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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo, gibt es eine Möglichkeit, im Fall von Hartz4 auf Ehegattenunterhalt zu verzichten? Bin seit 2,5Jahren geschieden, keine Kinder. Hätte damals auf Unterhalt verzichtet, da ich eine finanzielle Abhängigkeit von meine gewalttätigen Exmann auf jeden Fall vermeiden wollte, und auch, wie inzwischen eingetreten, jeglichen Kontakt, denn ich bin dadurch noch immer schwer traumatisiert. Da aber mein Exmann ohnehin ein zu geringes Einkommen hatte und ich damals mehr verdiente, kam es zu keiner weiteren Unterhaltsregelung. Inwzischen habe ich eine Umschulung abgeschlossen, da ich aufgrund eben dieses traumas nicht mehr in meinem alten Beruf arbeiten konnte und muß nun Hartz4 beantragen, weil ich bis dato noch keineJob nach der Umschulung gefunden habe. Ich muß nun wieder Angst vor einer Bedrohung haben, denn die Arge will jetzt Unterhalt von meinem Ex einfordern. Es gäbe da keine Möglichkeit zu verzichten, auch k. Härtefall oder Ermessensspielraum, Schreiben seitens der ÖRA und meiner Therapeutin waren erfolglos. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dieser Anspruch würde im Fall von Hartz4 auch nicht "verjähren", d.h. falls ich in 10,20 Jahren nochmal Hartz4 beantragen muß, droht mir das Gleiche nochmal. Stimmen diese Aussagen oder gibt es eine Möglichkeit, diese Forderung doch noch zu verhindern bzw. auch langfristig nachträglich noch auf Unterhalt zu verzichten? |
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#2
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| normalerweise ist Unterhalt vorrangig. Aber vielleicht kann die Polizei und der Therapeut überzeugen? |
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#3
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| Die Unterhaltskette dürfte gerissen sein. Ehegattenunterhalt muss zeitnah zu Trennung/Scheidung gefordert werden. Nach 2,5 Jahren dürfte der Zug abgefahren sein.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#4
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| Leider habe ich damals keine Anzeige erstattet und bei der Polizei liegt somit nichts vor. Die Arge zweifelt auch gar nicht an, das die Ehe gewaltbelastet war, behauptet aber trotzdem, der Unterhalt sei vorrangig. Und ein entsprechendes Schreiben seitens meiner Therapeutin liegt ihnen ja vor, das ist anscheinend egal. |
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#5
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| Als ich den Antrag ausgefüllt habe, wurde mir das auch von der ALSO gesagt, die ich damals um Hilfe bat. Auch meine ehemalige Scheidungsanwältin meinte, es könne höchstens noch ein zeitlich begrenzter Anspruch bestehn, die Arge hätte aber immer das Recht, das zu überprüfen. Bei der ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) wurde mir gesagt, das die neuen zivilrechtlichen Bestimmungen, nach denen man nach einer Scheidung ohne Kinder nur noch Anspruch auf 1 Jahr Unterhalt hat, hier mit Bestimmungen aus dem Sozialgesetzbuch "kollidieren", nach denen sich die Arge richten muß(?) oder will(?). Wie gesagt, angeblich gibt es da laut Arge keinen Ermessensspielraum. Die Arge hat jetzt einfach schon einen Brief an meinen Ex geschrieben, und das macht mir wirklich zu schaffen, weil ich nicht weiß, wie er darauf reagiert. |
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#6
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| Ein Unterhaltsverzicht, wofern er denn besteht, der sich zulasten der Öffentlichen Hand auswirkt, wäre sittenwidrig und damit ungültig. Du mußt damit leben müssen, daß das JC erst dann Sozialgeld bezahlt, wenn alle anderen Möglichkeiten der Existenzsicherung ausgeschöpft sind. |
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#7
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| Das Unterhaltsrecht hat sich doch geändert, demnach wird kein nachehelicher Unterhalt mehr gezahlt, wenn der Unterhaltsbegehrende arbeiten gehen kann. Kinder sind ja nicht im Haushalt. Und krank ist der TE ja auch nicht. Unterhaltspflicht dürfte daher gar nicht bestehen. |
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| ehegattenunterhalt, unterhaltsverzicht |
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