Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Unterhalt - Unterhaltsrecht > Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.06.2009, 13:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2009
Beiträge: 1
Frage Trennung: Was will die AG von mir?

Meine Frau hat sich von mir getrennt, sie bekommt noch AG 1 und rutscht evtl. 08/2009 in Hartz 4. Ich war bis 12/2008 selbstständig und lebe nun von meinem frei verfügbarem Vermögen (ca. 8000 Euro), werde aber meine selbstständige Tätigkeit demnächst wieder aufnehmen. Ich besitze zudem Aktien im Wert von ca. 16000 Euro. Ich zahle meinem Sohn Unterhalt für sein Studium. Meine Frage: In wie fern wird die Arbeitsagentur auf mich zukommen, wenn meine Frau ab 08/2009 Arbeitslosengeld 2 beantragt? Was muss ich bezahlen? Kann ich gezwungen werden, meine Aktien zu verkaufen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.06.2009, 17:35
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Da ihr noch verheiratet seid, wird man von dir den Kostenersatz für die Sozialleistungen fordern. Denn noch bist du ihr zu Unterhalt verpflichtet.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.08.2009, 01:01
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.07.2009
Beiträge: 40
Blinzeln

Hallo,

Da ihr noch verheiratet seid, wird man von dir den Kostenersatz für die Sozialleistungen fordern. Denn noch bist du ihr zu Unterhalt verpflichtet.

Nicht ganz, hier muss das vorrangige Familienrecht Berücksichtigung finden.
Es besteht durchaus eine Unterhaltspflicht im Trennungsjahr, da vom Berechtigten keine Veränderung seiner Erwerbstätigkeit abverlangt werden kann.
Nach Ablauf dieses Jahres ist der Berechtigten sehr wohl aufzuerlegen, dass sie für ihren Lebensbedarf selber aufkommen kann und muss.

Für einen fortgesetzten nachehelichen Unterhaltsbedarf kann ich nur vermuten, dass bei einem sich ergebenden Unterhalt für einen volljährigen studierenden Sohn, um eine lange Ehedauer handelt.

Hier wären die ehebedingten Nachteile nachzuweisen.

Für den volljährigen studierenden Sohn sind beide Elternteile im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit barunterhaltspflichtig.

Geändert von Paragrafix (06.08.2009 um 01:03 Uhr) Grund: Sorry, bekomme die Zitat-Funktion einzelner Textzeilen nicht hin.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
hartz iv, trennung, unterhalt, vermögen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Trennung/ Insolvenz/ einmalige Beihilfen liebermalso Hartz IV 4 - ALG II 2 7 16.06.2009 12:24
Alleinerziehend / Alleinstehend trennung, möbe werden mitgenommen, Antrag neue?l manjaR einmalige Beihilfen 10 13.05.2009 15:29
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) verheiratet aber er will die räumliche trennung girldernacht Hartz IV 4 - ALG II 2 2 15.04.2009 13:38
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) räumliche trennung brina2809 Hartz IV 4 - ALG II 2 3 25.02.2009 19:59
Neue Wohnung nach Trennung; Erstausstattung Mahlzeit einmalige Beihilfen 23 16.01.2009 16:19


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:12 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0