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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 27.02.2009, 09:17
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Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 3
Standard Unterhalt während Ausbildung des Ehepartners

Liebe Forengemeinde,

ich habe folgende Frage:
Ich lebe seit Januar 2008 in Trennung und habe im September 2008 bei meinem Rechtsanwalt die Scheidung eingereicht.
Nun ist zwischenzeitlich das Trennungsjahr vollendet.
Folgende Informationen zu meiner Ehe:
Meine Ehefrau war damalige Aupair aus der Ukraine. Am 14.02.2006 haben wir geheiratet. Sie hat ein begrenztes Aufenthaltsvisum. Während der Ehe studierte sie hier BWL, hat dieses Studium wegen schlechter Noten aufgegeben. Sie hat nebenbei regelmäßig gejobbt. Nun hat sie im Juli 08 einen Ausbildungsvertrag über 2,5 Jahre abgeschlossen. Sie verdient dort nicht viel. In Ihrer Heimat hat sie vorher auch BWL studiert und dieses Studium auch abgebrochen.
In welchem Umfang bin ich hier Unterhaltspflichtig? Mein Rechtsanwalt verfügt nicht über die kompetenz mir diese Frage zu beantworten. Was kommt alles auf mich zu? Womit muss ich rechnen?
Momentan bin ich mit der ganzen Situation total überfordert....

Viele Grüsse
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  #2  
Alt 27.02.2009, 09:48
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von Tortenheber Beitrag anzeigen
In welchem Umfang bin ich hier Unterhaltspflichtig?
Sofern ihr keine Kinder habt, rein theoretisch gar nicht nach dem Unterhaltsrecht. Außer du hast für das Aufenthaltsvisum eine entsprechende Verpflichtung unterschrieben. Aber das können wir hier nicht sehen.
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  #3  
Alt 27.02.2009, 10:05
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Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 3
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Keine Kinder.
Vor der Ehe wurde eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet.
Diese ist nach meiner Information aber mit der Ehe unwirksam.

Gruß
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  #4  
Alt 27.02.2009, 10:15
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Tortenheber Beitrag anzeigen
Vor der Ehe wurde eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet.
Diese ist nach meiner Information aber mit der Ehe unwirksam.
Oder nur während der Ehe? Das müsstest du prüfen lassen. Denn m.E.n. ist die Ehedauer nicht lange genug um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und die befristete sollte ja wohl nur für die Dauer des nunmehr abgebrochenen Studiums sein?!
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  #5  
Alt 27.02.2009, 10:33
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Oder nur während der Ehe? Das müsstest du prüfen lassen. Denn m.E.n. ist die Ehedauer nicht lange genug um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und die befristete sollte ja wohl nur für die Dauer des nunmehr abgebrochenen Studiums sein?!

Genau - die Verpflichtungserklärung wurde für die Dauer des Studiums unterschrieben. Ich mache mich nun in der Pause auf zu unserem Bürgerbüro und hole ein paar Infos ein. Melde mich.
Danke für deine Tipps!!!
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