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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo liebes Forum! Ich habe mal folgende Frage: Ich lebe seit einiger Zeit mit meiner Freundin (geschieden) und unserem gemeinsamen Kind zusammen. Nun ist es leider so, dass sie seit langer Zeit nicht krankenverschert ist und wir dafür auch momentan echt kein Geld haben, da ich noch in einer Ausbildung stecke. Da es auf Dauer ja nun mal untragbar erscheint, ohne eigene Krankenversicherung(KV), zu leben, frage ich mich wie wir nun am schnellsten wieder zu einer KV kommen: - Besteht noch eine Unterhaltspflicht seitens des EX-Mannes, nach mehr als 2 Jahren Scheidung (im Scheidungsurteil steht dazu nix, lediglich Versorgung ist ausgeschlossen!) ? - Muss man für eine Familienversicherung immer verheiratet sein oder reicht es hier auch aus als Familie zusammen zu leben? Ich weiß langsam echt nicht weiter... es muss mal endlich eine Lösung her. Besten Dank für Eure Tipps. |
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#2
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| Mal so am Rande.....es gibt seit mehr als 2 Jahren schon eine KV-Pflicht, d.h. es laufen da wohl gerade schon enorme Schulden auf. Versicherungspflicht zur Krankenversicherung ab 01.01.2009 || Finanz Duell || Hohen Neuendorf, Bergfelde, Versicherungen, Versicherungsmakler, Private Vollkrankenversicherung,
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Wenn du Azubi bist und nicht die Welt verdienst (wie bei Azubis üblich): wovon lebt denn dann deine Freundin und das Kind? Welches Einkommen haben sie? Turtle |
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#4
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| na azubigeld und kindergeld^^ |
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#5
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| Dann ist sie doch auch versichert über ihre Arbeit?! Oder meinst Du IHR lebt von DEINEM Azubigeld und dem Kindergeld? Das wird ja wohl kaum für 3 Leute ausreichen, oder?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Umschalttaste kaputt?! Wenn du dich nicht an die Forenregeln hältst und dazu gehört auch die Verwendung von Groß- und nicht nur Kleinschreibung, dann werden solche Beiträge künftig kommentarlos gelöscht. Wenn ihr nur dein Azubilohn und Kindergeld vom Kind habt, dann kann deine Freundin mitsamt Kind ALG 2 beantragen und erhalten. Damit wäre sie auch gesetzlich krankenversichert. Ich frage mich aber gerade, wie man mit z. B. 600 Euro Azubilohn und 184 Euro Kindergeld Miete (schätzungsweise 400 bis 500 Euro), Strom (50 bis 70 Euro), Telefon/Internet (30 bis 40 Euro), Lebensmittel für 3 Personen (ca. 400 Euro monatlich) usw. bezahlt... Von daher kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, wovon ihr wirklich lebt. Turtle |
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#7
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| Zur Unterhaltsfrage, nein ein Unterhaltsanspruch gegen den EX dürfte hier definitiv ausgeschlossen sein, allein schon wegen § 1579 Nr. 2 BGB BGB - Einzelnorm |
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| unterhalt nach scheiung |
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