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Ein Euro Jobs - 1 € Jobs - Plus Jobs Hier geht es um Fragen zum Ein 1 Euro Job und zu den Plus Jobs.

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  #1  
Alt 02.02.2009, 13:36
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Beiträge: 4
Standard Ab wann 400€ Job?

Hallo,

ich muss zu ALG1 zusätzlich ALG2 beantragen. Auf dem Laufzettel für die Beantragung von ALG2 steht schon der Punkt "Dem Antragssteller wurde ein 400€ Job angeboten".

Ich würde nun gerne wissen, ob ich direkt einen 400€ Job angeboten bekomme und ihn auch direkt annehmen muss?

Ich bewerbe mich zur Zeit in einer anderen Stadt und habe vor umzuziehen. Reicht das als Grund um einen dieser Jobs abzulehnen?
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  #2  
Alt 02.02.2009, 13:52
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Beiträge: 321
Standard

Meinst du eigentlich 400-Euro-Job oder Brückenjob... Das ist ja ein erheblicher Unterschied.
Du fragst aber nicht ernsthaft, ob laufende Bewerbungen ausreichend sind um eine andere Stelle (sei es auch geringfügig oder Brückenjob) abzulehnen?????????
Ich gehe eigentlich ganz stark davon aus, dass ALLE 3-4 Mio. Arbeitslose STÄNDIG Bewerbungen laufen haben. Können die daher alle nicht woanders anfangen zu arbeiten?????
Sag jetzt bitte, dass ich deine Frage falsch verstanden habe.
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  #3  
Alt 16.04.2009, 13:24
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Beiträge: 31
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kann mir der erfahrene benutzer mal sagen
warum immer von einem 400 € job die rede ist
und nicht z.b. von einem 380 € job?
was wäre denn der unterschied der beiden varianten?
danke
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  #4  
Alt 16.04.2009, 14:11
Benutzerbild von Mandy
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Du kannst das Ganze auch geringfügige Beschäftigung nennen. Sofern man unter 400,01 Euro verdient, ist der Job nicht sozialversicherungspflichtig. Unterschiede zwischen einem "380-Euro-Job" und einem 400-Euro-Job gibt es nicht.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 17.04.2009, 14:00
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Beiträge: 31
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muß ich mich dann z.b. selbst krankenversichern??
oder wie ist das geregelt
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  #6  
Alt 17.04.2009, 14:04
Benutzerbild von Mandy
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Wenn Du nur den Job hast und keine Leistungen vom Amt beziehst, ja. Beziehst Du noch ALG II, dann bist Du pflichtversichert.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #7  
Alt 17.04.2009, 14:20
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Beiträge: 31
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genau hartz 4
und jetzt demnächst 380 oder 400 € teilzeit,
bin also weiterhin ,also automatisch weiterversichert?
mit welchem betrag von meinen 400 €.
das ich dann wohngeld beantragen muss weiß ich schon.
wo ,das finde ich raus
muss ich dann weiterhin alle 6 monate meine kontoauszüge
irgendwo vorlegen usw.
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  #8  
Alt 17.04.2009, 14:35
Benutzerbild von Mandy
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Du würfelst alles durcheinander!

Du hast dann einen 400-Euro-Job und bekommst weiterhin ALG II (Hartz 4). Das Amt zahlt die SV-Beiträge. Du bezahlst von den 400 Euro keine SV-Beiträge.
Wenn Du ALG II beziehst, bekommst Du kein Wohngeld, weil im ALG II schon die Kosten der Unterkunft (Miete) drin sind.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #9  
Alt 17.04.2009, 17:56
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Im übrigen sind auch Minijobber sozialversichert, den Beitrag dazu zahlt der Arbeitgeber!
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  #10  
Alt 20.04.2009, 21:56
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Zitat:
Zitat von RobinMarx Beitrag anzeigen
Im übrigen sind auch Minijobber sozialversichert, den Beitrag dazu zahlt der Arbeitgeber!
Na und?

Der MiniJobber zahlt aber keine Beiträge und erwirbt auch keinen Versicherungsschutz!!!
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