| |
| |||||||
| Ein Euro Jobs - 1 € Jobs - Plus Jobs Hier geht es um Fragen zum Ein 1 Euro Job und zu den Plus Jobs. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, meine Mutter hat einen 1-Euro-Job angeboten bekommen, der nicht gerade berauschend ist. Wenn ich meine Mutter für 100 € im Monat einstellen würde, müsste Sie dann den 1-Euro-Job weiter ausführen? Was ist wenn ich meine Mutter für 401 € einstelle. Bekomme ich dann von der ARGE eine Förderung, weil Sie Langzeitarbeitslose ist? MfG, Tirpitz |
|
#2
| |||
| |||
| Lieber Admiral, für 100 muß sie garantiert den 1 Euro Job weitermachen. Und 401 Euro: was hast Du für eine Stelle zu vergeben, ist sie dafür geeignet? Was willst Du für eine Förderung für sie? |
|
#3
| |||
| |||
| Danke für die Antwort! Da ich in der Verlagsbranche tätig bin und diese gerade erweitere, werde ich in naher Zukunft jemanden brauchen, der die Pakete packt. Dafür ist sie auf jeden Fall geeignet. Gibt es nicht von der ARGE, für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen, eine Förderung für die ersten 9 Monate oder so? MfG, Tirpitz |
|
#4
| |||
| |||
| Du willst Deine Mutter für 100 EUr im Monat Pakete packen lassen, womöglich täglich? Wenn das mal kein Lohnwucher ist. Wenn Du Deine Mutter unterstützen willst, gibt ihr eine Teilzeitstelle, die vernünftig bezahlt ist. |
|
#5
| |||
| |||
| Deine Aussage hatte ja nicht viel mit meiner Frage zu tun. Aber dennoch möchte ich es dir erklären. Ich bin nicht die Random House Verlagsgruppe oder Amazon, so daß ich am Tag mehrere Tausend Pakete hätte, sondern ich habe einen kleinen Verlag, den ich, zu meiner eigentlichen Tätigkeit, nebenher führe. Demnach hätte meine Mutter derzeit keine 10 Pakete am Tag zu packen. Dafür braucht man maximal ne Stunde. Mit dieser Lösung wäre ihr mehr geholfen, als wenn sie für einen Euro die Stunde mit irgendwelchen Suffis die Straße kehren muss. Und um auf die Teilzeitstelle zu kommen. Wenn du richtig lesen würdest, hättest du es sicherlich auch nicht übersehen,daß ich nach der 401 €-Lösung angefragt habe. Aber das kann ich mir derzeit ohne Förderung einfach nicht leisten. Denn wenn Sie am Tag 1 Stunde arbeitet, dann kämen wir auf etwas 20 Stunden im Monat und wenn ich ihr dann 401 € gäbe, hätte sie ja ein verdammt hohen Stundenlohn, den ich mir nicht leisten kann. MfG, Tirpitz |
|
#6
| |||
| |||
| Zitat:
Ob du es dir leisten kannst oder nicht ist für EGZ bzw. EGZ für ältere Arbeitnehmer nicht wichtig. Entscheidend sind die Defizite, die der potentielle Arbeitnehmer aufweist. Und für 5 Stunden in der Woche würde es selbst bei 401,00 € Monatslohn Probleme geben. Aus den Geschäftsanweisungen der BA: "Nach Sinn und Zweck der Leistung sind mit EGZ nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden förderbar." Und ich frage mich wirklich, ob eine tägliche Arbeitszeit von einer Stunde erfolgversprechender ist bei der Eingliederung in Arbeit als bis zu 30 Stunden wöchentlicher Einsatz in einer Arbeitsgelegenheit. |
|
#7
| |||
| |||
| kommen wir zur Kernfrage: warum will sie den 1 Euro Job nicht machen? |
|
#8
| |||
| |||
| In den Geschäftsanweisungen der BA steht auch: "Die Förderung eines Arbeitsverhältnisses bei Ehegatten, Eltern und sonstigen Verwandten/Verschwägerten ist möglich, wenn das arbeitsmarktpolitische Interesse gegenüber dem Arbeitgeberinteresse an einer Einstellung überwiegt." Und das ist bestimmt erst recht nicht der Fall, wenn die Mutter im Endeffekt nur auf dem Papier 15 Stunden arbeitet, weil dann gar nicht genug Arbeit für sie da ist. Sowas würde doch den Sinn und Zweck dieses Instruments ad absurdum führen. Es soll eine möglichst nachhaltige berufliche Wiedereingliederung fördern und nicht als Mittel zum Zweck dienen, um anderweitige Maßnahmen zu umgehen und dem Arbeitgeber nebenbei noch eine Arbeitskraft zu sponsorn. Entsprechend müssen die Voraussetzungen natürlich gründlich geprüft werden. Abgesehen davon ist das mit dem Kündigen dann auch nicht so einfach... |
|
#9
| ||||
| ||||
| Aber mainzerins Kernfrage ist noch unbeantwortet ... |
|
#10
| |||
| |||
| Die Frage läßt sich in der Regel leicht beantworten. Jeder flotte Jammerforumsschreiber wird dir schnell nahebringen, daß eine Gegenleistung zu der erhaltenen Sozialunterstützung mindestens grundgesetzwidrig, wenn nicht sogar menschenrechtswidrig ist. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kind / Kinder Mutter weigert sich Verdienstbescheinung rauszugeben! Hilfe ... | Shorty150188 | Kindesunterhalt | 6 | 26.10.2010 11:52 |
| Eltern Mutter (72) aus der Krankenversicherung geworfen! Was tun wir nur??? | Rissa | Grundsicherung - Sozialhilfe | 9 | 16.09.2010 11:00 |