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| Ein Euro Jobs - 1 € Jobs - Plus Jobs Hier geht es um Fragen zum Ein 1 Euro Job und zu den Plus Jobs. |
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#1
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| Bis jetzt wurde immer gesagt das die 1,50 Euro pro Stunde keine Entlohnung der Tätigkeit seien, sondern nur die Abgeltung des Aufwandes. Also ich damit mein Fargeld bezahlen muss etc. Hat sich daran jetzt was geändert? Denn ich in einem anderen Forum dazu jetzt gelsen: AGH`s mit Mehraufwand werden ausgeschrieben. Der Träger der den Zuschlag erhält, erhält eine sogenannte Trägerpauschale. In dieser Trägerpauschale sind eventuelle Fahrkosten( sobald die Entfernung des EHB zum Träger mehr als 3 Km beträgt) sowie eventuell notwendige Arbeitskleidung etc. enthalten. Der Mehraufwand ist lediglich und einzig für die ausgeübte Tätigkeit gedacht. Fahrgeld, eventuelle Arbeitskleidung etc. sind in den Trägerpauschalen enthalten und sind nicht vom HB zu entrichten aus dem Mehraufwand Des weiteren kann der Träger weitere Pauschalen erhalten je nach Art der AGH.Der Mehraufwand ist wie bereits geschildert einzig und allein für die Tätigkeit. Angela |
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#2
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| Zitat:
Nee Angela das ist weiterhin ein "sogenannter Ein-Euro-Job". Der Träger erhält eine Pauschale. Die gibt er als Entschädigung für den Mehraufwand an dich weiter, also 1,50€ oder auch einen anderen Betrag. Das ist nicht genau festgeschrieben. O.a. Fahrgeld, etc ist NICHTaus dem Merhraufwand (1,50€) des HB (Hilfebedürftigen) zu entrichten. Heißt der ALGII-Empfänger muss weitere Kosten nicht aus seiner Mehraufwandtsentschädigung entrichten. Also alles wie gehabt. Lalilu |
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#3
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| Dann werden wir hier im Osten Deutschlands betrogen. Ich musste immer von den 1,50 Euro die Stunde meine Fahrtkosten tragen. Angela |
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#4
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| nicht unbedingt, es kommt immer darauf an wie die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Träger aussehen. Es besteht ja auch die Möglichhkeit weniger als diese 1,50€ zu zahlen. Vielleicht war dann leider bei diesen Betrag direkt die Fahrkosten drin. Allerdings kann ich mich irren und du hast recht. Das müsstest Du bei deiner Arge mal erfragen wie die Fahrkosten an Euch weitergeleitet werden sollen. Da muss es eine Vertrag geben wo das geregelt ist. Schau ich immer rein wenn mich einer fragt. Kann dann aber auch einen Tag dauern je nach Kundenaufkommen, sorry |
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#5
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| Schonmal drüber nachgedacht, dass in dem anderen Forum Mist steht? Im Übrigen fehlt die Quellenangabe! Turtle |
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#6
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| Tutle, dann bestätige mir bitte das ich hier auf andere Foren verweisen darf als Quelle. Dann werde ich den Link gerne hier reinsetzen. Bisher war ich der Meinung das dies, mit Recht, unerwünscht ist. Angela |
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#7
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| Dann verlinke es halt nicht. Es reicht die reine Quellenangabe. Turtle |
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#8
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| Turtle, Du hast ja den Link per PN erhalten. Entscheide selbst und trage entweder den Link oder die Quelle hier rein. Für mich ist es nämlich egal ob ich den Link hier riensetze oder die Quelle. Jedesmal müsste ich dann ein andres Forum nennen. Wenn Du das denn hier selbst reinsetzt, dann weis ich das dies nicht gegen eine Nutzungsbdingung verstösst. Angela |
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#9
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| Gut, also Forum Jurathek. Wenn es tatsächlich ARGEn gibt, die Kosten des MEHRAUFWANDES an Fahrkosten in die Maßnahmepauschale des Trägers reinnehmen, dann ist das deren internes Verfahren. Wie das gehen soll, wenn ggf. die Fahrkosten gestaffelt erstattet werden (in meiner ARGE z. B. 1,30 Euro für Entfernungen unter 9 km, 1,50 Euro aber für Entfernungen über 9 km), wenn doch der Maßnahmeträger vorher gar keine Ahnung hat, wo die Leute herkommen: keine Ahnung. Ich kenne es nur so, dass es eben x Euro für den Teilnehmer gibt und da sind seine MEHRAUFWÄNDE mit abgegolten. Vergleichen zwischen den ARGEn kannst du doch eh nicht, weil die Stundenpauschalen nunmal gar nicht bedarfsorientiert sind. Jemand, der keine Fahrkosten hat bekommt doch dieselbe Pauschale wie der, der 5 km fährt. Turtle |
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#10
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| Vielen Dank für Deine, von mir auch erhoffte, klare Auskunft. Nun weis ich Bescheid und kann dies Information aus dem anderen Forum besser einordnen. Angela |
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