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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 31.08.2010, 12:06
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Registriert seit: 31.08.2010
Ort: NRW
Beiträge: 15
Unglücklich Wohngeld statt Unterhalt

Hallo, ich (47,w) beziehe eine befristete 100% EU-Rente (ca. 560€ netto) mit gleichzeitiger 50% schwerbehinderung GdB.
Momentan lebe ich noch imehel. Haushalt, aber in Trennung.
Möchte mir eine eigene Whg suchen, aber keine Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, da dass Amt ja erst mal an meinen Mann rantritt, was ich nicht möchte.
Er hat ca 1500€ netto, unterstützt aber unseren Sohn (23, Student, Bafög-bezieher) schon mtl mit 250€, aber soweit ich weiß ist das inoffiziell, da sonst das Bafög weniger wäre.
Ich bin insoweit informiert (telefonat mit Sozialamt), das ich zwar auf trennungsunterhalt verzichten kann, aber nach dem Motto:
Dann verzichten Sie halt drauf, für uns ist das so als bekämen Sie ihn, von uns gibts eh nix. Wären ca. 200€, mehr steht ihnen nicht zu (Hartz IV-satz)
Meine Frage ist:
Wenn ich Wohngeld beantrage statt HzLu, wie sind die Chancen, dass ich finanzielle Hilfe vom Amt bekomme, ohne dass mein Mann für mich aufkommen muß.
Ich kann leider momentan auch nicht im zulässigen Rahmen von 400€ arbeiten, da ich dass psych. nicht aushalte.
Und die ganzen Paragraphen im Sozialgesetzbuch verwirren mich mehr, als dass sie mir Klarheit bringen.
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  #2  
Alt 31.08.2010, 13:07
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Registriert seit: 31.08.2010
Ort: NRW
Beiträge: 15
Standard Wohgeld statt Unterhalt

Hab vergessen noch was zu erwähnen:
Ich habe seit über einem Jahr eine aussereheliche Affäre von der mein Mann weiß.
Kann er dadurch von Unterhaltsleistungenbefreit werden?
Will keine Wohngemeinschaft mit dem neuen Partner eingehen, sondernne Whg. für mich allein!
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  #3  
Alt 31.08.2010, 13:31
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.723
Standard

Hallo,
zu Teil 2...nein eine Affäre befreit nicht von Trennungsunterhaltspflicht..erst bei gefestigter Lebensgemeinschaft

zu Teil 1...ich meine, dass man auch beim Wohngeld ein Mindesteinkommen haben muss und dass kein Anspruch besteht, wenn dieses nicht erreicht ist...Diesbezüglich am besten mal die Wohngeldstelle vor Ort befragen

Gruß
Enibas
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  #4  
Alt 31.08.2010, 14:09
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von Enibas Beitrag anzeigen
zu Teil 1...ich meine, dass man auch beim Wohngeld ein Mindesteinkommen haben muss und dass kein Anspruch besteht, wenn dieses nicht erreicht ist...
Richtig, das nennt sich Plausibilitätsprüfung. Für einen Single liegt das für Wohngeld erforderliche Einkommen bei ca. €600. Das ist natürlich abhängig von der Höhe der Miete.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #5  
Alt 31.08.2010, 14:12
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Registriert seit: 31.08.2010
Ort: NRW
Beiträge: 15
Standard wohngeld/ mindesteinkommen

also,hab dich so verstanden:
muß ein mindesteinkommen haben?
wenn ich dass grad richtig nachgelesen hab besteht das wohl aus Sozialhilferegelsatz (359€) +Miete + Nebenkosten + beiträge zur Krankenversicherung.
das hätte ich doch, falls ich ein dem Sozialhilferegelsatz entsprechende Whg bekäme, oder hab ich da was falsch verstanden?
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  #6  
Alt 01.09.2010, 07:31
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Ich finde deine Frage hier etwas dreist.

1. Unterhaltsverzicht zu Lasten eines Sozialleistungsträgers dürfte nach § 134 Abs. 1 BGB nichtig sein. Auch eine Wohngeldstelle ist ein Sozialleistungsträger.
Es geht also nicht, dass du auf den Unterhalt verzichtest, und deinen Unterhalt dann vom Staat zahlen lassen willst (zumal dein Ex mit 1500 € durchaus unterhaltsfähig sein dürfte).
2. Sollte dein Ex tatsächlich 250 € an deinen Sohn zahlen, ohne dass dein Sohn dies beim BAFöG-Amt angegeben hat, droht deinem Sohn eine Rückforderung von BAFöG-Leistungen und ggfs. ein Strafverfahren wegen Betruges.

Wollte ich nur mal gesagt haben...
__________________
Schöne Grüße
ubu
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  #7  
Alt 01.09.2010, 08:27
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Beiträge: 15
Standard Wohngeld statt Unterhalt

Also, mein Mann zahlt per dauerauftrag an meine Sohn ganz offiziell unf das beim Bafög mit angegeben, also mit Sicherheit nicht betrügerisch oder strafbar.
Und übrigens ist das mit dem Unterhalt so ne Sache wer sich was leisten kann.
da gehen ja schliesslich bei meinem mann auch noch so schöne Sachen ab wie Miete, Strom, Heizung, Telefon, Versicherungen, Kosten fürs Auto, das er aus beruflichen gründen benötigt. ER LEBT NICHT AUF STAATSKOSTEN, SONDERN ZAHLT REGELMÄSSIG STEUERN!!!

Und ich kann nichts dafür, dass ich durch eine Krebserkrankung und schwere Depriss arbeitsunfähig geworden bin!!!

Sollte mein Mann, wenn er Unterhalt an mich zahlen muß, zum Wohngeldbezieher werden, was ja durchaus möglich ist (Änderung der Steuerklasse bei trennung bedeutet weniger netto, dann noch der Unterhalt), dann kann es durchaus sein, das der Staat mehr ausgeben muß, als wenn nur ich Wohngeld beziehe.

Und um mal was klar zu stellen: UNSERE FAMILIE HAT BIS JETZT DEN STAAT SO GUT WIE NIE IN ANSPRUCH GENOMMEN.

Ich hab zwar zwischendurch mal ALG1 bekommen, hab dafür vorher aber entsprechend lange gearbeitet.

mein Mann ist 59J und arbeitet seit seinem 14ten Lebensjahr.

Und da unser Sohn Bafög bezieht ist ja wohl klar, dass wir nicht mit dickem finanziellen Polster dastehen.

Und wie gesagt, ich kann z. Z. auf grund meiner psych. Situation derzeit nicht mal im gesetl. rahmen des 400€ Jobs arbeiten.

hatte Anfang des jahres nen Nervenzusamenbruch mit Suizidabsichten und muß jetzt erst mal sehen, dass ich wieder fit werde, um arbeiten gehen zu können.

Und NEIN, ES IST ALLES ANDERE ALS WITZIG AUF STAATLICHE HILFE ANGEWIESEN ZU SEIN.

Da du ja so energisch gegen meinem Wohngeldantrag plädierst (nach dem Motto, soll der Mann doch zahlen, auch wenn sie seit über nem Jahr ne Affäre hat) nehme ich ja mal an dass du einer geregelten Beschäftigung nachgehst und regelmäßig deine Steuern zahlst!

Sicher ist auch mir klar, dass weder Steuerzahler noch Staat was für meine Situation können, aber ich sehe mich nicht als Abzockerin.

Und übrigens, nicht der Staat zahlt, sondern letztendlich der Steuer zahlende Bürger, und ich wär wirklich Gottfroh, wenn ich nicht erkrankt wäre, sondern würde lieber einer geregelten Beschäftigung mit geregeltem einkommen nachgehen.

Ich drück dir die Daumen, dass du NIEMALS in so eine Lage geräts, denn das ist NICHT WITZIG!!!
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  #8  
Alt 01.09.2010, 08:33
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Schön, dass du die Unterhaltszahlung erklärst.
Allerdings bin ich von deiner Aussage ausgegangen (ich darf dich zitieren ?):
Zitat:
Zitat von teddybeinhart Beitrag anzeigen
Er hat ca 1500€ netto, unterstützt aber unseren Sohn (23, Student, Bafög-bezieher) schon mtl mit 250€, aber soweit ich weiß ist das inoffiziell, da sonst das Bafög weniger wäre.
Hörte sich also ganz anders an als das, was du jetzt erklärst...
Wenn das wirklich so ist, hat's ja seine Richtigkeit.
__________________
Schöne Grüße
ubu
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  #9  
Alt 01.09.2010, 08:49
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Standard Wohgeld statt Unterhalt

Hallo ubu,

hast recht, war missverständlich, aber musste das auch erst mal klären.
naja, und leider kann jeder mal in Lage geraten, auf Hilfe angewiesen zu sein.
das mit dem Bafög (ist ja nen Darlehen, was man richtigerweise zurückzahlen muß) und mit der EU-Rente ist ja schon doof genug, aber es geht halt z. Z. nicht anders.

Übrigens, ne Reha, um psych. stabiler zu werden, hab ich nicht bewilligt bekommen (mußte 2008 auf Druck der KK ne onkolgische machen, die ich nicht wollte, da es nicht so toll ist, nur mit anderen onkologischen Patienten für 4Wo zusammen zu sein, den die meisten waren echt ganz arme Schweine).
Soviel zu Thema arbeitsfähig werden, die EU-Rente hab ich aber ohne irgend eine ärtzl. Untersuchung bis 2012 verlängert bekommen.

Und das finde ich widersprüchlich!
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wohngeld statt unterhalt

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