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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Ich habe mich vor zwei Monaten von meinem Mann gtrennt . Er war in der Firma von meinen Eltern beschäftigt und hatte ein Nettoeinkommen mit Lohnsteuerklasse 5 von 590 €. Da er Geld veruntreut hatte , hat ihn mein Vater zum 31.1 gekündigt , allerdings ohne Angabe dieses Grundes . Damit er bei seiner künftigen Jobsuche keine Probleme bekommt. Wir bewohnen im Moment noch ein Reihenhaus ( meine Eltern haben einen Teil der Miete übernommen ), das aber verkauft wurde . Aus diesem Grund haben ( die neuen Besitzer wollen selbst einziehen ) wir noch vor unserer Trennung einen Mietaufhebungsvertrag zum 31.5 unterschrieben . Ich habe bereits eine Wohnung gefunden , doch die Suche von meinem Mann gestaltet sich mehr als schwierig . Ihm wurde bis jetzt nur ALG1 bewilligt aber kein ALG2 und somit bekommt er keine Wohnung . Ich bin voll berufstätig und wir haben einen 4Jährigen Sohn der bei mir leben wird . Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt mit Lohnsteuerklasse 3 1544€ , allerdings beinhaltet es Sachbezüge ,der tatsächliche Auszahlungsbetrag beträgt 1315 € . Bin ich nun in irgendeiner Weise für Ihn unterhaltspflichtig ? Ausserdem kommt noch dazu, dass seine Aufenthaltsgenehmigung noch nicht unbefristet ist . Kann es sein , dass er evtl. das Land wieder verlassen muss , wenn er arbeitslos bleibt ? Würde mich über eine schnelle Beantwortung echt freuen. LG Netti |
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#2
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| Im Grundsatz besteht während des Trennungsjahres eine Unterhaltspflicht (§ 1361 Abs. 1 BGB). Der Kindesunterhalt (den eigentlich er zahlen müsste aber nicht kann) ist aber vorrangig. Sollte er AlG2 bewilligt bekommen, gibts wahrscheinlich Post vom Jobcenter. Wenn die Veruntreuung nachweisbar ist könntest Du Dich evtl. auf den § 1579 Nr. 3 BGB berufen. Hier würde ich dann aber einen Anwalt zu Rate ziehen. Ob Du rechnerisch in der Lage bist zu zahlen ist die zweite Frage, da Sachleistungen je nach Art als Einkommen berücksichtigt werden. 1544 € -5% (Pauschal)- 225 € Kindesunterhalt = 1241,80 € einsetzbares Einkommen, Selbstbehalt mindestens 1050 €. |
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#3
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| Hallo, du kannst ab Trennung Unterhaltsvorschuß fürs Kind beantragen, da dein Ehemann ja nicht leistungsfähig für Unterhalt zu sein scheint. Bezüglich seines Aufenthaltstitels denke ich wird es wohl keine Probleme geben, wenn er sich auch weiterhin ums gemeinsame Kind kümmert. Genaueres kann die Ausländerbehörde sagen bzw. der § wonach sich seine Aufenthaltserlaubnis richtet. Gruß Enibas |
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