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Ein Euro Jobs - 1 € Jobs - Plus Jobs Hier geht es um Fragen zum Ein 1 Euro Job und zu den Plus Jobs.

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  #1  
Alt 26.08.2010, 18:49
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Registriert seit: 25.05.2010
Beiträge: 7
Standard 400 Euro Job kündigen wegen 1 Euro Job?

Hallo,

seit meine Tochter in den Kindergarten geht, gehe ich auf 400 Euro Basis arbeiten. Ich habe mir die Arbeit selbst gesucht, das aber vorher mit meiner SB abgeklärt.

Jetzt möchte sie das ich zusätzlich noch einen 1-Euro Job mache. Es ist aber abzusehen, das sich die Arbeitszeiten überschneiden würden. Muss ich jetzt meinen Job kündigen? Ich arbeite da echt total gerne.

Und was wäre, wenn mein Chef mich versicherungspflichtig einstellt? Bin ich dann "raus" aus den Massnahmen?

Und ein Punkt ist noch, das ich mindestens 15-17 Stunden die Woche arbeite. Meine SB meinte das ich das nicht darf bei einem 400 Euro Job?
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  #2  
Alt 26.08.2010, 19:09
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.986
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Die Frage ist äußerst strittig. Einerseits sollen Arbeitsgelegenheiten nur für Leute sein, die sonst keine Arbeit finden. Nun kann man sich streiten, was unter "Arbeit" zu verstehen ist, ob damit schon geringfügige Tätigkeit gemeint ist oder aber erst eine versicherungspflichtige Tätigkeit. Wenn du sozialversicherungspflichtig arbeiten kannst, dann hat das m. E. n. auf alle Fälle Vorzug vor dem 1 Euro Job.

Zu den 15 bis 17 Stunden/Woche: Solange die Entlohnung dafür nicht sittenwidrig ist, kannst du in dem Stundenumfang arbeiten. Derzeit ist dein Stundenlohn wohl bei ca. 6,50 Euro/h. Nun stell dir aber vor, du wärest mit dem Stundenumfang in einer Branche mit Mindestlohn von 11 Euro. Dann wären 15h/Woche mit 400 Euro sittenwidrig.

Turtle
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  #3  
Alt 26.08.2010, 19:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.05.2010
Beiträge: 7
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Ich werde nach Stückzahl bezahlt, von daher kann ich das mit dem Stundenlohn nicht genau sagen.

Ich finds nur einfach blöd, mein Lebenspartner wird in Ruhe gelassen, obwohl er keine Arbeit hat, er muss noch nicht mal Bewerbungen vorlegen.

Und bei mir kommt dann sowas, das verstehe ich nicht. Klar ist es "nur" ein 400 Euro Job, aber für mich ist es ein Anfang.
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  #4  
Alt 30.08.2010, 16:51
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Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 56
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Mach einen Termin mit dem Teamleter und versuche die Lage zu erklären.

Mit Arbeit ist eine SV-Pflichtige Tätigkeit gemeint, das geht aus Gesetzen hervor.

Aber die Aufgabe des 400€ Jobs ist trotzdem strittig, da du jede dir zumutbare Möglichkeit nutzen musst, um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern.
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  #5  
Alt 31.08.2010, 12:51
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Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 36
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Hi,
ein 400€ ist ebenfalls SV-pflichtig!!!
Es wird abgeführt an die Knappschaft in Essen:
15% Rentenversicherung
13& Krankenversicherung (ohne Wirkung)
2% Einkommensteuer (ohne Wirkung)
0,1% für Lohnfortzahlung

ohne Wirkunf bedeutet:
Es werden zwar vom Staat die Abgaben gefordert, allerdings sind das Zusatzeinnahmen OHNE Gegenleistung
Beispiel:
400€-Jobber, kein ALGII-Anrecht, Krankenkasse muß selbst bezahlt werden (145€)
Durch den 400€ Job werden 13% von 400€ als Krankenversicherung einkassiert = 52€. Nach wie vor muß 145€ an KK gezahlt werden. Die 52€ steckt sich der Staat für den Gesundheitsfonds "in die Tasche"

2% Einkommensteuer. Selbst wenn der 400³-Jobber durch sein Jahreseinkommen NICHT Einkommensteuerpflichtig ist, heir kassiert der Staat trotzdem Einkommensteuer!

Also sag bitte niemand, ein 400€-Job sei nicht sv-pflichtig

Zusätzlich:
Ein 1€-Job ist KEINE Arbeit (es gibt KEINEN Arbeitsentgelt!)
Ein 400€-Job IST Arbeit (es gibt Arbeiotsentgelt)

§ 2 SGBII sagt aus, JEDE zumutbare Arbeit MUSS unter Sanktionandrohung (§ 31 SGBII) angenommen werden.
Mit der Erpressung zur Kündigung des 400€-Jobs würde der ALGII-Empfänger eine Straftat begehen. Der SB MUSS nachdem er den 400€-Jobber zur Kündigung erpresst hat zusätzlich sanktionieren, denn es IST verboten, eine Arbeitsplatz aufzugeben und seine Hilfebedürftigkeit zu vergrößern.
Mit einem 1€-Job WIRD die Hilfebedürftigkeit vergrößert.

Das ganze Problem ist:
NIEMAND hat festgelegt, welcher § vorrangig ist, § 2 SGBII oder § 10 SGBII. Diese beiden § widersprechen sich nämlich, somit sind Schwierigkeiten vorprogrammiert.

Nach meiner Meinung ist grundsätzlich Arbeit vorrangig, da damit die Allgemeinheit entlastet wird (Anrechnung)
Gruß
Ernie
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  #6  
Alt 31.08.2010, 14:02
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.834
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Zitat:
Zitat von Caro85 Beitrag anzeigen
Und ein Punkt ist noch, das ich mindestens 15-17 Stunden die Woche arbeite. Meine SB meinte das ich das nicht darf bei einem 400 Euro Job?
Lass dir mal die gesetzliche Grundlage dafür zeigen. Die gibt es nämlich nicht.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #7  
Alt 31.08.2010, 15:58
Benutzerbild von Spejbl
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Ort: Sachsen
Beiträge: 916
Standard Alternativ: SV- Pflichtige Arbbeit

Eben. Entscheidend sind die Arbeitsstunden/Woche. Die müssen über 15 Std./Woche sein. Nur, da ist es sinnvoll eben auf 450 EUR Steuerbrutto zu gehen. Da kommen dann Netto zwar nur 390 EUR raus. Dem Arbeitgeber entstehen aber mit insgesamt rund 550 EUR Gesamtkosten auch nur geringfügig höhere Aufwendungen als bei einem "Minijob" und hat folgenden Effekte:

1. Anwartschaft bei Rente
2. Krankenversichert über den Arbeitgeber / Status lediglich noch Aufstocker, aber nicht mehr "arbeitslos"
3. Nach 1 Jahr Anspruch auf ALG I . Den Rechner hat Mandy (Admin) hier eingestellt.:

Selbstberechnung

Das ist bekannt als in Teilzeit Erwerbstätig sein.
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
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  #8  
Alt 01.09.2010, 05:49
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.834
Standard

Zitat:
Zitat von Spejbl Beitrag anzeigen
Eben. Entscheidend sind die Arbeitsstunden/Woche. Die müssen über 15 Std./Woche sein.
Auch das ist nicht richtig. Man darf zwei Dinge nicht durcheinander hauen:

1. Die Arbeitszeit: Die 15 Std.-Grenze gilt für den Status der Arbeitslosigkeit und hat somit neben dem statistischen Aspekt Bedeutung für den Anspruch auf Alg I.

2. Die Lohnhöhe: Hier ist die 400 €-Grenze die Abgrenzung zwischen "normaler Beschäftigung" und geringfügiger Beschäftigung (Mini-Job).

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
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  #9  
Alt 01.09.2010, 18:02
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Beiträge: 82
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
1. Die Arbeitszeit: Die 15 Std.-Grenze gilt für den Status der Arbeitslosigkeit und hat somit neben dem statistischen Aspekt Bedeutung für den Anspruch auf Alg I.
Eben. Und da hier die TE offenkundig regelmässig über 15 Std/Wo arbeitet, dürfte sie strenggenommen auch nicht als arbeitslos geführt werden (§119 SGBIII), was wiederum m.E. die Zuweisung in einen 1-EUR-Job äußerst schwierig werden lässt.
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