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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 24.05.2011, 16:28
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Standard Unterhalt - seit 12 Jahren getrennt lebend

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage :

Eine Frau (Renterin) lebt seit 12 Jahren von ihrem Ehemann getrennt. Sie sind nicht geschieden. Seit 12 Jahren überweist der Ehemann 250 Euro Unterhalt.

Nun bezieht der Mann ein Pflegeheim und teilte der Frau mit, dass er die Unterhaltszahlungen einstellen wird.

Unterhalt ist vorrangig. Wenn sich der Mann aber weigert weiterzuzahlen/nicht zahlen kann...wie wäre dann das Prozedere?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2  
Alt 24.05.2011, 16:34
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Ist der Unterhalt tituliert muß der Ehemann den Unterhalt vom Familiengericht abändern lassen.

Ist das nicht der Fall kann er die Zahlung einstellen und die Ehefrau muß sich ggf. über das Familiengericht einen Unterhaltstitel beschaffen.
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  #3  
Alt 24.05.2011, 16:37
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Ist der Unterhalt tituliert muß der Ehemann den Unterhalt vom Familiengericht abändern lassen.

Ist das nicht der Fall kann er die Zahlung einstellen und die Ehefrau muß sich ggf. über das Familiengericht einen Unterhaltstitel beschaffen.

Danke. Das bedeutet, bevor Grundsicherung gezahlt werden würde, wäre das auch ihr erster Schritt?

Mein Vorschlag wäre also : 1. Anwalt für Familienrecht und den Unterhaltsanspruch geltend machen
2. Ggf. Antrag auf Grundsicherung
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  #4  
Alt 25.05.2011, 07:16
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Ist denn bekannt, wieviel Rente der getrennt lebende Ehemann bezieht? In der Regel reicht ein durchschnittliches Renteneinkommen nicht aus, um die Heimkosten zu finanzieren. Daher gehe ich davon aus, dass er ab Einzug in das Heim nicht mehr leistungsfähig sein wird.
Wäre die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Wobei das Grundsicherungsamt sicher die Unterhaltsfrage geklärt haben will.
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  #5  
Alt 25.05.2011, 07:43
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Zitat:
Zitat von AL1978 Beitrag anzeigen
Ist denn bekannt, wieviel Rente der getrennt lebende Ehemann bezieht? In der Regel reicht ein durchschnittliches Renteneinkommen nicht aus, um die Heimkosten zu finanzieren. Daher gehe ich davon aus, dass er ab Einzug in das Heim nicht mehr leistungsfähig sein wird.
Wäre die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Wobei das Grundsicherungsamt sicher die Unterhaltsfrage geklärt haben will.
Nein da ist nichts bekannt.
Ich gehe davon aus, dass da auch Vermögen vorhanden ist, eben wegen der Tatsache, dass die Rente die Heimkosten nicht deckt, er das aber angeblich komplett aus eigener Tasche bezahlt.

Würde der Dame von eventuell vorhandenem Vermögen auch etwas zustehen?

Wie du schon sagst, die Unterhaltsfrage muss geklärt werden, daher die Idee mit dem Anwalt.
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  #6  
Alt 25.05.2011, 07:50
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Zitat:
Zitat von BobDean Beitrag anzeigen

Würde der Dame von eventuell vorhandenem Vermögen auch etwas zustehen?
Vom Vermögen nicht, aber von den Zinsen von diesem Vermögen. Zinsen sind unterhaltsrechtlich Einkommen.

Auch selbstgenutzte Immobilien haben ein fiktives Einkommen.
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  #7  
Alt 25.05.2011, 11:54
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Vom Vermögen nicht, aber von den Zinsen von diesem Vermögen. Zinsen sind unterhaltsrechtlich Einkommen.
Das würd ich garnicht sagen.
Die beiden waren und sind noch immer verheiratet.
Es käme also schon eher darauf an WANN das Vermögen entstanden ist
oder wie der Mann zu dem Vermögen kam.
Es könnte auch unter dem Zugewinn fallen und somit auch sogar bis zur Hälfte ihr gehören.
Aber es könnte auch sein wie mpumpe es schreibt, das ihr lediglich die Zinseszinsen zur Hälfte zustehen. Weil er das Vermögen geerbt oder in die Ehe mitgebracht hat.
Vermögen das IN der Ehe erwirtschaftet wird und verheiratet sind sie noch immer..... gehört beiden !

Ich gehe davon aus, das es keine offizielle Trennung war, es garkeinen Titel oder andere SChriftstücke für den Unterhalt gibt.
Es würde dann die Unterhaltspflicht gegenseitig noch greifen.
Er für sie - ABER auch sie für ihn, wenn es ihr mit ihrer Rente möglich ist.
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  #8  
Alt 25.05.2011, 12:55
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Zitat:
Zitat von nachtvogel Beitrag anzeigen
Er für sie - ABER auch sie für ihn, wenn es ihr mit ihrer Rente möglich ist.
Das zweite wohl eher nicht, sonst stünde ein evtl. Grundsicherungsantrag nicht im Raum.
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  #9  
Alt 25.05.2011, 13:34
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Zitat:
Zitat von nachtvogel Beitrag anzeigen
Das würd ich garnicht sagen.
Die beiden waren und sind noch immer verheiratet.
Es käme also schon eher darauf an WANN das Vermögen entstanden ist
oder wie der Mann zu dem Vermögen kam.
Es könnte auch unter dem Zugewinn fallen und somit auch sogar bis zur Hälfte ihr gehören.
Aber es könnte auch sein wie mpumpe es schreibt, das ihr lediglich die Zinseszinsen zur Hälfte zustehen. Weil er das Vermögen geerbt oder in die Ehe mitgebracht hat.
Vermögen das IN der Ehe erwirtschaftet wird und verheiratet sind sie noch immer..... gehört beiden !

Ich gehe davon aus, das es keine offizielle Trennung war, es garkeinen Titel oder andere SChriftstücke für den Unterhalt gibt.
Hallo Nachtvogel,

du hast Recht, irgendwie bin ich davon ausgegangen, daß das schon geregelt wurde.

Wenn noch kein Zugewinnausgleich erfolgt ist, ist natürlich bedeutsam, wann das Vermögen entstanden ist. Wurde es in der Ehezeit 'zugewonnen' gehört es beiden zu gleichen Teilen. Zum Zugewinnausgleich gehört auch die Verteilung der Rentenversicherungsansprüche.
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  #10  
Alt 25.05.2011, 19:25
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Zitat:
Zitat von AL1978 Beitrag anzeigen
Das zweite wohl eher nicht, sonst stünde ein evtl. Grundsicherungsantrag nicht im Raum.
wenn sie noch immer verheiratet sind !!!
Da geht der Unterhalt vom EHEMANN oder auch der EHEFRAU immer VOR
Grundsicherung.
Wenn sie nur getrennt lebend sind, nicht geschieden, nicht im offiziellen Trennungsjahr - dann gilt weiterhin die gegenseitige Unterhaltspflicht.

Da ist nichts mit profitieren von Familienversicherung und Ehegattensplitting
und wenn es an die Verantwortung geht, wirds auf die Grundsicherung geschoben.

also offiziell scheiden lassen, Trennungsjahr einleiten, oder sie sind für das Grundsicherungamt sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.
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