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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo zusammen, als ehemaliger Selbstständiger habe ich ALG II beantragt, wurde mittlerweile auch bewilligt. Meine von mir getrennt lebende Ehefrau hat nun Post von der Gemeinde bekommen, dass sie möglicherweise mir gegenüber unterhaltspflichtig sei. Meine Frau ist Rentnerin und ist selber in einer Privatinsolvenz, ihre monatliche Rente beträgt ca. 1300 Euro. Meine Frage: Ist meine Frau mir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet bzw. ab welchem Renteneinkommen wäre sie unterhaltspflichtig? Derzeit zahlt sie mir einen freiwilligen Betrag von 100 Euro, eine stillschweigende Vereinbarung unsererseits. Für eine Antwort vielen Dank. Gruß, hanso |
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#2
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| Natürlich ist sie das, ihr seid ja nur getrennt lebend. Selbstbehalt ist m. W. n. 1100 Euro. Turtle |
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#3
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| Zitat:
Ansonsten natürlich richtig, der grundsätzliche Unterhaltsanspruch besteht und wird durch die freiwillige Unterhaltszahlung noch untermauert. |
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#4
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| Wie hier schon zutreffend erklärt wurde, beträgt der Selbstbehalt 1.050,- Euro. Bei einer Rente von 1.300,- Euro könnte sie also maximal 250,- Euro zahlen. Falls sie allerdings Raten an Schuldner zahlt, so sind diese wahrscheinlich abziehbar. Denn Ehegattenunterhalt geht anderen Schulden nicht etwa vor. Falls Ihre Frau also z.B. 150,- Euro Raten zahlt, kann sie nur noch 100,- Euro Unterhalt zahlen. Zahlt sie gar 250,- Euro oder mehr monatliche Raten, so kann sie gar keinen Unterhalt mehr zahlen. |
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#5
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| Zitat:
So stimmt deine Annahme nicht, das Ehegattenunterhalt anderen Schulden NICHT vor geht. Selbst bei einer Inso wird die Pfändungsgrenze pro Unterhaltspflichtiger Person erhöht. Bis zu 1030 Euro hat sie, bei keiner Unterhaltspflichten Person, als Pfändungsfreier Betrag. Bei einer Unterhaltspflichtigen Person erhöht sich dieser auf 1410 Euro. Bei 1300 Euro Netto hat sie 270 Euro an die Gläubiger /Inso abzugeben. Oder es ist der Unterhaltspflichtige Ehegatte schon berücksichtigt, dann bleiben 270 Euro ...250 Euro für den Ehegatten und 20 Euro für die Inso. Davon abgesehen : Zitat:
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#6
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| Nicht nur gemeinsame Schulden sind absetzbar, sondern auch Alleinschulden eines Ehegatten. Es kommt freilich darauf an, wofür diese Schulden gemacht wurden und ob die Schulden unterhaltsrechtlich vorwerfbar sind. Schulden aus der Zeit des gemeinsamen Zusammenlebens sind meist absetzbar, auch wenn es sich nicht um gemeinsame Schulden handelt. |
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