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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo, ich bin 46 Jahre alt und habe mich im August 2011 von meinem Mann nach 19 Jahren Ehe getrennt. Mein Mann hat sich aus Arbeitslosigkeit heraus im Mai 2011 selbständig gemacht, die Förderung vom Arbeitsamt läuft somit jetzt im Januar aus. Geld hat er in der ganzen Zeit nicht damit verdient. Er leidet seit Monaten unter einem Burn-Out, wegen dem er auch schon einen Monat in einer Klinik war. Krankgeschrieben ist er aber wohl zur Zeit nicht, habe keinen Kontakt mehr zu ihm und weiss es daher nicht genau Ich verdiene monatlich 2600 Euro netto, zahle 873 € Miete und habe einen Kredit von 507 € monatlich zu bedienen. Meine Anwältin sagt, ich müsse wohl während der Trennung keinen Unterhalt zahlen, und nach der Scheidung auch nicht ... Wenn ich aber hier im Internet so rumstöbere, kommen mir da gewisse Zweifel. Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht ??? Bin für jeden Hinweis dankbar ... swadesch |
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#2
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| Ich denke schon, dass Du unterhaltspflichtig bist. Aber solange niemand an Dich herantritt ... Ist der abzuzahlende Kredit ehebedingt? |
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#3
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| Hallo, danke für die prompte Antwort ... Den Kredit mußte ich alleine aufnehmen, um damit die Unterdeckung auszugleichen, die durch den Mindererlös bei Verkauf einer Wohnung entstanden ist. Mein Mann hatte mir unterschlagen, dass er bereits einen Kredit in nicht unerheblicher Höhe aufgenommen hat. Somit wurde er von der Bank nicht akzeptiert und ich durfte die ganzen 30 T€ alleine aufnehmen. Werden bei der Unterhaltsberechnung die monatlich tatsächlich vorhandenen Kosten wie Miete etc. mit veranschlagt ???? Ansonsten sieht es wohl für mich eher mau aus ... Nochmals danke für weitere Antworten, vg aus München swadesch |
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#4
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| hab vergessen zu schreiben, dass es sich um eine Wohnung handelte, die wir gemeinsam gekauft haben als Altersvorsorge, die aber vermietet ist. |
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#5
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| Trennungsunterhalt sehe ich hier auch als unumgänglich an, er hat die Selbständigkeit aus Arbeitslosigkeit begonnen und keinen guten Job dafür gekündigt, somit dürfte er zumindest für das erste Trennungsjahr nicht verpfichtet sein sich eine andere angemessene Erwerbstätigkeit zu suchen. Davon ausgehend, dass es sich bei Deiner Wohnung um die Ehewohnung handelt und der Kredit ehebedingt ist, würde ich auf einen Unterhaltsbetrag zwischen 400 und 500 € mtl. kommen. Nach Scheidung (oder Ablauf des ersten Trennungsjahres) dürfte er verpflichtet sein sich eine auskömmliche Stellung zu suchen, sofern er gesund ist. Hier wäre dann ggf. noch Aufstockungsunterhalt zu prüfen. |
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#6
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| ich lebe nicht mehr in dem gemeinschaftlich bewohnten Haus, sondern in einer kleinen Wohnung. Mein Mann lebt wohl mittlerweile bei seinem Bruder und ist dort auch gemeldet. Werden bei der Berechnung des Unterhaltes meine monatlich fest bestehenden Verpflichtungen aus der Miete und dem Kredit heraus berücksichtigt oder wird hier einfach nach Schema F mit irgendwelchen Pauschbeträgen gerechnet ??? Ich muss den Kredit nämlich wohl noch aufstocken und hätte dann monatlich nochmals 200 € weniger zur Verfügung. so oder so scheint mir meine anwältin totalen mist erzählt zu haben ... echt klasse, vor allem weil jedes gespräch ja auch nur 238 € kostet ... |
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#7
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| Man sollte die Anwältin nach der Begründung fragen, vielleicht hat sie ja weiterreichende Erkenntnisse. Der Kredit wäre wohl anzuerkennen, ob die Aufstockung auch ist von hier nicht zu entscheiden. Ich ging von der ehelichen Wohnung aus und hatte daher die über den im Selbstbehalt enthaltenen Mietanteil mit angerechnet, jetzt wird man klären müssen, ob ein Umzug in eine preiswertere Unterkunft nicht zumutbar wäre. In manchen Gegenden Deutschlands mag auch die relativ hohe Miete mit über 800 € für eine Person unvermeidbar sein. Die Berechnung geht ungefähr so: Nettoeinkommen abzgl. berufsbedingter Aufwendungen (ggf. pauschal 5%) abzgl. der Belastungen (hier z.B. der Kredit) Vom Rest stehen dem getrennt lebenden Mann 3/7 zu, Dir müssen aber mindestens 1050 € bleiben |
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#8
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| Ich würde allerdings jetzt nicht nochmals für 238€ die Anwältin konsultieren. Sondern eher abwarten, bis die Gegenseite reagiert. Und sich mental natürlich auf das einstellen, was yamato vorgerechnet hat. |
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#9
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| Vielen Dank für die Antworten ![]() Wenn ich das richtig verstehe, dann wird also so gerechnet : Einkommen minus 5 % minus Miete Minus Kredit und was dann noch übrig ist und über 1050 € liegt wäre der Unterhalt für meinen Ex ... Stimmt das so ??? Zur Anwältin gehe ich erst wieder , wenn ich die Scheidung einreiche, was wohl offiziell 9 Monate nach dem Einzugstermin in meine neue Wohnung wäre ... Viele Grüsse swadesch |
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#10
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| Hallo swadesch, Zitat:
Die Miete musst du von deinem Selbstbehalt 1050€ aufbringen. Mieteinnahmen dagegen erhöhen dein relevantes Einkommen. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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| hartz 4, trennungsunterhalt |
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