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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 17.06.2009, 10:19
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Standard Trennung vom Ehemann....Geld vom AMt?

Hallo, bin neu hier und habe direkt mal ein Anliegen...
Ich habe vor 8 Wochen geheiratet....Will mich nun trennen weil es einfach nicht mehr auszuhalten ist.
Ich bin seit Oktober 08 Arbeitssuchend, mein Mann geht Vollzeit arbeiten.
Da ich keinen Anspruch auf Unterhalt habe ist nun meine Frage wo ich mich melde um Geld vom AMt zu bekommen..
Bekomme ich bei der ARGE Geld und eine kleine Wohnung bezahlt solange ich noch keine Arbeit habe???
Wo muss ich hin?
Und ab wann kann ich die Scheidung einreichen? Muss ich das Trennungsjahr einhalten?
Danke im vorraus
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  #2  
Alt 17.06.2009, 10:31
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Beiträge: 18.985
Standard

Wovon hast du denn vor den 8 Wochen Ehe gelebt?

Turtle
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  #3  
Alt 17.06.2009, 10:34
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Beiträge: 3
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Ich war beim Bund, habe bis letztes Jahr Oktober Übergangsgebürnisse bekomme und dann ein halbes Jahr Arbeitslosenbeihilfe. Habe aber durch die Bundeswehr nur ein halbes Jahr Anspruch gehabt
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  #4  
Alt 17.06.2009, 10:40
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Dann geh zum Scheidungsanwalt und beantrage dann ALG 2. Inwieweit du aufgrund der nur kurzen Ehe trotzdem das Trennungsjahr abwarten musst: lass dich vom Anwalt beraten.

Turtle
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  #5  
Alt 17.06.2009, 10:44
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Beiträge: 361
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Bei der kurzen Zeit könnte man die Ehe auch annullieren lassen.
Wie das geht steht wahrscheinlich im BGB und der Anwalt müsste das auch wissen.
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  #6  
Alt 17.06.2009, 10:56
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Beiträge: 3.298
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Man kann keine Ehe aufgrund der Dauer anullieren lassen.

Gründe die in Betracht kommen können sind:

Zitat:
Eine Eheschließung kann nur annulliert werden, wenn man durch

Gewalt

Drohung

oder arglistige Täuschung

zur Heirat bewogen wurde. Eine arglistige Täuschung liegt z.B. vor, wenn der andere Ehegatte verschwiegen hat, dass er schwer vorbestraft ist, dass er schon mal verheiratet war, dass er Kinder hat u.ä. Diese Fälle sind sehr selten - so selten, dass Sie diese Möglichkeit am Besten sofort wieder vergessen.
Wichtig: Eine Ehe kann nicht allein deshalb annulliert werden, weil sich die Eheleute bereits kurz nach der Heirat getrennt haben. Es gibt keine "Rückgabefrist". Auch dann, wenn sich die Eheleute noch in der Hochzeitsnacht trennen sollten, muss deswegen eine ganz normale Scheidung eingereicht werden - wozu in der Regel das Abwarten eines Trennungsjahres nötig ist.
Ehe annullieren

Ehe annulieren statt Scheidung? | Info Agenten
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  #7  
Alt 17.06.2009, 11:13
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Registriert seit: 17.06.2009
Beiträge: 3
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Die Ehe kann ich nicht mehr annulieren lassen und mit nem Anwalt habe ich auch schon gesprochen. Ich muss das TZrennungsjahr einhalten:-(
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  #8  
Alt 17.06.2009, 14:26
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Dann erkundige dich wie es mit Ehegattenunterhaltsansprüchen aussieht. Bevor du ALG II beantragst, solltest du das klären...

Gruß
Enibas
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