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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 25.03.2011, 15:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 29
Standard Jobcenter kürzt Leistungen wegen .......

Hallo,

mein Hartz4-Folgeantrag wurde diesen monat wieder genehmigt. Heute habe ich einen neuen Bescheid bekommen, in dem steht, daß das Amt nur noch 131,87€ überweist für Miete und Nebenkosten, da ich ab 01:04.2011 ein Einkommen von 524€ hätte, wegen Unterhalt.

Jezt gehe ich davon aus, daß das Amt von meiner geschiedenen Frau will, daß Sie unterhalt an mich zahlen soll / muß!

Und jetzt wollte ich von euch bitte wissen, muß ich mich jetzt selber darum kümmern, daß meine geschiedene Frau mir das Geld auch überweist?

Vielen Dank im voraus.

L G Jo-jo
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  #2  
Alt 27.03.2011, 10:13
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.577
Standard

Natürlich musst Du Dich selber um Deinen Dir zustehenden Unterhalt kümmern.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 27.03.2011, 10:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 361
Standard

Es kann aber erst der Unterhalt angerecnet werden wenn er denn auch tatsächlich zufließt.
Schon vergessen die heilige Kuh?

Er muss seine Geschiedene erstmal zur Zahlung auffordern, die wird nicht wollen usw, dauert alles ziemlich lange. Und genau für diese Zeit sind ihm die vollen ALG2-Leistungen teilweise als Darlehen auszuzahlen.

Es darf nicht fiktiv angerechnet werden was (noch) nicht da ist. Er muss isch aber nachweisbar drum kümmern. Mitwirkungspflicht.

Zur Erinnerung http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf
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  #4  
Alt 27.03.2011, 11:51
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Und ich glaube, es ist irrsinnig, an 2 Stellen:

Kürzung des Regelsatzes

gleichzeitig darüber zu diskutieren.

Vielleicht hat ja die Ex dem Amt zugesichert, ab April zu zahlen, woher soll man das hier wissen?! Von daher sind die Äußerungen, besonderes im letzten Beitrag, doch vollkommen am Thema vorbei, wenn man nicht die Tatsachen kennt. Und die muss der TE beim Amt erfragen. Da wir noch keinen 1.4. haben und durchaus im April Zahlungen laufen könnten, kann man auch nicht behaupten, das Amt rechne etwas "fiktiv" an. Weil man gar nicht weiß, was vielleicht das Amt weiß.

Und daher nochmal: frage erstmal beim Amt nach, wie die auf den Betrag kommen und woher sie wissen, dass du den ab April bekommst. Und dann schreib in einem Thread weiter! Denn den hier mach ich jetzt zu!

Turtle
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