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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo Es gab schon Themen, die sich damit befasst haben, aber so ganz schlau bin ich daraus nicht geworden Auch da es ja neue Gesetze gibt.Folgendes Problem: Mein Mann und ich wollen uns trennen, friedlich, keine Kinder vorhanden. Da ich aber momentan keine Arbeit habe und wohl auch so schnell keine finden kann (aufgrund einer Krankheit bin ich da etwas eingeschränkt) müsste ich erstmal Hartz4 beantragen, bis ich etwas gefunden habe. Da Hartz4 vom Staat bezahlt wird und er ja auch irgendwie das Geld dafür zusammenbekommen muss, besteht nun die Gefahr, dass mein Mann Unterhalt zahlen müsste. So nun meine Fragen: Angeblich gibt es ja neue Gesetze nach denen der Mann nur dann Unterhalt zahlen muss, wenn die Frau nicht arbeitsfähig ist. Da ich aber theoretisch, wenn auch eingeschränkt arbeiten gehen KÖNNTE, kann ihn dann das Jobcenter dazu zwingen zu zahlen? Möchte keinen Unterhalt von meinem Mann, denn das ist gerade unser großer Streitpunkt. Kann man das irgendwie so regeln und wenn er es machen müsste, weiß jemand, wie viel so ein Unterhalt ist? Er verdient im Monat ca netto 2000€, bei einer Trennung nur 1700€, muss davon ja aber auch Miete usw zahlen...wie wird sowas berechnet? Grüße Jeany P.S. Da ich unter 25 Jahre bin, aber ein Härtefall in der Familie vorliegt, erhalte ich trotzdem Hartz4. Kann dann meine Familie auch herangezogen werden wg Unterhalt? |
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#2
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| Im Trennungsjahr ist er auf alle Fälle zu Unterhalt verpflichtet. Turtle |
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#3
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| Hallo Jeany, Trennungsunterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung muss er dir zahlen. Die Höhe ist noch abhängig ob ehebedingte Schulden bestehen usw. Sein Selbstbehalt ist 1050€ dir gegenüber. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#4
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| Hallo, danke für die Schnellen Antworten. Man kann also diesen Trennungsunterhalt nicht umgehen, richtig? Wenn er also 1050€ behalten darf, wie brechne ich dann, was er abgeben muss? Weiß jemand, wie ich das mache? Den bei all diesen Unterhaltsrechnern wird nichts mit 1050€ gesagt... Grüße |
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#5
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| Wenn er keine erhöhten Werbungskosten hat, ziehst du von dem tatsächlichen Netto (Durchschnitt des letzten Jahres berechnen) einfach die €1050 ab und schon weißt du, wieviel Unterhalt dir vorerst zusteht.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#6
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| 950 €??So viel? Das kann doch nicht sein oder? Und dem kann ich nicht wiedersprechen? |
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#7
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| Wieso willst du widersprechen, dass du zur Geltendmachung des dir zustehenden Unterhaltes aufgefordert wirst? Wenn du so ein Problem damit hast, deine Ansprüche durchzusetzen, dann trag zu der friedlichen Trennung bei indem du dir einen Job suchst.
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#8
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| Wenn das so einfach wäre hätte ich das sicherlich auch längst getan. Wie bereits oben erwähnt habe, bin ich aber gehandicapt und kann daher nicht jeden x-.beliebigen Job wie z.b. Putzen oder andere Tätikeiten ausüben. Daher ja meine Frage, ob man da rechtlich das irgendwie umgehen kann. Allerdings denke ich, so wie sich das anhört, das dem nicht so ist... Meine Fragen sind so gut es ging weitgehendst beantwortet, womit das Thema geschlossen werden kann. Sollte mir noch jemand evtl sagen können, ob 950€ ein realistischer Unterhalt ist(mein Mann verdient netto ca 2000€), bitte eine Nachricht an mich schicken. Damit ich weiß, was auf uns zukommt... Danke an alle Antworten Grüße Jeany |
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#9
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| Nein, wenn du Sozialleistungen beziehen willst, ist das nicht zu umgehen.
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#10
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| Ok, Danke GrubenPony |
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