Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Unterhalt - Unterhaltsrecht > Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.08.2010, 16:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 7
Standard Wieviel muss der Mann zahlen?

Sehe gerade, dass es hier auch ein Scheidungsforum gibt. Passt ja, da meine Freundin in der Bredouille steckt.

Ausgangssituation: sie ist mit ihrem Mann etwas mehr als ein Jahr verheiratet, keine Kinder. Sie bekommt NIX vom Staat, also kein ALGII. Ist seit längerem arbeitslos, bekommt aber seit der Hochzeit kein ALGII mehr, da ihr Mann zuviel verdient. Der Mann verdient ich glaube um die 2.000 Euro netto.

Wenn die sich jetzt scheiden lassen und sie hat dann erstmal nix... keinen Job usw. wird sie ja bestimmt wieder ALGII bekommen, denke ich mal. Muss der Mann ihr im Trennungsjahr den Unterhalt zahlen? Also statt des ALGII? Wieviel müsste er denn dann monatlich zahlen? Und wie lange überhaupt?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.08.2010, 20:52
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 787
Standard

Hallo Lillian,

Zu erst sollte geklärt werden ob bei Ehe von kurzer Dauer überhaupt ein
Unterhaltsanspruch besteht.

Wenn Ja.dann wird das durchschnittliche Einkommen "bereinigt"

Evtl.Schulden die vor oder während der Ehe entstanden, werden auch noch abgezogen.

Dem Unterhaltszahlenden bleibt ein Selbstbehalt von 1000€

Das würde bedeuten:

2000€ minus 1000€(Selbstbehalt) =1000€ minus Schulden=?--= möglicher Unterhalt.

Wenn es vor der Ehe Alg2 gab wird es bei Trennung auch wieder geben.

Der erhaltene Unterhalt wird natürlich auf den Bedarf angerechnet.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.08.2010, 21:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 7
Standard

Danke für die Antwort.

Heißt das, dass der Mann VOR der Arge zahlen muss? Also er zahlt dann Unterhalt und wenn's nicht reicht, stockt die Arge auf? Oder umgekehrt.

Wie lange gilt denn eine Ehe als "kurze Dauer"?

Schulden gibt es meines Wissen nach nicht. Aber der Mann kann ja wohl nicht 1.000 Euro abdrücken. Das fände ich, bei aller Liebe für meine Freundin, doch ziemlich hart. Da gibt es doch bestimmt eine Grenze?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.08.2010, 21:52
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 787
Standard

Hallo Lillian,

siehe mal unter "google" unterhalt bei kurzer Ehedauer

Die Arge verlangt den Nachweis des Unterhaltsanspruches und

verrechnet diesen mit den Leistungen.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 23.08.2010, 22:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.743
Standard

Zitat:
Zitat von Lillian Beitrag anzeigen
Heißt das, dass der Mann VOR der Arge zahlen muss? Also er zahlt dann Unterhalt und wenn's nicht reicht, stockt die Arge auf? Oder umgekehrt.
Die Arge ist IMMER das letzte Glied in der Kette, die nur zahlt, wenn niemand anderes zahlt. Alles andere ist IMMER vorrangig.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 24.08.2010, 05:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 382
Standard

Naja, vor die Scheidung hat das BGB ja erstmal das Trennungsjahr gesetzt, während des Trennungsjahres besteht in aller Regel immer ein Unterhaltsanspruch, wobei die Berechnung leicht anders ist, die 1000 € sind nur der Mindestselbstbehalt, eigentlich müssen dem Mann 4/7 des bereinigten Einkommens verbleiben
Bei 2000 € also ca. 1143 €
die anderen 3/7 sind der Unterhalt für die Frau, also hier 853 €
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 24.08.2010, 14:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 7
Standard

Ok, vielen Dank für eure Antworten. Wie geht das nach dem Trennungsjahr weiter, wenn dann die Scheidung vollzogen wird? Hat dann die Frau noch Anspruch auf den Unterhalt? Mir fällt grad ein, der Mann ist Steuerklasse 3 (sie 5). Wird er im Trennungsjahr auf Steuerklasse 1 runtergestuft? Dann ist sein Nettoeinkommen ja weniger, also muss er dann auch weniger zahlen, oder?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 24.08.2010, 16:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.743
Standard

Ich denke mal, daß Dein Mann dann keinen Unterhalt mehr zahlen muß nach der Scheidung. Da keine Kinder da sind, kannst Du ja voll arbeiten gehen. Das Unterhaltsrecht ist letztes Jahr dahingehend geändert worden, daß ein Mann seine geschiedene Frau nicht mehr ein Leben lang durchfüttern muß.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 24.08.2010, 23:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 7
Standard

Danke für die Antworten. Es geht aber nicht um mich und meinen Mann sondern um eine Freundin!

Was ist denn, wenn sie keinen Job findet? Sie ist zur Zeit arbeitslos und es sieht irgendwie nicht so aus, als ob sie in absehbarer Zeit was findet. Zahlt dann die Arge nach dem Trennungsjahr ihr ALGII?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 25.08.2010, 06:55
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.06.2010
Beiträge: 274
Standard

Also in der Regel ist es so, dass der Mann zahlt, wenn die Freundin beim Staat die Taschen aufhält. Das geänderte Scheidungsgesetz existiert zwar, aber bevor jemand beim Staat landet, wird dann lieber doch der Exmann zur Kasse gebeten. Wie bereits erläutert hat er 1.000 Euro Selbstbehalt und Anspruch hat sie rund auf 3/7 vom Einkommen. Wenn das nicht ausreicht, kann mit Alg II aufgestockt werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
18-jähriger Sohn muss er trotzdem zahlen und wieviel? petitfleur Kindesunterhalt 5 06.05.2010 13:35
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) wieviel alg 2 steht mir zu wenn mein mann so ca. 850 euro verdient? fanny1507 Hartz IV 4 - ALG II 2 9 08.01.2010 17:49
Kind / Kinder Wieviel Unterhalt hätte er zahlen müssen und wieviel jetzt DerRene Kindesunterhalt 6 18.11.2009 14:02
Wieviel Unterhalt muss ich künftig zahlen Kalimero Kindesunterhalt 3 01.11.2009 11:38
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Muss mein Mann Unterhalt zahlen??? funnymumy Unterhaltsrecht allgemein 7 15.09.2009 17:56


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:29 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0