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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage zu einer Fallkonstellation aus meiner Verwandtschaft: Die Ehe wurde nach ca. 20 Jahren 1991 geschieden. Beide Expartner sind mittlerweile in Rente und die 2 Kinder erhalten keine Unterhaltszahlungen mehr. Der Exmann zahlt seit der Scheidung Unterhalt an die Exfrau (auch nach Eintritt in die Rente). Nun hat die Exfrau vom Anwalt des Exmannes einen Brief erhalten, daß nach der gesetzlichen Neuregelung die Unterhaltsansprüche zu befristen seien und dieser bittet nun um Bestätigung, daß die Exfrau auf weitere Ehegattenunterhaltsansprüche verzichtet (rückwirkend zum 30.4.08). Meine Fragen nun: 1. Findet die gesetzliche Neuregelung auch auf bereits geschiedene Ehen Anwendung? (Müßte das wenn überhaupt nicht erst von Fall zu Fall von einem Gericht neu entschieden/die Leistungen angepaßt werden?) 2. Muß die Exfrau überhaupt auf die (erste) Anfrage des Anwalts reagieren (Frist vom Anwalt bis Mitte Mai gesetzt)? 3. Ist die Rückdatierung auf den 30.4.08 durch irgendwelche Daten festgelegt oder willkürlich gesetzt? 4. Kann die Exfrau nun einfach zurückschreiben und sagen, daß sie nicht "auf Ihre Rechte aus bestehenden Titeln" (Brief vom Anwalt) verzichtet? Oder kann/sollte sie auf derartige Anfragen nur per Anwalt reagieren? Der Wortlaut des Briefes vom Anwaltet lautet: "Ich darf Sie daher bitten, mit bis zum 12.5.2009 zu bestätigen, daß Sie auf Ihre Rechte aus bestehenden Titeln mit Wirkung ab 30.04.2008 verzichten aufgrund des Umstandes, daß Ihrerseits keine Ehegattenunterhaltsansprüche mehr bestehen." Frage hierzu: Stimmt diese Aussage so? Bisher hatte ich das neue Gesetz so verstanden, daß es sich v.a. auf berufstätige Personen bezieht - daß jetzt versucht wird, es auf Rentner und rückwirkend anzuwenden überrascht mich. Vielen Dank für die Antworten! |
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#2
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| Hier sollte auf jeden Fall ein Anwalt hinzugezogen werden. Es steht nun jedem Unterhaltsverpflichteten frei, die Unterhaltsansprüche überprüfen und ggf. ändern zu lassen. Es gibt einfach keinen Unterhaltsanspruch auf Lebenszeit mehr. |
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