Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Unterhalt - Unterhaltsrecht > Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.08.2011, 14:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 1
Standard Unterhalt bei Ehegatten

Hallo zusammen,

als ehemaliger Selbstständiger habe ich ALG II beantragt, wurde mittlerweile auch bewilligt. Meine von mir getrennt lebende Ehefrau hat nun Post von der Gemeinde bekommen, dass sie möglicherweise mir gegenüber unterhaltspflichtig sei. Meine Frau ist Rentnerin und ist selber in einer Privatinsolvenz, ihre monatliche Rente beträgt ca. 1300 Euro.

Meine Frage: Ist meine Frau mir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet bzw. ab welchem Renteneinkommen wäre sie unterhaltspflichtig? Derzeit zahlt sie mir einen freiwilligen Betrag von 100 Euro, eine stillschweigende Vereinbarung unsererseits.

Für eine Antwort vielen Dank.

Gruß, hanso
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.08.2011, 15:38
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Natürlich ist sie das, ihr seid ja nur getrennt lebend. Selbstbehalt ist m. W. n. 1100 Euro.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.08.2011, 05:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 382
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Natürlich ist sie das, ihr seid ja nur getrennt lebend. Selbstbehalt ist m. W. n. 1100 Euro.

Turtle
Kleine Korrektur 1050 € derzeit.

Ansonsten natürlich richtig, der grundsätzliche Unterhaltsanspruch besteht und wird durch die freiwillige Unterhaltszahlung noch untermauert.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.08.2011, 22:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2011
Beiträge: 2
Standard etwaige Insolvenz-Raten sind absetzbar

Wie hier schon zutreffend erklärt wurde, beträgt der Selbstbehalt 1.050,- Euro. Bei einer Rente von 1.300,- Euro könnte sie also maximal 250,- Euro zahlen. Falls sie allerdings Raten an Schuldner zahlt, so sind diese wahrscheinlich abziehbar. Denn Ehegattenunterhalt geht anderen Schulden nicht etwa vor. Falls Ihre Frau also z.B. 150,- Euro Raten zahlt, kann sie nur noch 100,- Euro Unterhalt zahlen. Zahlt sie gar 250,- Euro oder mehr monatliche Raten, so kann sie gar keinen Unterhalt mehr zahlen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.08.2011, 01:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von rasperling Beitrag anzeigen
Falls sie allerdings Raten an Schuldner zahlt, so sind diese wahrscheinlich abziehbar. Denn Ehegattenunterhalt geht anderen Schulden nicht etwa vor.
GEMEINSAME Schulden können beim Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden.
So stimmt deine Annahme nicht, das Ehegattenunterhalt anderen Schulden NICHT vor geht.
Selbst bei einer Inso wird die Pfändungsgrenze pro Unterhaltspflichtiger Person erhöht.
Bis zu 1030 Euro hat sie, bei keiner Unterhaltspflichten Person, als Pfändungsfreier Betrag.
Bei einer Unterhaltspflichtigen Person erhöht sich dieser auf 1410 Euro.

Bei 1300 Euro Netto hat sie 270 Euro an die Gläubiger /Inso abzugeben.
Oder es ist der Unterhaltspflichtige Ehegatte schon berücksichtigt, dann bleiben 270 Euro ...250 Euro für den Ehegatten und 20 Euro für die Inso.



Davon abgesehen :
Zitat:
Zitat von hanso
Derzeit zahlt sie mir einen freiwilligen Betrag von 100 Euro, eine stillschweigende Vereinbarung unsererseits.
hoffe ich das diese Unterhaltszahlung beim ALGII angegeben ist, das stellt immerhin ALGII minderndes Einkommen dar.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 30.08.2011, 11:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2011
Beiträge: 2
Standard

Nicht nur gemeinsame Schulden sind absetzbar, sondern auch Alleinschulden eines Ehegatten. Es kommt freilich darauf an, wofür diese Schulden gemacht wurden und ob die Schulden unterhaltsrechtlich vorwerfbar sind. Schulden aus der Zeit des gemeinsamen Zusammenlebens sind meist absetzbar, auch wenn es sich nicht um gemeinsame Schulden handelt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hartz 4 und Unterhalt bei getrennt lebenden führt zu Schulden madx1701 Hartz IV 4 - ALG II 2 25 01.01.2011 16:48
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG II durch Unterhalt katrinchen1967 Hartz IV 4 - ALG II 2 9 27.11.2009 07:59
Kind / Kinder Unterhalt trotz Partnerschaft + bafög? Milka12345 Hartz IV 4: U 25 2 19.10.2009 06:16
Vater weigert sich Unterhalt zu zahlen Marlice Kindesunterhalt 12 19.02.2009 18:52


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:16 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0