Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Unterhalt - Unterhaltsrecht > Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.08.2010, 15:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 2
Standard Trennungsunterhalt als Student?

Hallo, kurz zu meiner Ausgangssituation:

Ich bin 29, seit 2004 verheiratet, studiere seit 2006 wieder (Vollzeit), meine Noch-Frau ist berufstätig, wir haben zwei Kinder (4+1) und leben seit März 2010 in Trennung.

Wir haben noch ein verschuldetes Haus gemeinsam das aber nun (ohne Gewinn) verkauft wird.

Soweit so gut.

Momentan ist es so, dass ja der Elternteil, der die Kinder nicht betreut Kinderunterhalt an den zu betreuenden Elternteil zahlen muss, in diesem Fall bin das ich (den ich übrigens gern zahle, nur mal so vorne weg).

Da ich einen eigenen Hausstand besitze und mehr als 640€ selbst verdiene spielt das Einkommen meines Vaters, der selbstständig ist und nicht schlecht verdient, keine Rolle, auch ist er mir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig, da ich wie gesagt mehr als 640€ selbst verdiene. Auch die monatliche finanzielle Unterstützung von ihm während meines Studiums zählt aufgrund des eigenen Verdienstes von mehr als 640€ keine Rolle, selbst wenn er mir 2000€ im Monat zur Verfügung stellen würde.

Doch jetzt meine Frage, das gemeinsame Haus, in dem ich noch wohne, steht ja zum Verkauf und wird sehr bald verkauft werden.

Wie sieht es jetzt aus, wenn ich wieder zurück zu meinen Eltern ziehe und ich keinen eigenen Hausstand mehr besitze, wie sieht es dann mit der Unterhaltspflicht meines Vaters mir gegenüber aus? Denn dann müsste ich aufgrund der Entfernung einen 400€ Job kündigen, hätte somit keine 640€ mehr und er wäre mir gegenüber wieder unterhaltspflichtig.

Und was mich noch mehr interessiert, kann das Einkommen meines Vaters, wenn ich wieder bei ihm wohne, herangezogen werden als neue Bemessungslage für den Kindesunterhalt den ich bezahle? Ist sein Einkommen dann auch Bemessungsgrundlage für einen eventuell anfallenden Trennungsunterhalt?

Schonmal vielen Dank im Vorraus.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.08.2010, 19:17
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Wenn du mit 25 Jahren wieder angefangen hast zu studieren, nehme ich an, dass du schon eine Erstausbildung hast. Dein Vater dürfte somit aus der Unterhaltspflicht dir gegenüber raus sein.

Wenn deine Frau berufstätig ist, ist sie dir vorrangig zu Trennungsunterhalt verpflichtet. Sollte sie nicht leistungsfähig sein, stellt sich die Frage, wovon du leben willst, wenn du deinen Job aufgibst. Dessen ungeachtet wird man dir hinsichtlich des von dir zu leistenden Kindesunterhalts eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit zuschreiben.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.08.2010, 20:04
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 613
Standard

Hallo pastor1794,



Zitat:
Unterhaltspflicht meines Vaters mir gegenüber aus? Denn dann müsste ich aufgrund der Entfernung einen 400€ Job kündigen, hätte somit keine 640€ mehr und er wäre mir gegenüber wieder unterhaltspflichtig.
Entweder deine Eltern sind unterhaltspflichtig oder sie sind es nicht.

Wenn sie unterhaltspflichtig sind und dein Bedarf ist 640€ und du 640€
verdienst dann deckst du eben selbst deinen Bedarf und sie müssen dir nichts
zahlen.

Wenn du bei deinen Eltern wohnst dann leisten Sie dir Unterhalt in Form
von Kost und Logis .
Oder du bekommst Unterhalt und bezahlst deinen Beitrag für Kost und
Logis.

lg
edy
__________________
Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in
Foren immer mehr durch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.08.2010, 21:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 2
Standard Da hab ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt

Hallo,

erstmal vielen Dank für Eure Antworten, aber ich glaub ich hab mich etwas falsch ausgedrückt auf was ich hinaus will.

Bei meinem Studium handelt es sich um eine Erstausbildung, daher sind meine Eltern sehr wohl mir gegenüber unterhaltspflichtig, sofern ich nicht mehr als 640€ verdiene.

Mir gehts mehr darum, ob, wenn ich wieder bei meinen Eltern einziehe und somit keinen eigenen Hausstand mehr hab, ob dann immer noch mein Einkommen oder das Einkommen meiner mir gegenüber unterhaltspflichtigen Eltern herangezogen wird als Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt und evtl auch für einen anfallenden Trennungsunterhalt.

Schonmal Danke im Vorraus.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 31.08.2010, 06:24
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Tut mir leid, ich kann mir nicht vorstellen, dass Eltern noch unterhaltsverpflichtet sind, wenn ein Kind erst mit 25 (nach Heirat und Kinderzeugen) die Erstausbildung beginnt.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 31.08.2010, 06:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 329
Standard

Nein, das Einkommen Deiner Eltern spielt keine Rolle bei der Bemessung des Kindesunterhaltes.


Wie hier schon gesagt wurde erfüllen Deine Eltern, sofern Du wieder bei ihnen wohnst ihre Unterhaltspflicht bereits, wenn sie Dir Kost und Logis und ggf. ein Taschengeld geben. Nebenbei gesagt sind Grubenponies Ausführungen auch nicht von der hand zu weisen, aber egal.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
einkommensberechung, student, trennungsunterhalt

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
nach Student, bald Praktikant => aufstockendes Hartz IV, Wohngeld oder nichts davon wiesoneu Hartz IV 4 - ALG II 2 4 15.07.2010 22:46
Alleinerziehend / Alleinstehend Noch Student, aber... tomtom123 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 03.06.2010 13:48
Als Student Anspruch auf ... Sanny8 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 22.05.2010 17:03
ALG2 für Ehefrau, wenn Mann Student Rafael85 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 27.01.2010 15:19
Steht mir als Student irgendeine Leistung zu. Natanael Hartz IV 4 - ALG II 2 3 18.01.2010 13:14


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:37 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0