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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 25.07.2011, 14:16
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Standard ehepartner im trennungsjahr unterhaltspflichtig?

Hallo zusammen, meine Lage ist etwas kompliziert: Befinde mich gerade im Trennungsjahr und bin gerade HartzIV-Empfängerin aufgrund sehr unglücklicher Umstände. Kurz: Ich habe meine sehr einträgliche Arbeit wegen meinem Noch-Ehemann gekündigt. Kurz nach meiner ausgesprochenen Kündigung wandte sich mein Ehemann, selbst beruflich erfolgreich von mir ab mit der Begründung, ich hätte nun gesellschaftlich "versagt" und hat mich aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen und wollte die Scheidung (diese Ehe war die Hölle!). Zuerst einmal bin ich zusammengebrochen, aufgrund der Ereignisse auch in Therapie und trotz Selstständigkeit von meiner Therapeutin und von der Psychiaterin als arbeitsunfähig eingestuft. Deshalb jetzt Hartz IV. Nun verweigert mein Noch-Ehemann die Scheidung, aber, um keinen Unterhalt an mich bezahlen zu müssen, hat er eine hohe Rentenversicherung abgeschlossen. Wie sieht das nun aus: Kann er eine Rentenversicherung von 550 €/Monat aufrecht erhalten, wenn seine Noch-Ehefrau Hartz IV-Empfängerin ist oder ist er unterhaltspflichtig?
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  #2  
Alt 25.07.2011, 17:39
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Du hast einen Therapeuten und einen Psychiater, aber keinen Rechtsanwalt?

Ja, dein Mann ist dir zu Unterhalt verpflichtet.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 26.07.2011, 05:33
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Beiträge: 382
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Ist der Ehemann in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter, dann kann die zusätzliche private Altersvorsorge bis zu
4 % des Bruttoeinkommens betragen.
Ist der Ehemann z.B. selbständig und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, dann ist eine private Altersvorsorge von bis zu 25 % des Bruttoeinkommens anzuerkennen.

Musst Du mal ausrechnen obs passt.

Im Normalfall müsste sich das Jobcenter bereits an Deinen Mann gewandt haben, um die Unterhaltsansprüche zu prüfen, kannst ja mal nachfragen.
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  #4  
Alt 29.07.2011, 16:53
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Wir haben beide Anwälte. Und sein Anwalt hat ihm geraten, rückwirkend eine Rentenversicherung von 550,00 € abzuschließen, damit er eben nicht unterhaltspflichtig ist. Den Zivilprozeß die Unterhaltsklage betreffend habe ich deshalb auch verloren. Aber wird das auch vom Jobcenter akzeptiert?
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  #5  
Alt 29.07.2011, 16:57
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Beiträge: 5
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PS: Er ist Freiberufler und hat zudem sein Einkommen gedrückt, indem er Belege über angebliche regelmäßige, berufsbedingte Kosten von Bekannten unterschreiben ließ. Ich weiß, dass dies nicht den Tatsachen entspricht, läßt sich aber schwerlich beweisen.
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  #6  
Alt 29.07.2011, 17:01
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Zitat:
läßt sich aber schwerlich beweisen.
Dann lass es bei der Argumentation auch bitte weg!
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  #7  
Alt 29.07.2011, 18:16
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aire62, ich glaube, Du musst gemäß Deinem Eingangsbeitrag noch einiges sortieren:
Zunächst schreibst Du, Dich 'gerade' im Trennungsjahr zu befinden. Jetzt schreibst Du, dass bereits ein Unterhaltsprozess stattgefunden hat.
Da muss also doch schon etwas Zeit vergangen sein.

Dass Du, obwohl Zitat: diese Ehe war die Hölle! Deine Arbeit aufgegeben hast, ist nicht nachvollziehbar. Ebensowenig die Tatsache, dass Du jetzt in Therapie bist, weil die Ehe zu Ende ist.

Wenn Du also schon die Unterhaltsklage zu Ende hast, hast Du also auch vom Gericht Bescheid. Warum also fragst Du noch nach?

Und warum machst Du Dir einen Kopf, wie das jobcenter reagiert? Der Unterhalt würde Dir ja ohnehin angerechnet.
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  #8  
Alt 01.08.2011, 15:07
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Was ist daran schwer zu verstehen?
1. bin ich noch im Trennungsjahr, habe aber aufgrund Arbeitslosigkeit bereits Unterhaltsansprüche für das Trennungsjahr geltend gemacht. Auch hat mein Noch-Ehemann nicht unerhebliche Schulden an mich. Diesbezüglich hat auch schon eine Verhandlung stattgefunden, die er aufgrund falscher Belege ebenfalls gewonnen hat. Liegt zum Teil bestimmt auch daran, dass mein Anwalt sich nicht richtig engagiert hat. M.E. hätte man von mir angeführte Zeugen aufführen können, die seine falschen Aussagen widerlegt hätten. Das Ganze ist eh grotesk: So sollte ich Miete an ihn bezahlen, obwohl ich seit 1 Jahr nachweislich nicht mehr in der Wohnung gewohnt hatte, aber einen Schlüssel hatte usw. Im übrigen verweigert er aus Schikane die Scheidung ...
2. Ich habe meine Arbeit zum Ende unserer Ehe aufgegeben, da ich einfach psychisch und physisch aufgrund der ehelichen Umstände nicht mehr in der Lage war, meinen Job angemessen zu erledigen. Mein sehr charismatischer Ehemann (Künstler) ist zwar gesellschaftlich sehr anerkannt, aber schwerer Alkoholiker. Das kann er nach außen hin bestens kaschieren, für mich war es eine grausame Quälerei mit vielen emotionalen Verletzungen und Erniedrigungen.
3. Ich wollte wissen, ob das Jobcenter das gerichtliche Urteil anerkennt oder selbstständig Nachforschungen anstellt. Bis jetzt ist noch nichts dergleichen geschehen. Ich mach mir nen Kopf, da ich wissen will, ob er gegebenenfalls zur Rechenschaft gezogen wird. Dabei geht´s mir nicht ums Geld, sondern einfach ums Prozedere.
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  #9  
Alt 01.08.2011, 19:33
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Du willst also, dass das Jobcenter nachholt, was Dein Anwalt nicht geschafft hat.
Das riecht mir zu sehr nach Scheidungskrieg - da halt ich mich raus.
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  #10  
Alt 02.08.2011, 05:22
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Aus Erfahrung, nein das JC wird nicht versuchen an dem Urteil was zu ändern, da dieses noch viel zu frisch ist und vermutich bestandskräftig.

D.h. Du legst das Urteil dort vor und gut ist es.
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