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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #21  
Alt 05.05.2009, 09:44
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also, soviel ich weiß, ist er unterhaltspflichtig:

a. bis sie 25 ist
b. oder bis sie eine abgeschlossene Ausbildung oder ein fertiges Studium hat
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  #22  
Alt 05.05.2009, 09:50
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Ja so hab ich das auch gelesen....aber was können wir zun????
Ich bezw. wir haben alles getan was sein Anwalt von uns verlangt hat...
Aber trotzdem ist er der Meinung :
SIE SOLLE IHREN HINTERN BEWEGEN; UND SICH NOCH EINEN MINI-JOB SUCHEN
Das war seine Aussage mir gegenüber.
wie können wir weiter vor gehen???????????????????????
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  #23  
Alt 05.05.2009, 10:00
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Beiträge: 959
Standard Unterhalt

nur per ANwalt mit ihm verkehren um ihre
Ansprüche durchzusetzen, so was hat er nicht zu sagen.
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  #24  
Alt 05.05.2009, 10:01
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Ich kann der Sachlage jetzt nicht entnehmen ob deine Tochter mit Erreichen des 18. Geburtstages ihre Unterhaltsansprüche geltend gemacht hat (denn das muss sie tun) oder ob ihr nur auf die dubiosen Briefe antwortet.

Deine Tochter sollte zu einem Fachanwalt für Familienrecht und dort ihre Interessen vertreten lassen.
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  #25  
Alt 05.05.2009, 10:10
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Also geltend gemacht....ganz ehrlich wir sind davon aus gegangen, dass er solange sie Schule macht, auch weiterhin MIT für sie auf kommt.
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  #26  
Alt 05.05.2009, 10:16
Benutzerbild von Grubenpony
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Das ist falsch gedacht. Kinder müssen mit Erreichen der Volljährigkeit ihre Unterhaltsansprüche gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil selber geltend machen. Rückwirkend geht das aber nicht, deshalb sollte sie das sofort tun.

Diese Tatsache ist deinem Ex offenbar bekannt, deshalb wohl die Hinhaltetaktik.
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  #27  
Alt 05.05.2009, 10:33
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Okay dann kann ich nur sagen 1:0 für ihn.
Aber danke für Eure Hilfe, wir werden dass sofort in Angriff nehmen.
Liege Grüße und euch noch eine schöne Zeit

Jeannette
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  #28  
Alt 09.11.2010, 09:08
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Ich kann der Sachlage jetzt nicht entnehmen ob deine Tochter mit Erreichen des 18. Geburtstages ihre Unterhaltsansprüche geltend gemacht hat (denn das muss sie tun) oder ob ihr nur auf die dubiosen Briefe antwortet.

Deine Tochter sollte zu einem Fachanwalt für Familienrecht und dort ihre Interessen vertreten lassen.
hallo jeanette,

ich muss grubenpony recht geben. deine tochter sollte einen fachanwalt für familienrecht aufsuchen. die sind spezialisiert auf so etwas und wissen was zu tun ist. oftmals kann man auch im ersten schritt sich schon einmal informationen einholen und sich somit mit seinen fragen auf das gespräch vorbereiten. viele anwälte stellen bereits infos auf ihrer website aus xxxxxxxxxx so dass der mandant nicht völlig ausgeliefert ist.

gruss

Geändert von Mandy (06.01.2011 um 17:31 Uhr) Grund: Werbung entfernt
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  #29  
Alt 09.11.2010, 09:48
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edy edy ist offline
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Beiträge: 787
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Hallo arnepaulsen,

könnte mir vorstellen, das die Sache sich schon erledigt hat ( Thema war vom

5.5.2009).

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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