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Ein Euro Jobs - 1 € Jobs - Plus Jobs Hier geht es um Fragen zum Ein 1 Euro Job und zu den Plus Jobs.

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  #1  
Alt 08.10.2011, 14:33
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Standard Ehrenamtliche Tätigkeit - Kleinkrieg am Arbeitsplatz

Hallo alle Zusammen,

ich habe seit dem 01. August eine Ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen.
Leider durfte deswegen meine Vorgängerin gehen (die jetzt seit einiger Zeit schwarz und ohne Bezahlung wieder dort arbeitet), die davon nicht gerade begeistert war und einen Arbeitskollegen von mir ebenfalls nicht
Seitdem werde ich wöchentlich mindestens 1 Mal psychisch fertig gemacht und meine Arbeit wird auch nicht für voll genommen.
Das ganze hat sich gestern zugespizt, wo ich einen Schaden am Firmengelände festgestellt und ich laut Anweisung der Sekräterin die Polizei rufen sollte.
Wo das mein Arbeitskollege mitbekommen hat, hatte er mir erst dann mitgeteilt das das Problem schon mit dem Unfallverursacher geklärt ist. Wo ich ihn dann gefragt habe wieso er es mir nicht mitgeteielt hat wurde mir nur als Antwort gegeben das es mich nichts angeht und ich meine Mund halten sollte, dabei ist er genauso als Ehrenamt eingestellt wie ich.
Seitdem ist das Betriebsklima noch schlechter geworden (er wollte sogar das ich den Polizeieinsatz bezahle).

Nun meine Frage an Euch kann ich einfach die Ehrenamtliche Tätigkeit kündigen ohne das ich Ärger vom Jobcenter bekomme (Sanktion)?

Ich habe ehrlich gesagt ziemliche Angst davor Montag wieder da hin zugehen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!


P.S.: Der Chef weiß von diesem Problem, aber eine Klärung mit dem Team hatte zu keiner Lösung geführt!!!
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  #2  
Alt 08.10.2011, 15:14
Benutzerbild von Turtle1972
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Zeichnet sich ein Ehrenamt nicht durch Freiwilligkeit aus?

Wobei ich mich frage, ob es sich hier ("die arbeitet jetzt dort aber wieder SCHWARZ"... "mein Chef"... "die Sekretärin".... "meine Kollegen") wirklich um ehrenamtliche Tätigkeit handelt und nicht auch um Schwarzarbeit.

Von daher solltest du erstmal Butter bei die Fische geben, um was für eine angeblich ehrenamtliche Tätigkeit es sich überhaupt handelt und welcher Verein, welche gemeinnützige Organisation von einem "Chef" geleitet wird.

Turtle
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  #3  
Alt 08.10.2011, 16:11
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Ich kann nur sagen dass es ein sozialer Verein ist. Ich habe vor Beginn einen Vertrag über eine Ehrenamtliche Tätigkeit unterschrieben und erhalte dafür eine Aufwandsentschädigung.Der Vertrag ist noch vor Arbeitsbeginn beim Jobcenter eingegangen, wurde also alles ordnungsgemäß gemeldet und ist daher keine Schwarzarbeit!!!
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  #4  
Alt 08.10.2011, 17:32
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Gegenüber dem Finanzamt und der Sozialversicherung ggf. schon. Klingt für mich jedenfalls nicht nach ehrenamtlicher Tätigkeit sonder Arbeitsverhältnis.
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  #5  
Alt 08.10.2011, 19:44
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Schon allein die Tatsache, dass für den "ehrenamtlich" Tätigen ein andere Kraft gekündigt wurde, die "jetzt seit einiger Zeit schwarz" dort arbeitet spricht schon gegen ein Ehrenamt.

Aber der TE möchte ja keine wohl keine näheren Angaben machen.

Turtle
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  #6  
Alt 08.10.2011, 23:31
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Laut § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtpauschale) darf ich 5 Monate die Aufwandsentschädigung Steuerfrei dazu verdienen. Meine Tätigkeit geht vom 01.08. bis 31.12. Weshalb die vorherige Arbeitskraft gekündigt wurde weiß ich leider nicht aber mir ist zu Ohren gekommen das sie deshalb gehen durfte da sie damals schon für ein schlechtes Arbeitsklima sorgte.Ich arbeite in einem Sozialkaufhaus mit Kleider- und Möbelkammer für 13 Stunden die Woche.
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  #7  
Alt 09.10.2011, 15:22
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Scheint ja eine ganz außerordentliche "Ehre" zu sein für diesen "Verein" zu arbeiten.
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  #8  
Alt 10.10.2011, 06:48
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ICh hatte es mir auch anderes vorgestellt. Das Motto von meinen Kollegen lautet was du kannst besorgen erledige am besten erst übermorgen, und ich habe die Angewohneit meine Arbeit gleich zu erledigen .
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  #9  
Alt 10.10.2011, 09:27
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Na, da bist Du ja sicher sehr beliebt in dem Laden.

Wegen Deiner Frage: Ich als LAIE würde sagen:

Es kommt darauf an, ob diese ehrenamtliche Tätigkeit in irgendeiner Form dazu beigetragen hat, Deine Hilfsbedürfitgkeit zu mindern. = Wenn Du dafür Geld bekommen hast, das auf den Hartz IV-Bezug angerechnet wurde, dürfte die ArGE was dagegen haben, weil sie Dir wieder mehr Geld überweisen muss.

(Und wenn dem nicht so ist: Such Dir eine ehrenamtliche Tätigkeit, die wirklich eine EHRE ist. Die sollten sich schämen in dem Saftladen.)
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  #10  
Alt 10.10.2011, 11:20
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Die Aufwandsentschädigung wird nicht mit angerechnet, im Gegenteil, ich bekomme noch zusätzlich Geld vom Jobcenter. Wieso das so ist kann ich nicht nachvollziehen.Habe meine Sachbearbeiterin mal gefragt, sie meinte nur das das irgendwie mit der
Ehrenamtspauschale zusammen hängt und mit den Unterhalt meiner Tochter.Wenn ich Glück habe hat sich hoffentlich bald die Sache erledigt.Habe mich letzte Woche als Auspacker im Supermarkt beworben, und da dies Arbeit ist (und kein Ehrenamt) geht das vor.
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