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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Sehe gerade, dass es hier auch ein Scheidungsforum gibt. Passt ja, da meine Freundin in der Bredouille steckt. Ausgangssituation: sie ist mit ihrem Mann etwas mehr als ein Jahr verheiratet, keine Kinder. Sie bekommt NIX vom Staat, also kein ALGII. Ist seit längerem arbeitslos, bekommt aber seit der Hochzeit kein ALGII mehr, da ihr Mann zuviel verdient. Der Mann verdient ich glaube um die 2.000 Euro netto. Wenn die sich jetzt scheiden lassen und sie hat dann erstmal nix... keinen Job usw. wird sie ja bestimmt wieder ALGII bekommen, denke ich mal. Muss der Mann ihr im Trennungsjahr den Unterhalt zahlen? Also statt des ALGII? Wieviel müsste er denn dann monatlich zahlen? Und wie lange überhaupt? |
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#2
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| Hallo Lillian, Zu erst sollte geklärt werden ob bei Ehe von kurzer Dauer überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht. Wenn Ja.dann wird das durchschnittliche Einkommen "bereinigt" Evtl.Schulden die vor oder während der Ehe entstanden, werden auch noch abgezogen. Dem Unterhaltszahlenden bleibt ein Selbstbehalt von 1000€ Das würde bedeuten: 2000€ minus 1000€(Selbstbehalt) =1000€ minus Schulden=?--= möglicher Unterhalt. Wenn es vor der Ehe Alg2 gab wird es bei Trennung auch wieder geben. Der erhaltene Unterhalt wird natürlich auf den Bedarf angerechnet. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#3
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| Danke für die Antwort. Heißt das, dass der Mann VOR der Arge zahlen muss? Also er zahlt dann Unterhalt und wenn's nicht reicht, stockt die Arge auf? Oder umgekehrt. Wie lange gilt denn eine Ehe als "kurze Dauer"? Schulden gibt es meines Wissen nach nicht. Aber der Mann kann ja wohl nicht 1.000 Euro abdrücken. Das fände ich, bei aller Liebe für meine Freundin, doch ziemlich hart. Da gibt es doch bestimmt eine Grenze? |
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#4
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| Hallo Lillian, siehe mal unter "google" unterhalt bei kurzer Ehedauer Die Arge verlangt den Nachweis des Unterhaltsanspruches und verrechnet diesen mit den Leistungen. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#5
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| Die Arge ist IMMER das letzte Glied in der Kette, die nur zahlt, wenn niemand anderes zahlt. Alles andere ist IMMER vorrangig. |
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#6
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| Naja, vor die Scheidung hat das BGB ja erstmal das Trennungsjahr gesetzt, während des Trennungsjahres besteht in aller Regel immer ein Unterhaltsanspruch, wobei die Berechnung leicht anders ist, die 1000 € sind nur der Mindestselbstbehalt, eigentlich müssen dem Mann 4/7 des bereinigten Einkommens verbleiben Bei 2000 € also ca. 1143 € die anderen 3/7 sind der Unterhalt für die Frau, also hier 853 € |
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#7
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| Ok, vielen Dank für eure Antworten. Wie geht das nach dem Trennungsjahr weiter, wenn dann die Scheidung vollzogen wird? Hat dann die Frau noch Anspruch auf den Unterhalt? Mir fällt grad ein, der Mann ist Steuerklasse 3 (sie 5). Wird er im Trennungsjahr auf Steuerklasse 1 runtergestuft? Dann ist sein Nettoeinkommen ja weniger, also muss er dann auch weniger zahlen, oder? |
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#8
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| Ich denke mal, daß Dein Mann dann keinen Unterhalt mehr zahlen muß nach der Scheidung. Da keine Kinder da sind, kannst Du ja voll arbeiten gehen. Das Unterhaltsrecht ist letztes Jahr dahingehend geändert worden, daß ein Mann seine geschiedene Frau nicht mehr ein Leben lang durchfüttern muß. |
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#9
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| Danke für die Antworten. Es geht aber nicht um mich und meinen Mann sondern um eine Freundin! ![]() Was ist denn, wenn sie keinen Job findet? Sie ist zur Zeit arbeitslos und es sieht irgendwie nicht so aus, als ob sie in absehbarer Zeit was findet. Zahlt dann die Arge nach dem Trennungsjahr ihr ALGII? |
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#10
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| Also in der Regel ist es so, dass der Mann zahlt, wenn die Freundin beim Staat die Taschen aufhält. Das geänderte Scheidungsgesetz existiert zwar, aber bevor jemand beim Staat landet, wird dann lieber doch der Exmann zur Kasse gebeten. Wie bereits erläutert hat er 1.000 Euro Selbstbehalt und Anspruch hat sie rund auf 3/7 vom Einkommen. Wenn das nicht ausreicht, kann mit Alg II aufgestockt werden. |
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