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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Meine Frau hat sich von mir getrennt, sie bekommt noch AG 1 und rutscht evtl. 08/2009 in Hartz 4. Ich war bis 12/2008 selbstständig und lebe nun von meinem frei verfügbarem Vermögen (ca. 8000 Euro), werde aber meine selbstständige Tätigkeit demnächst wieder aufnehmen. Ich besitze zudem Aktien im Wert von ca. 16000 Euro. Ich zahle meinem Sohn Unterhalt für sein Studium. Meine Frage: In wie fern wird die Arbeitsagentur auf mich zukommen, wenn meine Frau ab 08/2009 Arbeitslosengeld 2 beantragt? Was muss ich bezahlen? Kann ich gezwungen werden, meine Aktien zu verkaufen? |
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#2
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| Da ihr noch verheiratet seid, wird man von dir den Kostenersatz für die Sozialleistungen fordern. Denn noch bist du ihr zu Unterhalt verpflichtet. |
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#3
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| Hallo, Da ihr noch verheiratet seid, wird man von dir den Kostenersatz für die Sozialleistungen fordern. Denn noch bist du ihr zu Unterhalt verpflichtet. Nicht ganz, hier muss das vorrangige Familienrecht Berücksichtigung finden. Es besteht durchaus eine Unterhaltspflicht im Trennungsjahr, da vom Berechtigten keine Veränderung seiner Erwerbstätigkeit abverlangt werden kann. Nach Ablauf dieses Jahres ist der Berechtigten sehr wohl aufzuerlegen, dass sie für ihren Lebensbedarf selber aufkommen kann und muss. Für einen fortgesetzten nachehelichen Unterhaltsbedarf kann ich nur vermuten, dass bei einem sich ergebenden Unterhalt für einen volljährigen studierenden Sohn, um eine lange Ehedauer handelt. Hier wären die ehebedingten Nachteile nachzuweisen. Für den volljährigen studierenden Sohn sind beide Elternteile im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit barunterhaltspflichtig. Geändert von Paragrafix (06.08.2009 um 01:03 Uhr) Grund: Sorry, bekomme die Zitat-Funktion einzelner Textzeilen nicht hin. |
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| Stichworte |
| hartz iv, trennung, unterhalt, vermögen |
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