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Ein Euro Jobs - 1 € Jobs - Plus Jobs Hier geht es um Fragen zum Ein 1 Euro Job und zu den Plus Jobs.

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  #1  
Alt 07.04.2009, 10:20
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Beiträge: 2
Standard Alleinerziehend und 1 Euro Job

Hallo zusammen,

Ich habe da mal eine Frage ich bin alleinerziehend und habe einen 8 Jahre alten Sohn der an Epilepsie leidet und eine Schule für Sprachbehinderte besucht. Nun sind Osterferien und ich habe seit 4 Monaten einen 1 Euro Job am Bein... Nun aber mal zu meinem Problem ... Ich habe 2 Freie Tage im Monat die Osterferien sind aber 2 Wochen lang ...muss ich es jetzt meinem Sohn zumuten das er sich in der Zeit von 7.00 - 15.00 Uhr jeden Tag alleine Versorgt ? Meine Freunde gehen auch alle arbeiten und aus der Familie kann mir auch keiner Helfern ?! Gibt es da eventuell eine Sonderregelung ??? Wie würdet ihr euch an meiner Stelle verhalten ?

Lg
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  #2  
Alt 07.04.2009, 10:46
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

§ 10 SGB II sagt:

"(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar,
es sei denn, dass...

die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des
Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines
Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel
nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung
oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten
Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist;..."

Wenn es also absolut keine Möglichkeit der Betreuung gibt, ist der Job nicht zumutbar.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 07.04.2009, 12:30
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Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 2
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Hallo Gerald,

erst einmal Danke für deine Antwort. Eigendlich will ich den "Job" nicht wirklich an den Nagel hängen da ich froh bin eine Beschäftigung zu haben. Aber ich stecke doch ganz schön in der Zwickmühle was die Schulferien betrifft.

Würdet ihr es den mit Eurem Gewissen vereinaren können Euer Kind Täglich von 7:00 - 15:00 alleine zu Hause zu lassen ? Ich kann es mir nicht so wirklich vorstellen. Naja vieleicht rede ich mal mit meinem Hausarzt darüber und lass mich für nen paar Tage Krank schreiben. Auf eine Sanktion habe ich keine Lust ist eh schon schwer mit dem Geld klar zu kommen. Und eigendlich macht der Job ja Spaß " auch wenn es wenig Geld bringt "

Ist alles nicht so einfach wie man es sich Vorstellt !!!
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  #4  
Alt 07.04.2009, 17:11
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 636
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Das "Gewissen" ist eine unsichere Angelegenheit.

Allerdings steht § 10 Abs.1 Ziff. 3 und 4 SGBII auf deiner Seite falls du anderweitig die Betreuung nicht sicherstellen kannst.
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  #5  
Alt 08.04.2009, 08:56
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 91
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Hast Du denn überhaupt schon mit Deinem Arbeitsvermittler/Fallmanager über das Problem gesprochen? Immerhin sind die Osterferien schon angefangen... Vielleicht kann er ja die Maßnahme unterbrechen (bei uns würde das in Einzelfällen gehen)
Grundsätzlich hättest Du Dir natürlich den Urlaub aufsparen können (4 Monate X 2 Urlaubstage = 8 Tage; hätte für die Osterferien gereicht)
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  #6  
Alt 07.05.2009, 08:43
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Beiträge: 2
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1€-Jobs sind Volksverarschung und asozial..
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  #7  
Alt 07.05.2009, 12:51
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.578
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Zitat:
Zitat von sportfreak Beitrag anzeigen
1€-Jobs sind Volksverarschung und asozial..
Asozial ist, wenn man nur finanzielle Leistungen des Staates in Empfang nimmt, aber keine Gegenleistung (in Form von Arbeit) erbringt......
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #8  
Alt 07.05.2009, 18:20
Benutzerbild von grünspan
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Beiträge: 415
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Asozial ist, wenn man nur finanzielle Leistungen des Staates in Empfang nimmt, aber keine Gegenleistung (in Form von Arbeit) erbringt......
Bedeutet dann wohl nix anderes, als das ALLE die grad keine EEJ haben und Ihren Rechtsanspruch auf staatliche Leistungen nutzen, Asoziale sind..

Lässt ja tief blicken..diese Einstellung...
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  #9  
Alt 07.05.2009, 18:27
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.578
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Zitat:
Zitat von grünspan Beitrag anzeigen
Bedeutet dann wohl nix anderes, als das ALLE die grad keine EEJ haben und Ihren Rechtsanspruch auf staatliche Leistungen nutzen, Asoziale sind..

Lässt ja tief blicken..diese Einstellung...
Nein, das soll es nicht bedeuten, aber wenn jemand sagt, dass 1 Euro-Jobs asozial sind, dann hat DERJENIGE eine asoziale Einstellung, denn offenbar ist DERJENIGE nicht bereit eine Gegenleistung für die staatliche Unterstützung zu erbringen. DAS wollte ich damit sagen!
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #10  
Alt 07.05.2009, 18:44
Benutzerbild von grünspan
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Beiträge: 415
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
.... dann hat DERJENIGE eine asoziale Einstellung, denn offenbar ist DERJENIGE nicht bereit eine Gegenleistung für die staatliche Unterstützung zu erbringen......
Muss er ja auch nicht....ALG. II wird nach Bedürftigkeit gezahlt und nicht nach Gegenleistung -in Form von Arbeit -!

Man KANN die Einstellung haben :" Ich geb was zurück"..muss man aber nicht...wenn man daneben alles unternimmt um die Bedürftigkeit zu verhindern.

Wenn der Staat Leistungen an Gegenleistungen hätte koppeln wollen...

...warum hat er es denn nicht gemacht???
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