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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 31.01.2009, 18:37
hurrz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard wie lange unterhaltsanspruch?

Hallo!
Ich lebe mit meinen 2 Kindern (10 und 12) von meinem Mann getrennt, die Scheidung ist in den nächsten Wochen oder Monaten. Seit der Geburt der ersten Tochter bin ich zuhause geblieben und hatte auch nicht vor, wieder arbeiten zu gehen. War so abgesprochen, er hatte nichts dagegen.
Meine Frage ist, wie lange habe ich unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt? Ich weiß was von 3 Jahren. Wie ist das, wenn ich ins Ausland gehe - will schauen, da eine neue Existenz zu gründen, da ich dort evtl. mehr Chancen als hier in Deutschland habe. Die Kinder leben weiterhin bei mir.
Wäre dankbar über ein paar Infos, die mir die weitere Planung erleichtern würden!
Grüße
hurrz
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  #2  
Alt 01.02.2009, 09:11
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Du vermischt da mehrere Sachen wie Unterhaltsrecht und Sorgerecht. Wie der Richter in eurem Falle über deinen Unterhalt entscheidet, wirst du abwarten müssen. Allgemein gesehen ist es einer Mutter von 10 und 12-jährigen Kindern zumutbar, arbeiten zu gehen. Wenn also sein Einkommen nicht reicht um euren Kindern Unterhalt zu zahlen UND dir, bist du ohnehin auf staatliche unterstützung angewiesen und von dieser Seite aus wird man dir eine Erwerbstätigkeit nachhaltig antragen.

Inwieweit du zu einer Auswanderung (und somit zu einer Kindesentziehung berechtigt bist) sollte auch das Familiengericht entscheiden können. Das Einverständnis des Vaters mit Sorgerecht ist jedoch zwingend vorgeschrieben.
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  #3  
Alt 01.02.2009, 09:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard arbeiten

was spricht dagegen, wieder zu arbeiten (vorerst vielleicht Teilzeit)? Mich
würden die Gründe interessieren.
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  #4  
Alt 01.02.2009, 22:01
hurrz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Es geht mir nicht darum, dem Vater die Kinder zu entziehen. Es ist eine reine Entscheidung darüber, wegzuziehen. Wobei das letztendlich keinen Unterschied macht, ob ich innerhalb Deutschlands plötzlich 800 km vom Vater entfernt wohne oder ein Stückchen weiter im europäischen Ausland. Geht mir ja auch darum, eine neue Existenz aufzubauen.
Und damit wäre ich bei der Frage, was gegen Arbeit spräche. Im Prinzip natürlich nichts, nur war ich 12 Jahre nicht mehr berufstätig, bin es vielleicht auch noch 3 Jahre (die mir mein Ex freiwillig zugesteht und die es laut Anwalt auch gibt, wenn man im beiderseitigen Einverständnis auf eine eigene berufliche Laufbahn verzichtet hat). DANN wieder eine einigermaßen anspruchsvolle Stelle zu finden, gestaltet sich sehr schwierig, und ich möchte nicht, nur weil ich mich damals für die Rolle der Hausfrau entschieden habe (er verdiente natürlich auch mehr, das spielt auch eine Rolle), auf immer und ewig auf eine Arbeit verzichten, die mir einigermaßen Spaß macht und mich herausfordert. Das herauszufinden und vorzubereiten braucht halt Zeit. Plötzlich ist man allein für die Kinder da, wo vorher zwei im Haushalt als "Betreuer" da waren, und sich da für Arbeit zeitlich und kräftemäßig freizumachen, ist nicht einfach. Wegen den Kindern sind mir oft die Hände gebunden, agieren zu können, wie es nötig ist. Sie sind es gewohnt, daß ich immer da war, ich kann sie ja nun nicht plötzlich im Keller einlagern, weil ich mich um was anderes zu kümmern habe.
Ich will da auch nicht nur jammern, nur fragen, ob es für so etwas eine gesetzliche Regelung gibt, die die 3 Jahre Unterhaltsanspruch begründen würden. Beeinflusst schließlich meine Planung.
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand Tipps geben könnte, oder auch links, mich weiter zu informieren.
Danke!
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  #5  
Alt 02.02.2009, 06:00
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Du wirst da keine einheitliche Regelung finden. Wie ich schon schrieb, es wird eine individuelle Entscheidung des Gerichts werden müssen, denn wir haben seit dem 01.01.2008 eine Änderung im Unterhaltsrecht.

Zitat:
Ab sofort gilt: In der Regel haben nur Mütter oder Väter mit Kindern von unter drei Jahren Anspruch auf Unterhalt. Danach kann das Kind in den Kindergarten und Mutter und Vater wieder arbeiten. Den Kindern selbst ist wie bisher meist bis zum Abschluss der Schulausbildung Unterhalt zu zahlen. Die Beträge fallen in den meisten Fällen sogar etwas höher aus als früher.

Anders als früher geht der Kindesunterhalt jedem Unterhalt an aktuelle oder frühere Partner vor. Mit anderen Worten: Wenn das Geld nicht reicht, erhalten zunächst das oder die Kinder ihren Unterhalt. Erst wenn noch Geld jenseits des Selbstbehalts übrig ist, bekommen auch aktuelle und frühere Ehepartner etwas.

Mutmaßliche Folge der Gesetzesänderungen: Zahlreiche Männer werden vor Gericht ziehen, um die Streichung oder zumindest eine Kürzung ihrer aktuellen Unterhaltszahlungen zu erreichen.
Ihre Chancen stehen gut. Je nach Einzelfall bleiben sie allerdings auch nach dem neuen Recht zur Unterhaltszahlung an den Ex-Partner verpflichtet - etwa wenn dieser wegen der Versorgung eines behinderten Kindes nicht oder nur teilweise arbeiten kann oder zugunsten der Haushaltsführung auf eine angemessene Berufsausbildung verzichtet hat.

Vor allem viele geschiedene Ehefrauen laufen Gefahr, bald keinen Unterhalt mehr zu erhalten. Für sie ist besonders wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Richtiger Ansprechpartner: ein tüchtiger Fachanwalt für Familienrecht. Auch mancher Student sollte sich schlau machen. Volljährige Kinder nach Abschluss der Schulausbildung und des Auszugs von zu Hause behalten zwar ihren Anspruch auf Unterhalt, bekommen aber nur noch nachrangig Geld.
Neues Unterhaltsrecht: Gewinner und Verlierer - manager-magazin.de
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  #6  
Alt 02.02.2009, 06:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Schule

Zitat:
Zitat von hurrz Beitrag anzeigen
Sie sind es gewohnt, daß ich immer da war, ich kann sie ja nun nicht plötzlich im Keller einlagern, weil ich mich um was anderes zu kümmern habe. Danke!
Gehen 10 und 12jährige Kinder nicht in die Schule?
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  #7  
Alt 02.02.2009, 07:49
hurrz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von mainzerin Beitrag anzeigen
Gehen 10 und 12jährige Kinder nicht in die Schule?
Doch, nur ist die Arbeitszeit ja nicht immer kompatibel mit den Schulzeiten. Oder was, wenn die Kinder krank sind? Was, wenn meine Zeiten auf Wochenende, Abend oder Ferien fallen? Wenn ich beruflich für mehrere Tage weg muß oder wie jetzt im Vorfeld zum organisieren mal weg müßte? Für den Mann ist das einfach zu sagen, ich bin da weg, ich kann nicht frei nehmen. Ich bin jetzt auf die Frei-Zeiten meines Mannes angewiesen, wenn ich mal was organisieren will. Wenn er da nicht frei nehmen kann, hab ich halt Pech gehabt. Da gibts niemand anderen, der die Kinder mal nehmen kann.
Ich selbst bin auch ein Scheidungskind und leide heute noch drunter, daß meine Mutter damals kaum Zeit für mich hatte. Das wollte ich bei meinen Kindern anders machen. Für die kleinere gibts auch noch kein Ganztagesangebot, die wäre die nächsten 2 Jahre noch nachmittags allein zu haus. Interessiert zwar kein Gesetz, find ich vom menschlichen her aber ein echtes Problem.
Aber gut, so bin ich wohl nicht abgesichert, mich auf was berufen zu können sondern muß darauf bauen, daß mein Ex und ich weiterhin fair zueinander sind.
Danke auch noch für den Link wegen Unterhaltsrecht. Werd ich mich noch genauer damit befassen.
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  #8  
Alt 02.02.2009, 08:34
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.577
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Was meinst Du wie andere Mütter, die arbeiten das organisieren?! Meine Arbeitszeiten fallen auch in die späten Nachmittag- und Abendstunden und ich arbeite auch samstags. Und meine Tochter ist grad 5 geworden und ich mache das so bzw. muss das so machen, seit sie 2 Jahre alt ist.
Man muss sich eben bemühen, das alles unter einen Hut zu bringen, was bei 10 und 12 jährigen Kindern wohl nicht mehr so ein Problem darstellen sollte.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #9  
Alt 02.02.2009, 10:23
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Meiner ist 12. Der ist froh, wenn er mal sturmfreie Bude hat. Und eine Microwelle kann er auch bedienen, wenn er mal allein sein sollte. Sorry, aber "Beglucken" ist garantiert keine Notwendigkeit, um die Kinder fürs spätere Leben wind- und wetterfest zu machen.

Worum geht es hier? Nach neuem Unterhaltsrecht braucht der Kindesvater keine 3 Jahre mehr zu zahlen. Wenn er das freiwilligt tut: schön für dich.

Und mehr gibt es dazu doch eigentlich nicht zu sagen.

Turtle
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  #10  
Alt 02.02.2009, 10:35
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.577
Standard

Vielleicht sind sie deshalb unselbständiger als Kinder, die auch mal kurzzeitig alleine klarkommen müssen. Oder Du weisst gar nicht wie selbständig Deine Kinder eigentlich sind, weil Du sie rund um die Uhr bemutterst.
__________________
Grüsse,

Mandy

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ausland, hausfrau, unterhaltsanspruch

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