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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo, ich habe mal wieder eine Frage : Eine Frau (Renterin) lebt seit 12 Jahren von ihrem Ehemann getrennt. Sie sind nicht geschieden. Seit 12 Jahren überweist der Ehemann 250 Euro Unterhalt. Nun bezieht der Mann ein Pflegeheim und teilte der Frau mit, dass er die Unterhaltszahlungen einstellen wird. Unterhalt ist vorrangig. Wenn sich der Mann aber weigert weiterzuzahlen/nicht zahlen kann...wie wäre dann das Prozedere? Vielen Dank im Voraus! |
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#2
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| Ist der Unterhalt tituliert muß der Ehemann den Unterhalt vom Familiengericht abändern lassen. Ist das nicht der Fall kann er die Zahlung einstellen und die Ehefrau muß sich ggf. über das Familiengericht einen Unterhaltstitel beschaffen. |
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#3
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| Zitat:
Danke. Das bedeutet, bevor Grundsicherung gezahlt werden würde, wäre das auch ihr erster Schritt? Mein Vorschlag wäre also : 1. Anwalt für Familienrecht und den Unterhaltsanspruch geltend machen 2. Ggf. Antrag auf Grundsicherung |
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#4
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| Ist denn bekannt, wieviel Rente der getrennt lebende Ehemann bezieht? In der Regel reicht ein durchschnittliches Renteneinkommen nicht aus, um die Heimkosten zu finanzieren. Daher gehe ich davon aus, dass er ab Einzug in das Heim nicht mehr leistungsfähig sein wird. Wäre die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Wobei das Grundsicherungsamt sicher die Unterhaltsfrage geklärt haben will. |
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#5
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| Zitat:
Ich gehe davon aus, dass da auch Vermögen vorhanden ist, eben wegen der Tatsache, dass die Rente die Heimkosten nicht deckt, er das aber angeblich komplett aus eigener Tasche bezahlt. Würde der Dame von eventuell vorhandenem Vermögen auch etwas zustehen? Wie du schon sagst, die Unterhaltsfrage muss geklärt werden, daher die Idee mit dem Anwalt. |
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#6
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| Vom Vermögen nicht, aber von den Zinsen von diesem Vermögen. Zinsen sind unterhaltsrechtlich Einkommen. Auch selbstgenutzte Immobilien haben ein fiktives Einkommen. |
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#7
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| Zitat:
Die beiden waren und sind noch immer verheiratet. Es käme also schon eher darauf an WANN das Vermögen entstanden ist oder wie der Mann zu dem Vermögen kam. Es könnte auch unter dem Zugewinn fallen und somit auch sogar bis zur Hälfte ihr gehören. Aber es könnte auch sein wie mpumpe es schreibt, das ihr lediglich die Zinseszinsen zur Hälfte zustehen. Weil er das Vermögen geerbt oder in die Ehe mitgebracht hat. Vermögen das IN der Ehe erwirtschaftet wird und verheiratet sind sie noch immer..... gehört beiden ! Ich gehe davon aus, das es keine offizielle Trennung war, es garkeinen Titel oder andere SChriftstücke für den Unterhalt gibt. Es würde dann die Unterhaltspflicht gegenseitig noch greifen. Er für sie - ABER auch sie für ihn, wenn es ihr mit ihrer Rente möglich ist. |
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#8
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#9
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| Zitat:
du hast Recht, irgendwie bin ich davon ausgegangen, daß das schon geregelt wurde. Wenn noch kein Zugewinnausgleich erfolgt ist, ist natürlich bedeutsam, wann das Vermögen entstanden ist. Wurde es in der Ehezeit 'zugewonnen' gehört es beiden zu gleichen Teilen. Zum Zugewinnausgleich gehört auch die Verteilung der Rentenversicherungsansprüche. |
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#10
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| Zitat:
Da geht der Unterhalt vom EHEMANN oder auch der EHEFRAU immer VOR Grundsicherung. Wenn sie nur getrennt lebend sind, nicht geschieden, nicht im offiziellen Trennungsjahr - dann gilt weiterhin die gegenseitige Unterhaltspflicht. Da ist nichts mit profitieren von Familienversicherung und Ehegattensplitting und wenn es an die Verantwortung geht, wirds auf die Grundsicherung geschoben. also offiziell scheiden lassen, Trennungsjahr einleiten, oder sie sind für das Grundsicherungamt sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. |
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