| |
| |||||||
| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo ich habe trotz suche warscheinlich den gleichen Eintrag wie er schon mal war... Ich bin geschieden (3 Jahre) habe aus dieser ehe 2 Kinder (9+11) und ein für geschiedene eigentlich ganz gutes verhältnis zu meiner Ex. Nur beim Geld bekommt Sie den Hals nicht voll ![]() Nun ist Ihr "Verlobter" (netter Kerl) bei Ihr eingezogen. Er verdient sein eigenes Geld und bestreitet sicherlich auch einen Teil der WOhnungs- und Lebenskosten der Beziehung. Wie läuft das nun mit dem Unterhalt für meine Exfrau? (Ist auch klar, dass die Kinder davon nicht betroffen sind) |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, ist der Ehegattenunterhalt tituliert ? Gruß Enibas |
|
#3
| |||
| |||
| Tituliert? Also ich zahle für meine Ex und meine Kinder im Moment 1372 € Der Unterhalt für meine Ex ist nicht gerichtlich festgelegt, aber im Moment wird er vom RA ausgerechnet da ich selbstständig bin und somit gibts kein festes Einkommen. |
|
#4
| |||
| |||
| Hallo, hast du denn auch einen Rechtsanwalt ? Also für die Kinder gibts Titel, für die EX nicht....Ich würde den Ehegattenunterhalt stoppen, zumal es durch die Änderungen im Unterhaltsrecht ab 01.01.2009 ja auch eine gestiegene Selbstunterhaltungspflicht der Ex-Frauen gibt. Gruß Enibas |
|
#5
| ||||
| ||||
| Und wenn ein Verlöbnis (=Eheversprechen) vorliegt, kann man schon von einer gefestigten Beziehung zum neuen Lebensgefährten ausgehen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#6
| |||
| |||
| und das heisst was? |
|
#7
| ||||
| ||||
|
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#8
| |||
| |||
| |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Harz 4, Neuer Partner, zu wenig Unterhalt vom Kindsvater | jam_2002 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 21 | 12.02.2010 13:17 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG II durch Unterhalt | katrinchen1967 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 27.11.2009 07:59 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Hartz IV der Mutter, Einkommen vom Partner, Unterhalt für Mutter und Kind | michele | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 1 | 10.09.2009 17:48 |
| Vater weigert sich Unterhalt zu zahlen | Marlice | Kindesunterhalt | 12 | 19.02.2009 18:52 |