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| Ein Euro Jobs - 1 € Jobs - Plus Jobs Hier geht es um Fragen zum Ein 1 Euro Job und zu den Plus Jobs. |
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#1
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| Ich habe hier irgendwo im Forum gelesen,dass man nach absolvierten EEJ-Bsp. ein Jahr Dauer-nicht wieder vor Ablauf einen Jahres in einen neuen EEJ vermittelt werden kann/darf. Trifft dies zu-und/oder kann man stattdessen-unabhängig vom absolvierten EEJ-sofort nach Abschluss des EEJ in andere Massnahmen "gesteckt" werden? |
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#2
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| Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, d. h. du kannst auch sofort nach Ende des EEJ in ein neues EEJ vermittlet werden oder in eine andere Maßnahme. Was ab und zu geschildert wird, sind interne Regelungen der ARGEn, die sowas manchmal festlegen, damit auch andere ALG 2 Empfänger mal ein EEJ bekommen und nicht immer nur dieselben Personen (das wird nämlich von manchen Maßnahmeträgern verlangt, weil diese Personen schon in den Job eingearbeitet sind und die Träger wollen sich ungern die Mühe machen, neue Leute einzuarbeiten, wo dann ggf. auch noch welche dabei sind, die keinen Bock auf die Arbeit haben usw.). Wie wäre es, wenn du nicht so pauschal fragst, sondern mal konkret dein Problem schilderst? Turtle |
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#3
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| Also ich habe in meinem Bekanntenkreis jemanden der jetzt ca. seit 2,5 Jahren fast hintereinander, machmal liegt nur ein Monat Pause dazwischen, ein und denselben 1 euro Jopb macht. Jetzt hat er sogar ein nahtloses Praktikum für ein Monat erhalten bei dem AG wo er schon die ganze Zeit einen 1 euro Job macht. Angela |
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#4
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| Zitat:
Schöner und plakativer hab ich´s noch nicht gelesen... ![]() Es geht bei den EEJ den Maßnahmeträgern nicht um Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt - und den ARGEn auch nicht, sonst würden die bei solcher Argumentation seitens des Maßnahmeträgers ja sofort hellhörig werden - sondern um billige Arbeitskräfte, die gut eingearbeitet ihren Job erledigen und dem Maßnahmeträger noch 500 € im Monat bringen... Zusätzlich, gemeinnützig, Wiedereingliedrung, langsames Heranführen an Aufstehen und regelmässiges Kommen, Struktur.... alles vorgeschoben....jemand der 2 x den gleichen EEJ hintereinader absolviert, muss an Strukturen gewöhnt werden.. Ja nee is klar... ![]() ![]() und "ggf. auch noch welche dabei sind, die keinen Bock auf die Arbeit haben usw." .. Ich dachte um genau die geht´s?????? Aber wenn das für den Maßnahmeträger zu anstrengend ist....dieser Eingliederungsprozess... ![]() |
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#5
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| Zitat:
.Natürlich spreche ich da aus Erfahrung und weiß, wie oft man Maßnahmeträger daran erinnern muss, was die Intention einer AGH ist. Nämlich nicht, billige Arbeitskräfte zu liefern, sondern, dass die Träger Hilfebedürftige, die weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind, diesem näherbringen. Das wurde manchmal nicht gern gehört von manchen Maßnahmeträgern, aber ich habe als Vermittlerin immer nach dem Motto gelebt: "Auch die Träger muss man sich erziehen.". Dass andere Vermittler da den einfacheren Weg gegangen sind und haben Leute mehrmals zugewiesen: ist mir bekannt und kann ich nicht gutheißen. Allerdings habe ich dann auch erlebt, dass genau diese Vermittler dann an ihren AGHs gescheitert sind, gerade WEIL sie ihre Träger "verwöhnt" haben... Turtle |
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#6
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| Daß eine EinEuroJob (der real je nach Berechnung und Familienstand ein Acht- bis ZwanzigEuroJob ist wenn man die Unterstützungsleistung nicht als Gratisleistung betrachtet) nicht immer idealtypisch zum Einsatz kommt ist eigentlich nicht verwunderlich. Das fängt ja schon damit an, er müsse "zusätzlich" sein. Was ist schon zusätzlich in einer Marktwirtschaft in der arbeitsteilig bereits kleinste Nischen vom regulären Arbeitsmarkt besetzt sind? Es sind nur Tätigkeiten für die bisher keiner bereit war Geld auszugeben. |
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#7
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| Naja mpumpe, ein weig ärgert mich so ein 1 Euro Job schon. Denn ich erarbeite mir keine Rente durch diesen und es ist kein sozialversicherugnspflichtiger Job.Eine Garantie auf eine reguiläre Arbeit ehalte ich durch einen solche Job auch nicht. Egal wie gut ich bin und mich anstrenge. Aber recht hast Du wenn Du das nur vom fianziellen her siehst. Dennn ich erhalte pro Tag 7,50 Euro (5 Stunden zu je 1,50 Euro). Lege ich 21 Arbeitsatge zugrunde erhalte ich zusätzlich zu meinem ALG II 157,5 Euro. Also erhalte ich für den 1 euro Job eigentlich real mein Regelsatz ALG II (359), meine Miete (305,04) und meine kostenaufwendige Nahrung (25,56), also insgsamt 689,60 Euro zuzüglich der 157,5 Euro. Das sind insgesamt 847,10 Euro. Wo bekomme ich auf dem 1. Arbeitsmarkt eine Arbeitsstelle wo ich für 25 Wochenstunden 847 Euro erhalte. Bei meiner letzten Arbeitsstelle habe ich für gleiches Geld Vollzeit 40 Stunden OHNE aufstockendes ALG II gearbeitet. Angela |
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