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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #11  
Alt 15.11.2011, 19:41
Benutzerbild von WalterWinter
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Zitat:
Zitat von Wiralleine2011 Beitrag anzeigen
aber ich kann nicht vollzeit arbeiten, ich habe ein Kind ... Das Kind ist da - ich verstehe das ganze nicht.
Man muss sich die ganze Schizophrenie mal vor Augen halten!
DU klagst: Ich habe ein Kind.
Frage: hat der Vater KEIN Kind? Und – geht er arbeiten? JA, und zwar Vollzeit für 2Tsd.€ netto.

Das Kind ist da! Ja, das Kind ist da! Mal hier und mal da! Wechselweise.
Daher der Name ’Wechselmodell’.
Was ist Dir denn vorgegaukelt worden, was man darunter verstehen soll?

Dann geh doch Vollzeit arbeiten und lass den Vater sehen, wie er klar kommt!
Nein – sagst Du, das geht nicht. Aha, das merkst Du jetzt?

Aber das Kind war doch wohl schon da, BEVOR Ihr diese Vereinbarung getroffen habt!
Jetzt muss ich sagen: verstehe ich nicht ganz. Habt Ihr das Kind bislang übersehen?

Also nochmal: Hole schleunigst die Überlegungen, die Ihr Euch VOR Eurer Vereinbarung nicht gemacht habt, hol sie jetzt schleunigst nach!
Und handle entsprechend.
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  #12  
Alt 16.11.2011, 23:10
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Bei einem Wechselmodell ist das Einkommen der beiden Elternteile unerheblich, auch wenn ein Teil nicht arbeiten würde, ist es immer noch ein Wechselmodell. Wechselmodell heißt nur, das beide Eltern das Kind abwechselnd zu (nahezu) gleichen Teilen betreuen. Damit fällt auch der Kindesunterhalt weg.

Wie das mit dem Trennungsunterhalt ist weis ich nicht, denke aber, wenn die Mutter entsprechend Einkommen hat fällt auch der Trennungsunterhalt weg.

Wenn es aufgrund des Wechselmodells für das Kind nur den halben Satz Alg2 gibt, können sie von Kindsvater keinen Unterhalt verlangen.
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  #13  
Alt 17.11.2011, 11:17
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Zitat:
Zitat von WalterWinter Beitrag anzeigen
Und dass die Allgemeinheit mal wieder in die Breche springen muss, das will ich momentan mal gar nicht besonders rausputzen. Da wird mpumpe noch ein Wort zu sagen.
Wo du mich so nett ansprichst, möchte ich dich nicht enttäuschen.

Grundsätzlich scheinen nach meinem Eindruck diese Wechselmodelle speziell dann vermehrt aufzutreten, wenn irgendwo der Sozialgeldbezug eine Rolle spielt.

Denn wo beide Elternteile von Erwerbstätigkeit sich ihre Existenz sichern, achtet man auf die Mehrkosten, die durch solche Modelle entstehen.

Wie hier von viel kompetenterer Profi-Seite schon ausgeführt, besteht hier der Wunsch, den 2000 € Netto verdienenden Kindesvater von Unterhaltsleistungen zulasten der Sozialkasse freizustellen.

Günstigerweise ist hier der Kindesvater leistungsfähig. Würde er auch von ALG II leben, käme sicherlich die Diskussion nach Mehrbedarf an Wohnraum auf, und Vollzeit arbeiten könnten dann beide Elternteile auch schlecht, weil ja wechselweise das Kind zu versorgen wäre.
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  #14  
Alt 17.11.2011, 11:42
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Ja, mpumpe, die Vermutung Richtung Sozialbezug drängt sich auf, ist im vorliegenden Falle aber (noch nicht) erwiesen.

Im Übrigen kenne ich auch einen Fall des praktizierten 'Wechselmodells', wo finanziellerseits aufgrund genügend Einkommens beiderseits plus vorhandenem 'Vermögen' das Ganze letztendlich dann doch an der praktischen Durchführung gescheitert ist.

Von daher besteht durchaus die Möglichkeit, die Sache auch mal abseits vom Sozialbezug zu betrachten.

Zum Wohle des Kindes kenne ich nach wie vor keine bessere Alternative - sofern auch wirklich durchführbar.
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  #15  
Alt 25.11.2011, 05:44
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Zitat:
Zitat von bubu1882 Beitrag anzeigen
Bei einem Wechselmodell ist das Einkommen der beiden Elternteile unerheblich, auch wenn ein Teil nicht arbeiten würde, ist es immer noch ein Wechselmodell. Wechselmodell heißt nur, das beide Eltern das Kind abwechselnd zu (nahezu) gleichen Teilen betreuen. Damit fällt auch der Kindesunterhalt weg.
Auch beim Wechselmodell kann durchaus noch ein Anspruch auf Barunterhalt bestehen. Nämlich dann, wenn beide Elternteile stark differierende Einkünfte haben.
Beispiel Et1 hat ein EK von 4500 €
Et2 hat ein EK von 1400 €
Et1 = 390 € 9.Stufe DüTa
Et2 = 225 € 1.Stufe DüTa
Diff.: 165 € davon 1/2 = 82,50 €
Et1 zahlt an Et2 82,50 € monatl.
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  #16  
Alt 25.11.2011, 11:19
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Und für die Dauer des Trennungsjahres kann auch durchaus Anspruch auf Ehegattenunterhalt bestehen, obwohl Frau arbeitet ^^
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  #17  
Alt 25.11.2011, 11:28
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Ja, das wird halt beim Wechselmodell mal gerne alles übersehen.
Weil man sich ja noch gut vertragen will ...
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