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Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen.

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  #1  
Alt 16.07.2011, 09:44
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Beiträge: 1
Standard 54 Jahre und Bildungsgutschein

Hallo zusammen, ich möchte mich ganz kurz vorstellen: bin 54 Jahre alt und weiblich, bekomme nun ab dem 1 Juli 2011 Arge I. Habe bis zum 30.06.2011 als Heilpädagosche Mitarbeiten gearbeitet, mit einem Zeitvertrag, der eben auch zu diesem Zeitpunkt ablief, da die betreute Person, anderweitig verlegt wurde/kein Bedarf mehr besteht. Da ich diesen Beruf nicht lerne, also keine Fachkraft bin, hatte ich keine Chance im Wohnbereich für Behinderte Jugendliche/Kinder/Erwachsene eingestellt zu werden. Die Arbeit mit Behinderten ist mir sozusagen in die Wiege gelegt worden, denn ich sehe diese nicht als Arbeit an, sondern als meine Berufung. Nach duchlesen bei der arbeitsagentur online stellte ich fest, das mir ein Bildungsgutschein zustehen würde. Und ich fand sogar eine Ausbildung von 12 Monaten zur Sozialbetreuer/in in der Behindertenhilfe - Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen (IHK).

die auch Quereinsteiger nimmt.
Ich besitze keinen Berusabschluß, bin 54 Jahre alt und absolut willig, diese Ausbildung zu machen, zumal ich mir auch viel bessere Chancen ausrechne. Dann kommt dazu, das ein zukünftiger Arbeitgeber für mich auch noch Zuschüsse beantragen kann. So weit, so gut. Der Ausbildungsort ist in Hamburg, was bedeutet, das ich eine Reise unternehmen muß. Der Aufenthalt wird Privat sein, allerdings muß ich schon anteilig etwas zahlen.
Als ich dieses Ausbildungsangebot sah, schrieb ich sofort meinem Sachbearbeiter, der sich bis heute nicht gemeldet hat.
Nun möchte ich gerne in Ertfahrung bringen, ob mir tatsächlich ein Bildungsgutschein zusteht und was ich dann sonst noch alles beantragen kann. Vielen Dank für die Unterstützung..
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  #2  
Alt 16.07.2011, 14:15
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.986
Standard

Was ist "Arge 1" und wieso schreibst du im Bafög-Unterforum, wenn es offensichtlich entweder um ALG 1 oder ALG 2 geht, denn nur dort gibt es Bildungsgutscheine?

Auf die gibt es übrigens keinen Rechtsanspruch.

Turtle
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