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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #11  
Alt 04.01.2012, 08:08
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Beiträge: 6
Unglücklich ...

oha ...

wie soll man denn von 1050 € ( und viel mehr bleibt nach dieser 4/7 Berechnung nicht übrig ) eine Wohnung mit 873 € bezahlen ( und die
ist echt klein und kein Luxustempel, München ist halt teuer ) ...

den trennungsunterhalt muss ich dann wohl zahlen, bis die scheidung durch ist, oder ???

und da kommt dann das nächste Problem, meine Wohnung hab ich zum 01.08.11 angemietet, eingezogen bin ich aber erst Ende September. Somit kann ich die Scheidung nach 9 Monaten Ende Juni einreichen. Das Problem ist nur, dass bei der Errechnung der Rentenansprüche meines Mannes Fehlzeiten existieren, er bekam schon seit Jahren diesbezüglich Schreiben, diese nachzuweisen. Sprich ich glaube nicht, dass die Scheidung gleich nach 12 Monaten ausgesprochen werden kann, also Ende September. Und auf die gegenseitige Verrrechnung kann man wohl nicht verzichten, oder ????

oh mann, da kommt ja richtig was auf mich zu ...

freue mich weiterhin über jedes Feedback,

viele Grüsse aus München

swadesch
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  #12  
Alt 04.01.2012, 09:07
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edy edy ist offline
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Beiträge: 787
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Hallo swadesch,

Evtl.kann man den Versorgungsausgleich abtrennen(also nach der Scheidung
durchführen). Siehe hier:


Eherecht: Versorgungsausgleich

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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hartz 4, trennungsunterhalt

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