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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 15.11.2011, 08:56
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Registriert seit: 15.11.2011
Beiträge: 3
Standard Unterstützendes ALGII und jetzt

Hallo, ich bin ganz neu hier und freue mich Euch gefunden zu haben.

Ich hoffe hier viele Antworten zu bekommen, da ALGII für mich ein Neuland ist.

Ich habe ich im Februar von meinem Mann getrennt, wir haben eine 4 Jahre alte Tochter.

Ich gehe 25 Std. die Woche arbeiten und habe noch einen Nebenjob angenommen (Auflage der Arge ...)

Jetzt ist der vorläufige Bescheid ausgelaufen und ich warte schon seit 6 Wochen auf einen neuen. Leider

Dafür hat mein Mann jetzt eine Forderung erhalten, er solle Geld an die Arge zahlen.....

Ich gehe doch arbeiten, ich denke da verfällt der Trennungsunterhalt....

ich bin jetzt total verunsichert, denn wir haben uns gut verstanden wegen dem Kind aber jetzt ist wieder "schlechte Luft".

Könnt ihr mir da helfen?

Danke

PS: Wir wenden auch das Wechselmodell an bei der Betreuung des Kindes - denn wir halten das als sehr gut für unser Kind. Aber auch hier kein Verständnis der Arge.... leider ....


Danke für die Antworten
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  #2  
Alt 15.11.2011, 09:09
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Beiträge: 4.198
Standard

Dein Mann ist bei Leistungsfähigkeit dir und eurer Tochter unterhaltspflichtig.

Welche Probleme gibts den bei eurem 'Wechselmodell'?
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  #3  
Alt 15.11.2011, 09:15
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Registriert seit: 15.11.2011
Beiträge: 3
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Sie haben das ALG2 für das Kind in der Zeit gekürzt wo sie beim Vater ist.
Da er es aber beruflich selten schafft es einzuhalten ist sie mehr bei mir.
Ich habe alle Unkosten ...
Aber sie kürzen es um die Hälfte... Er kann nicht ALG 2 fordern, er hat 2000 Euro netto ....
Sie kürzen doch das Geld für das Kind und nicht mir. Das ich nicht den vollen Satz bekomme ist ja klar, ich gehe ja arbeiten.

aber ich kann nicht vollzeit arbeiten, ich habe ein Kind. Und irgendwie soll ich voll arbeiten - wie denn? Das Kind ist da - ich verstehe das ganze nicht.
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  #4  
Alt 15.11.2011, 09:27
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Dann mußt du halt die Regeln rückgängig machen, die du mit deinem Mann und dem Kindesvater getroffen hast, euer Kind zu versorgen.

Allerdings ist dir bei Versorgung des Kindes in einer Ganztageseinrichtung auch zuzumuten, einen Vollzeitjob zu machen, da das Kind älter als drei Jahre ist.

Warum zahlt dein Mann keinen Unterhalt an dich und dein Kind?
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  #5  
Alt 15.11.2011, 09:40
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Unser Anwalt hat ausgerechnet dass er nichts zahlen muss. Und bei dem Wechselmodell würde auch der Kindesunterhalt wegfallen, da beide Betreuen.


Ich verstehe das ganze nicht....

Ich gehe ja arbeiten aber mein Job gibt keine 38 Std. die Woche her und ich habe ja einen Nebenjob daraufhin angenommen. Aber ich kann nicht arbeiten, wenn ich das Kind habe. Ich kann keinen Job annehmen der bis 20 Uhr geht da der Kindergarten nur bis 17 Uhr geht - Kindergarten zeit und auch die FAhrtzeit zur Kita usw. muss ich ja einrechnen.

Ich werde bestraft wenn ich arbeite - das kann es doch nicht sein.
Und es geht ja auch ums Kind nicht um mich
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  #6  
Alt 15.11.2011, 10:12
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Wenn durch das 'Wechselmodell' dir soviele Nachteile entstehen, mußt du halt, wie bereits gesagt, es abschaffen. Als Sorgeberechtigte ist das problemlos möglich.

Dann würden natürlich auch die Vorteile, die dein Mann damit hat, wegfallen.
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  #7  
Alt 15.11.2011, 11:21
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Zitat:
Zitat von Wiralleine2011 Beitrag anzeigen
ich bin jetzt total verunsichert, denn wir haben uns gut verstanden wegen dem Kind aber jetzt ist wieder "schlechte Luft".
Er zahlt weder für dich noch für das Kind Unterhalt, hält aber im Gegenzug das Wechselmodell nicht ein? Dann habt ihr euch gut verstanden, weil es ihm damit bestens geht.

Wechselmodell aufheben, Unterhalt für das Kind einfordern, fertig.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #8  
Alt 15.11.2011, 11:30
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Das 'Wechselmodell' kann nur funktionieren, wenn klare Regeln zwischen Vater&Mutter
schriftlich vereinbart sind und diese auch zu 100% eingehalten werden.

Alles andere ist tut den Eltern nicht gut - und ist auch nicht im Sinne des Kindeswohls.
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  #9  
Alt 15.11.2011, 15:39
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Du beklagst dich einerseits, dass das Amt das Kind nur zur Hälfte berücksichtigt und dass du deshalb zu wenig Geld bekommst, weil du es mehr als die Hälfte betreust und beklagst dich aber auf der anderen Seite, dass das Amt jetzt vom Kindesvater Unterhalt einfordert. Obwohl er die Vereinbarungen nicht einhält.

Mit Verlaub, aber wieso soll denn der Steuerzahler dafür aufkommen, dass du höhere Kosten für das Kind hast, weil der Vater seinen Pflichten nicht nachkommt?!

Turtle
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  #10  
Alt 15.11.2011, 17:27
Benutzerbild von WalterWinter
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Wiralleine2011: Ich verstehe das ganze nicht....

Und genau darin liegt der Hund begraben: Du verstehst selber nicht, was Ihr da angeleiert habt.
Und das soll jetzt wahrlich kein Vorwurf sein.
Im Gegenteil: Zum Wohle des Kindes ist das ’Wechselmodell’ im Scheidungsfalle die beste Lösung, die ich mir vorstellen kann.


Allerdings:
Es müssen auch die Vorrausetzungen hierfür gegeben sein.

Und die wären bei Euch allenfalls vorhanden, wenn beide Elternteile gleichwertige Berufsausübung & Einkommen hätten.
Du schilderst uns eindringlich, wie unterschiedlich dies bei Euch gelagert ist.


Und sei mir nicht böse: es geht bei Dir derzeit ’drunter & drüber’. Das ist Deinen Schilderungen eindeutig zu entnehmen.
Dein (oder besser gesagt. Euer) Grundgedanke ist einzig und alleine, das beizubehalten, was Du hiermit beschreibst:

Zitat:
wir haben uns gut verstanden
Das wird sich ganz schnell ändern, sobald nicht nur auf dem Papier (was Ihr hoffentlich habt) sondern auch in der Praxis die Rollen wirklich gleichermaßen verteilt werden.


Deine Aussage
Zitat:
Unser Anwalt hat ausgerechnet dass er nichts zahlen muss
nehme ich Dir nur bedingt ab. Bei dem unterschiedlichen Einkommen, welches Du uns schilderst, kann dies nicht sein. Es sei denn, man rechnet irgendwie ALG-II hier mit hinein. Und das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein.


Und dass Euer ganzes Konstrukt nicht im Sinne des Erfinders ist, spiegelt sich ja nun eindeutig in diesem Deinem Kommentar wieder:
Zitat:
Ich werde bestraft wenn ich arbeite - das kann es doch nicht sein.
Nein – das kann es nicht sein.


Was – meiner Vermutung nach – aber ganz gut sein kann, ist die Zufriedenheit des Vaters über diese Lösung. Zumindest einer ist also glücklich.
Dies scheint Dir aber nicht besonders weiterzuhelfen, sonst hättest Du Dich hier nicht gemeldet.
Und dass die Allgemeinheit mal wieder in die Breche springen muss, das will ich momentan mal gar nicht besonders rausputzen. Da wird mpumpe noch ein Wort zu sagen.

Wenn Ihr also schon beim Anwalt ward, dann wird der Euch hoffentlich auch ein Papier vorbereitet haben, welches Ihr als gemeinsame Vereinbarung beispielsweise dem Amt vorlegen könnt. Und dann kriegst Du automatisch für Dein Kind den halben Regelsatz. Kein Problem.

Und in diesem Papier steht, so ziemlich ganz unten (kannst Du Dir auch aus dem Internet laden), dass die Vereinbarung automatisch erlischt, sobald ein Partner feststellt, dass es so nicht funktioniert.

Und spätestens, wenn dem Kind, weil Du ja, wie Du schreibst, zu wenig Geld hast, die warmen Winterstiefel fehlen, die es ja doppelt haben muss, bei Papa&Mama, spätestens dann stellt sich die Frage, ob Eure Lösung wirklich im Sinne des Kindeswohls ist.

Falls Du jetzt immer noch nicht kapiert haben solltest, dass ich im Moment mir die Gedanken mache, die Du Dir machen solltest, will ich Dich nochmals zitieren:
Zitat:
Aber ich kann nicht arbeiten, wenn ich das Kind habe.
Aber der Papa kann arbeiten, wenn er das Kind hat ??!!??


Vielleicht hinkt jetzt das Beispiel mit dem Kuhhandel, was mir grad in den Kopp kommt. Aber was anderes fällt mir als Resümee nicht ein.
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