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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo, kurz zur Erklärung ich 26 erwarte ein Baby von meinem Ex Freund... es war immer eine wackelige Beziehung nun ist es endgültig... Wir haben nie zusammen gewohnt und waren auch nie verheiratet... Ich habe noch einen 5 jährige Sohn für den bekomme ich Kindesunterhalt der nacheheliche Untehalt ist durch also kriege nix mehr... Dass mein Ex Freund für das Kind zahlen muss ist mir klar und das geht doch auch nach Düsseldorfer Tabele oder?? ( Er verdient ca 3000 netto zahlt für seinen ersten Shn 400 € ) Muss der Vater des Kindes auch Unterhalt für mich zahlen ???Da ich ja nach der Entbindung nicht wieder sofort arbeiten kann... Danke für die Antworten ... Gruss |
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#2
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| nun bist du doch nicht den ersten Tag im Forum. Die Antwort auf deine Frage habe ich schon gefühlte 100 mal hier im Forum gelesen. Du kannst doch einfach mal durchsuchen. Bitte. anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#3
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| Ja er ist Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Zitat:
§ 1615l BGB Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt |
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