Zitat von seife Beitrag anzeigen
Danke, das ging ja schnell.

Warum nicht selber Kündigen? Habe ich daurch Nachteile?
Durch die Eigenkündigung führst du deine Alo selbst herbei. Das bringt Probleme bei der Sperrzeitprüfung.
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  #5  
Alt 14.12.2011, 11:25
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Beiträge: 4
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Das mit der Sperre ist geklärt. Ich bekomme keine, da ich aus gesundheitlichen Gründen, diese Art der Arbeit nicht mehr ausüben darf.
Aber ich werde wohl einen Aufhebungsvertrag machen.
Gibt es etwas wichtiges zu beachten, bei einem Aufhebungsvertrag?

Und was ist mit der Abfindung? Wird diese mit angerechnet, oder bleibt die anrechnungsfrei?

Lieben Dank
seife
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  #6  
Alt 14.12.2011, 11:45
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Zitat:
Zitat von seife Beitrag anzeigen
.
Gibt es etwas wichtiges zu beachten, bei einem Aufhebungsvertrag?

Und was ist mit der Abfindung? Wird diese mit angerechnet, oder bleibt die anrechnungsfrei?
Wenn es eine Abfindung gibt, dann trotzdem die Kündigungsfrist einhalten, sonst wird sie teilweise angerechnet.

SGB 3 - Einzelnorm
__________________
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  #7  
Alt 14.12.2011, 11:55
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Dann sind ja alle meine Fragen schon geklärt.

Ganz, ganz lieben Dank.
seife
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