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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo Forum. Ich möchte mich von meiner Frau (50 J.) schnellstmöglich scheiden lassen. Dazu hat sie auch zugestimmt. Wir sind 19 Jahre verheiratet und haben zwei Kinder im Alter von 13 und 14 Jahre. Beide werden bei der Mutter leben. Sie ist derzeit zu 50% Berufstätig. Jetzt meine Fragen die mich dazu interessieren würden: Bin ich nach einer rechtsmäßigen Scheidung Unterhaltspflichtig gegenüber meiner Frau ? Und wenn ja, wie lange ? Und wenn ja, kann sie schriftlich auf die Unterhaltspflicht nach der Scheidung verzichten ? Ist es nicht so, dass ihr zuzumuten ist, wieder ganztags zu arbeiten (die Kinder haben ja schon ein Alter wo das möglich ist, denke ich) ? Danke im vorraus. Gruß |
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#2
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| 1) Unterhaltspflicht besteht ggf. dauerhaft, da sie als 50 Jährige Probleme haben könnte, nach langer Ehezeit wieder beruflich soweit Fuß fassen zu können, um sich angemessen selbst zu versorgen. 2) Sie kann auf den ihr zustehenden Unterhalt nicht verzichten, wenn sie sich dadurch hilfsbedürftig machen würde. Ein derartiger Verzicht wäre dann sittenwidrig und rechtlich wirkungslos. 3) Die Kinder sind alt genug, um ihr bei ALG II Bezug eine Volltagsbeschäftigung zuzumuten. |
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#3
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| nach 19 Jahren Ehe ist man unterhaltspflichtig. Sie wird vermutlich nicht so leicht eine Stelle finden. Es wäre sittenwidrig, nicht zu zahlen. |
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| Stichworte |
| scheidung, unterhaltsverzicht |
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