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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 13.01.2009, 14:03
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Registriert seit: 13.01.2009
Beiträge: 10
Standard Pfändung bei Insolvenzverfahren

Ich habe folgende Frage:
Mein Ehemann war selbständig und befindet sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der sogenannten Wohlverhaltensphase.
Laut Pfändungstabelle dürfte er ein Einkommen von ca. 1350,00 haben, ohne
daß ihm etwas gepfändet wird.
Dieser Betrag bezieht sich auf EINE unterhaltspflichtige Person, also mich als
Ehefrau - keine Kinder.
Falls ich eine Arbeit aufnehmen würde, wird dann mein Einkommen mit dem
obigen Betrag VERRECHNET oder werden die beiden Einkommen GETRENNT
behandelt und mein Einkommen hätte mit der Pfändung nichts zu tun ???

Vielen Dank an Alle für Eure Antworten.
Gruß - BIBBI
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  #2  
Alt 13.01.2009, 14:18
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Wenn du deinen Unterhalt alleine bestreiten kannst, bist du keine unterhaltpflichtige Person mehr im Hinblick auf die Tabelle. Dein Mann hat dann also nur noch einen Pfändungsfreibetrag von € 989. Dein Einkommen bleibt dann aussen vor.
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  #3  
Alt 05.02.2009, 15:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 1
Standard

Hallo,

vielleicht ist das jetzt eine etwas doofe Frage, aber ich kenne mich in dem Bereich wirklich nicht aus.

Was ist denn laut Gesetzt dann ein Betrag, der annerkannt wird, das man seinen Unterhalt selbst bestreiten kann? Gibt es da irgenwie so ne Art Tabelle?

LG
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  #4  
Alt 05.02.2009, 15:35
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Als allgemeine Richtlinie kann man den ALGII-Regelsatz von € 351 zuzüglich der anteiligen Miete nehmen.
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