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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo, ich hoffe, jemand kann mich ein bißchen beruhigen. Ich habe heute Post vom Jobcenter bekommen, die wollen prüfen, ob ich für meinen Noch-Ehemann Unterhalt zahlen kann. Wir leben seit 2,5 Jahren getrenn, seit 1,5 Jahren läuft das Scheidungsverfahren. Unsere Kinder (fast 6 und 4) leben bei mir. Der Erzeuger bekommt Hartz IV und zahlt logischerweise keinen Kindesunterhalt. Ich bekomme Unterhaltsvorschuss für die Kinder (insg. 266 Euro), das Kindergeld und verdiene ca. 1700 Euro Netto. Da ich aber Vollzeit arbeite, muss ich natürlich auch dementsprechend höhere Kita-Gebühren zahlen. Kann es wirklich möglich sein, dass ich ihm Unterhalt zahlen muss??? Irgendwie kommt mir das ganz schön ungerecht vor. Ich habe nicht nur die gesamte Verantwortung und den ganzen Stress, sondern soll ihm auch noch das Leben auf dem Sofa versüßen?? Vielleicht kann mich ja mal jemand aufklären, mir platz nämlich bald der Schädel.... Danke schonmal! Visandra |
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#2
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| Die Unterhaltspflicht dem Grunde nach besteht. Allerdings ist er verpflichtet nach Ablauf des Trennungsjahres verstärkt nach Arbeit zu suchen, dies müsste Dir das Jobcenter nachweisen was es vermutlich nicht im für das im Familienrecht verlangte Ausmaß wird tun können. Weiterhin besteht die Chance, dass Du rechnerisch gar nicht leistungsfähig bist, was aber hier nur schwer zu prüfen ist. Ich würde erstmal auf das erstgeschriebene hinweisen und falls das nicht fruchtet Auskunft erteilen. Sollte das Jobcenter dann eine bezifferte Forderung an Dich stellen, solltst Du ggf. einen Anwalt (Familienrecht) beauftragen und das ganze prüfen lassen. PS: Auskunftspflicht besteht in jedem Fall sonst droht ggf. ein Bußgeldverfahren. |
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#3
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| Hallo visandra, da muß ich yamato recht geben. Grundsätzlich bist du deinem Ex gegenüber zu Trennungsunterhalt verpflichtet wenn dieser, oder wie in deinem Fall das Amt, diesen Antrag darauf stellt. Erst wenn die Scheidung endgültig durch ist fällt dieser Anspruch weg. Lass dich von deinem Anwalt/ deiner Anwältin beraten. Meistens kann man das außergerichtlich regeln und sich gütig einigen. Und der Trennungsunterhalt ist nicht rückwirkend mit Datum der Trennung verbunden sondern gilt erst ab Datum der Antragstellung. So long Diablo |
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#4
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| ... und ich würde ein Augenmerk auf Fortgang des Scheidungsverfahrens werfen, damit endlich der Schlussstrich gezogen wird. |
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#5
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| genau so sieht es aus. normalerweise dauert ne scheidung nach trennung net länger als ein jahr. und mit urteil ist der spuk vorbei |
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| alleinerziehend, ehegattenunterhalt |
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