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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo, mein Lebensgefährte hat bei seiner Scheidung eine private schriftliche Vereinbarung mit folgendem Inhalt unterschrieben: "Er zahlt für seine Frau solange einen Betrag X, bis seine Frau gesundheitlich wieder ganztags arbeiten kann, ihre bisherige Halbtagstätigkeit auf Ganztagstätigkeit erhöhen kann und auch eine entsprechende Arbeit findet." Normalerweise wären mir diese Zahlungen egal, aber mein Partner hat große finanzielle Schwierigkeiten und ich muß ihn jetzt unterstützen. Fakten: Ehedauer bis zum Scheidungsantrag 5,5 Jahre. Scheidung 2003. Ehefrau hatte schon vor der Ehe psychische Störungen, damals war sie noch ganztags berufstätig. In der Ehe hat sie ihre Ganztagstätigkeit aufgegeben und ging dann nur noch - wenn überhaupt - einer Teilzeitarbeit nach. Zum Schluß der Ehe arbeitet sie bis heute halbtags als Sozialarbeiterin in einer Klinik. Kinder gibt es keine. Die Verringerung der Arbeitszeit war keine gemeinsame Entscheidung der Ehepartner. Für mich stellt sich die Frage, ob - auch aufgrund des neuen Scheidungsgesetzes - diese Zahlungen inzwischen eingestellt werden können. Geändert von Mandy (08.05.2010 um 13:36 Uhr) |
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#2
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| Hallo, ich würde an Stelle deines LG mal die Sache angehen und nach dem Stand der Dinge fragen...Ist es eine notarielle Vereinbarung oder in welcher Form ? Gruß Enibas |
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#3
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| Hallo, nein, es handelt sich um eine private Vereinbarung. Ich denke auch, daß dies heute rechtlich anders gesehen wird und die Zahlungen eingestellt werden könnten. Wollte mal Eure Meinung dazu hören. Vielen Dank. Gruß franziska |
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| ehegattenunterhalt, krankheit |
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