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| Ein Euro Jobs - 1 € Jobs - Plus Jobs Hier geht es um Fragen zum Ein 1 Euro Job und zu den Plus Jobs. |
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#1
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| Hallo, bin über eine AGH-Entgeltmaßnahme als Tontechniker in einem berliner Kulturzentrum beschäftigt. Da die Aussichten auf eine Festanstellung eher schlecht aussehen, habe ich mich parallel für einen Studienplatz im Bereich Veranstaltungstechnik & -managemant beworben und wurde angenommen. Da die Maßnahme bis Ende 2010 läuft und das Studium im April beginnt, stellt sich nun die Frage, ob es überhaupt zulässig ist während einer solchen Maßnahme zu studieren. Soviel ich weiß gelten AGH-Beschäftigte nicht als arbeitslos, da ich ja auch 38,5Std/Woche arbeite. Diese Arbeitszeit beschränkt sich jedoch auf's Wochenende und werktags auf die Abende, sodaß es zeitlich kein Problem wäre beides unter einen Hut zu bekommen. Außerdem hat das Studium ja auch unmittelbar mit meiner Arbeit zu tun, was doch hoffentlich positiv vom Jobcenter berücksichtigt werden müsste, oder etwa nicht? Weiß hier jemand mehr über dieses Thema? |
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#2
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| Wenn das Studium bafögfähig ist, könnte es Probleme geben. Ansonsten nicht. Dann wäre es deine Privatsache, dem Amt kann es ja egal sein, ob du dein Geld für Zigaretten oder für Studiengebühren ausgibst. Turtle |
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#3
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| Wenn das Studium nicht förderungsfähig ist und/oder noch sehr hohe monatliche Beiträge erhoben werden, dann lass die Finger davon! |
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#4
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| Danke für die Antworten! Also das Studium wäre an der staatlichen Beuth-Fachhochschule für Technik Berlin und ist somit bafög-fähig. Bafög fällt für mich jedoch flach, da mein Vater zu viel verdient und ich 29 bin. In der Maßnahme stecke ich jetzt seit Anfang 2009. Die wurde Anfang diesen Jahres bis Ende 2010 verlängert. Ob das nochmal passiert, weiß natürlich kein Mensch und will auch nicht für den Rest meines lebens darauf hoffen müssen. Daher will ich mich in dieser Richtung weiter qualifizieren. Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen, oder weiß wo ich mich darüber informieren könnte, außer beim Jobcenter. Ich will auch nicht einfach mit dem Studium beginnen, um dann in ein paar Monaten tausende von Euros an's Jobcenter zurück zahlen zu müssen. |
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#5
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| Während eines bafögfähigen Studiums bist du nicht ALGII berechtigt. Dabei spielt es keine Rolle ob du tatsächlich Bafög bekommst. |
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#6
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| 29 Jahre und noch nicht die Bedingungen für elternunabhängig erfüllt? |
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#7
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| Elternunabhängiges Bafög? Da gehört mehr dazu, als 29 Jahre alt zu sein... Elternunabhängiges BAföG - FAQ - BAföG - Studis Online Danke für die Antworten! Mal sehen, was mein Träger für mich tun kann. Dann ist die Katze halt aus'm Sack und die Maßnahme wohlmöglich beendet, wenn sich das nicht irgendwie vereinbaren lässt. Das Studium hat für mich oberste Priorität, da die integrative Funktion von AGH, MAE & XYZ Maßnahmen wirklich gegen 0 geht! Jede x-beliebige pillepalle Fortbildung/Umschulung ohne staatlichen Abschluss wird vom Jobcenter gefördert. Ein weiteres Armutszeugnis deutscher Bürokratie, daß man bei der Finanzierung eines richtigen Studiums auf sich allein gestellt ist! |
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#8
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| 29 Jahre alt und keine 5 Jahre nach Vollendung der Volljährigkeit zusammengebracht, in denen du dich von eigener Hände Arbeit finanzieren konntest? |
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#9
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| Bravo Bravissimo! Du kannst lesen! ![]() Was für ein Kommentar war das denn bitte? War mir ansich schon im Vorfeld klar, daß hier niemand eine wirkliche Ahnung hat. Aber das dann durch persönliche Anmaßungen auszugleichen, zeigt mir mit wessen Geistes Kind ich es hier zu tun habe! Fachportal?! Ich lach mich kringelig! ![]() ![]() ![]() Außerdem hast du als Moderatorin durch deinen Kommentar eure eigenen Richtlinien überschritten! Bitte löscht mein Profil! Mit derartigem menschlichen Abschaum muss ich mich nicht abgeben. Das Internet ist leider voll von Idioten wie dir. Ich bin raus hier! |
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#10
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| Beleidigtes und beleidigendes Kleinkind, weil man es ertappt hat? Großer Meister, weil er ein paar Schieberegler am Mischpult bedienen kann? |
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| Stichworte |
| agh-entgeltmaßnahme, studium |
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