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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 17.03.2011, 16:45
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Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 4
Standard Unterhaltskürzung

Hallo,

schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

Jetzt zu meinem Problem, bzw. das meiner Freundin.
Sie ist seit 2008 getrennt von Ihrem Ex-Mann und er zahlt Unterhalt für sie und den gemeinsamen Sohn.
Jetzt kam ein Schreiben seines Anwalts, dass er ab März keinen Unterhalt mehr für meine Freundin zahlen wird, da seine Einkünfte sich verringert haben. Der Anwalt fordert zudem, dass meine Freundin auf den Unterhalt verzichtet trotz bestehenden Urteils, das ihn verpflichtet zur Zahlung des Unterhalts.

Kann er das so einfach machen?

Sollte er wirklich keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, kann mir jemand sagen, wohin meine Freundin sich wenden kann, um schnellstmöglichst Hilfe zu bekommen?
Sozialamt,Arbeitsamt, etc?
Sie ist zurzeit nur auf 400Euro-Basis berufstätig und auf den Unterhalt angewiesen.
Normalerweise sollte doch wenigstens eine mehrmonatige Frist gegeben werden, damit sie sich darauf einstellen kann, dass der Unterhalt wegfällt.

Ihr Sohn ist 14 Jahre alt.
Wir sind seit 9 Monaten zusammen, aber wohnen nicht zusammen.

Würde ein Grad der Behinderung etwas für meine Freundin bewirken?
Sie hat durch eine Depression und ein paar weiteren Krankheiten 20% Behinderungsgrad zugesprochen bekommen.

Zudem lebt ihr älterer Sohn (24 jahre) bei ihr, der durch Autismus einen Behinderungsgrad von 80% hat.
Allerdings ist er nicht der Sohn ihres Ex-Mannes bzw. Noch-Ehemannes.
Er kann jedoch nur beschränkt arbeiten und dadurch nur geringfügig zum Familienhaushalt beitragen.

Nochmals Danke für eure Hilfe.
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  #2  
Alt 17.03.2011, 16:55
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Hier wäre jetzt erst einmal zu klären ob es sich um Trennungsunterhalt (vor der Scheidung) oder nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung) handelt.

Auf keinen Fall einen Unterhaltsverzicht abgeben.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 17.03.2011, 16:56
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Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 4
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es handelt sich um trennungsunterhalt.

und vielen dank für die hilfe
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  #4  
Alt 17.03.2011, 17:14
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Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Gibt es einen vollstreckbaren Titel aus dem Urteil? Dann kann der gute Anwalt so viel schreiben wie er lustig ist, der Ehemann muss erst eine Abänderung bei Gericht beantragen.

Aus meiner Sicht sollte sie am besten gar nicht auf das Schreiben reagieren.
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  #5  
Alt 17.03.2011, 17:24
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Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 4
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es gibt ein urteil, in dem ihr noch ehemann dazu verurteilit wurde, dem gemeinsamen sohn 488euro kindesunterhalt und meiner freundin 933euro monatlich zu zahlen.
ich schätze mal dieses urteil ist ein sogenannter titel oder?

meine freundin muss auf das schreiben reagieren, da er für diesen monat schon die zahlung nicht geleistet hat.

was wäre am wirksamsten und am schnellsten? einstweilige verfügung?

vielen dank. deine aussage macht mut.
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  #6  
Alt 17.03.2011, 17:53
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von Numpsi Beitrag anzeigen
ich schätze mal dieses urteil ist ein sogenannter titel oder?
Nicht unbedingt. Sie soll mal nachschauen ob sie eine vollstreckbare Ausfertigung bekommen hat. Je nachdem wie lange das her ist, kann man das aber noch nachholen. Dafür am besten bei dem Gericht anrufen,dass das Urteil erlassen hat und sich die nötigen Informationen einholen.
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  #7  
Alt 17.03.2011, 17:56
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Beiträge: 4
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ok, ich werde sie nachher fragen.

sollte sie einen titel haben, wäre der nächste schritt eine einstweilige verfügung zu erwirken oder?
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  #8  
Alt 17.03.2011, 18:11
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Mit der vollstreckbaren Ausfertigung kann man direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen den Unterhalt einzutreiben.
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  #9  
Alt 18.03.2011, 06:06
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Beiträge: 382
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Ich vermute der Anwalt strebt eine Abänderungsklage an, daher will er der Frau vorher die Chance geben zu verzichten, um so eine Klage noch zu vermeiden.
Sollte sich das Einkommen des Mannes "schuldlos" verringert haben, könnte eine Abänderungsklage durchaus Aussichten auf Erfolg haben, auch stellt sich die Frage ob nach mehr als 2 Trennungsjahren der Frau nicht eine Vollzeit- oder zumindest Teilzeittätigkeit zugemutet werden muss.

Ich würde der Frau daher raten einen Anwalt zu nehmen.
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  #10  
Alt 18.03.2011, 10:51
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
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inwieweit betreut sie den SOhn mit 80% Behinderung?
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